Christian Alexander ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Universitätsprofessor. Er hat den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena inne. Zu seinen fachlichen Schwerpunkten gehören das Zivilrecht, Wirtschaftsrecht sowie das Medienrecht.
Klausuren
4 KlausurenAnfängerklausur – Zivilrecht: Allgemeines Schuldrecht – Saubere Sache?
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den Haftungsausschluss in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die verschiedenen Arten des Schadensrechts, insbesondere die Ersatzfähigkeit psychisch vermittelter Schäden sowie das Mitverschulden. Zudem ist das exakte Herauserarbeiten der bestehenden Pflichten eines Erfüllungsgehilfen besonders wichtig. Kandidat:innen müssen sich mit der Vertragsgestaltung und den möglichen Ausschlussklauseln auseinandersetzen und die Voraussetzungen sowie Folgen von Schadensersatzansprüchen analysieren. Ein weiterer Fokus liegt auf der rechtlichen Zuordnung und Prüfung der Pflichten im Schuldverhältnis.
Der Rennradunfall
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung nach einem Unfall zwischen einem Rennradfahrer und einem Inline-Skater. Im Fokus stehen Ersatz und Zurechenbarkeit von Schäden wie Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Nutzungsausfall und Sachschäden am Fahrrad. Auch der Umfang von Schmerzensgeld sowie mittelbare Schäden (z.B. Fahrtkosten Dritter) sind zu prüfen.
Rutschiger Kunstrasen
Die Klausur behandelt Rechtsfragen rund um einen mangelhaften Kunstrasenplatz, dessen Granulat als besonders rutschfest beworben, aber tatsächlich mangelhaft geliefert wurde. Thematisiert werden insbesondere Ansprüche auf Neulieferung, Entfernung und Entsorgung des mangelhaften Materials, Wiedereinbau sowie Ersatz von Gutachterkosten im Rahmen des Kaufrechts und der Gewährleistung. Einen Schwerpunkt bildet die Anwendung der Vorschriften über Sachmängel und Nacherfüllung bei einem Kaufvertrag.
Schwerpunktklausur Medienrecht: Das Schweigen des BND
Ein Journalist begehrt vom Bundesnachrichtendienst (BND) Auskunft über die NS-Vergangenheit von BND-Mitarbeitern. Der BND lehnt ab und verweist auf fehlende Anspruchsgrundlagen und aufwändige Aktenauswertung. In weiteren Abwandlungen verlangt der Journalist ein Interview, das ebenfalls abgewiesen wird, und der BND fordert bei kritischer Berichterstattung eine Gegendarstellung.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Professor Dr. Christian Alexander prüfen besonders häufig § 823 Abs. 1 BGB (1×), AGB (1×), Allgemeine Grundrechtslehren (1×), Entstehung von Schuldverhältnissen (1×), Feststellung eines ersatzfähigen Schadens (1×), Grundlagen des Kaufvertrags (1×), Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG) (1×).