Klausuren
Forschungsförderung mit Nachspiel
In der Klausur geht es um die Bewilligung und den rückwirkenden Widerruf einer Forschungsförderung nach dem Niedersächsischen Forschungsförderungsgesetz. Streitpunkt ist eine im Förderbescheid enthaltene Auflage, die Verpflichtung zu menschenrechts- und arbeitsschutzkonformen Lieferketten, sowie die rechtlichen Voraussetzungen eines behördlichen Widerrufs. Die Wirksamkeit der Auflage und die Vereinbarkeit des Landesgesetzes mit höherrangigem Recht sind zu unterstellen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Frederike Alt prüfen besonders häufig Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG) (1×), Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×) und Recht der öffentlichen Sachen (1×).