Trautwein
Klausuren
Krankenhausbehandlung im EU-Ausland
Die Klausur behandelt die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Klage der Europäischen Kommission gegen einen Mitgliedstaat vor dem EuGH wegen Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit (hier: Erstattung von Krankenhauskosten im EU-Ausland) zulässig und begründet ist. Der Sachverhalt thematisiert insbesondere unionsrechtliche Grundfreiheiten und die Einhaltung des Vorverfahrens nach Art. 226 EG-Vertrag. Untersucht werden die alte und neue nationale Rechtslage im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht.
Octroi de mer
Die Klausur befasst sich mit der Vereinbarkeit einer vom französischen Staat erhobenen Abgabe („octroi de mer“) beim Warenimport nach Guadeloupe mit europäischem Gemeinschaftsrecht. Dabei werden rechtliche Aspekte der Zoll- und Abgabenerhebung sowie mögliche Ansprüche im Rahmen der Staatshaftung thematisiert. Im Gutachten ist insbesondere zu prüfen, ob die nationale Einschränkung des Rückforderungsanspruchs abgabenrechtlich zulässig und mit den unionsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Trautwein prüfen besonders häufig Bürger und Einwohner (2×), Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) (1×), Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×), Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG) (1×) und Freizügigkeit (Art. 11 GG) (1×).