Asylrecht (Art. 16a GG)
Art. 16a GG verankert das individuelle Recht auf Asyl für politisch Verfolgte. Der Schutzbereich ist durch Einschränkungen („sichere Drittstaaten“, „sichere Herkunftsstaaten“) geprägt. Examensklassiker: Reichweite des Schutzes nach Art. 16a GG, Verhältnis zu europäischen Dublin-Regelungen, Ausschlussgründe bei Einreise über sichere Drittstaaten.
Zu diesem Thema haben wir 9 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Zweifelhafte Zuverlässigkeit
Die Klausur behandelt die Anforderungen und das Verfahren zur Feststellung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit nach LuftSiG, den einstweiligen Rechtsschutz zur vorläufigen Feststellung dieser Zuverlässigkeit und die Bedeutung der behördlichen Entscheidung im Verwaltungsverfahren. Zentral sind dabei die Voraussetzungen für eine Anordnung nach § 123 VwGO und das Verhältnis zum effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG. Zudem werden prozessuale Fragen wie Klagehäufung und die Tatbestandswirkung einschlägiger Verwaltungsakte angesprochen.
Fortgeschrittenenhausarbeit Europarecht: Die Rechtsstaatskrise als Demokratiekrise – Zum Vertragsverletzungsverfahren gegen die Lex Tusk
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Republik Polen vor dem EuGH. Streitig ist ein Gesetz („Lex Tusk“) über die Einrichtung einer Staatskommission zur Untersuchung russischer Einflussnahme, das nach Auffassung von Opposition und Kommission missbräuchlich dazu verwendet worden sein könnte, oppositionelle Politiker vor den Parlamentswahlen zu benachteiligen oder auszuschließen. Die Kommission rügt Verstöße gegen Art. 2 EUV (Demokratiegrundsatz), Art. 47 und 49 GRC (Recht auf wirksamen Rechtsbehelf, Gesetzmäßigkeit und Rückwirkungsverbot von Strafen). Zentrale rechtliche Schwerpunkte bilden das Verhältnis von Unionswerten zu nationalen Maßnahmen, der unionsrechtliche Schutz demokratischer Verfahren sowie die gerichtliche Kontrolle der Kommissionsentscheidungen.
Klausur Asylrecht Sommersemester 2017 von Pro Bono Heidelberg e. V. zur Qualifikation zur Beratung im Rahmen der studentischen Rechtsberatung
Die Klausur stellt typische Beratungssituationen im Asylrecht dar, insbesondere zur Zuständigkeit im Asylverfahren nach der Dublin III-VO und den unionsrechtlichen Vorgaben. Thematisiert werden die Möglichkeiten der Rechtsmittel gegen ablehnende Bescheide des BAMF, die Anforderungen an humanitäre Aufenthaltstitel nach § 28 AsylG und Beratungshandwerk, z.B. Anhörungsvorbereitung und interkulturelle Kommunikation.
Streit um das neue Spielhallengesetz
In dieser Klausur werden die Gesetzgebungszuständigkeit Hamburgs für das neue Spielhallengesetz sowie die Vereinbarkeit einschränkender Vorschriften (u.a. Mindestabstand, Begrenzung der Gerätezahl) mit Grundrechten untersucht. Die Klausur thematisiert insbesondere die Abgrenzung von Bundes- und Landeskompetenzen sowie eingreifende Grundrechtsbeschränkungen für Spielhallenbetreiber. Zur Überprüfung gehört auch eine Rechtfertigung der Maßnahmen im Lichte des Spieler- und Jugendschutzes.
Schwerpunktbereichsklausur Völkerrecht: Menschenrechtsverletzungen durch eingeladene Soldaten
Die NGO Human Rights Monitor und die Angehörigen von X klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen den Staat A, nachdem dessen Soldaten in einem afrikanischen Staat C im Rahmen eines internationalen Einsatzes tödliche Schüsse auf Demonstranten und NGO-Mitarbeiter abgegeben haben. Im Mittelpunkt stehen mögliche Verletzungen von EMRK-Rechten (insbesondere Art. 2, 3, 5, 6 und 8 EMRK) durch das Vorgehen und die anschließende Behandlung von Y, die schwer verletzt wurde und inhaftiert blieb. Thematisiert werden außerdem die Zulässigkeit der Klage, die extraterritoriale Anwendbarkeit der EMRK sowie Fragen des diplomatischen Schutzes durch einen Drittstaat und konsularrechtliche Pflichten. Darüber hinaus spielen juristische Probleme zur Jurisdiktion und zu internationalen Verträgen im Verfahren vor dem IGH eine Rolle.
Rathausverbot
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Hausverbots gegen einen ehemaligen Stadtratsmitglied gegenüber dem Rathaus, das als Reaktion auf störendes Verhalten und Beschimpfungen während einer Stadtratssitzung ausgesprochen wurde. Im Zentrum steht die Bewertung der Erfolgsaussichten einer Klage gegen dieses Hausverbot, insbesondere im Hinblick auf Verwaltungsrecht und Grundrechte wie die Meinungsfreiheit. Es werden die Anforderungen an Verwaltungsakte, Ermessensausübung und die Abwägung grundrechtlicher Interessen beleuchtet.
High ist okay
Die Klausur behandelt das DroGeInfVerVerG, das die Verbreitung bestimmter Informationen über Drogenkonsum verbietet und § 144 StGB als neue Strafnorm einführt. Im Mittelpunkt steht die Verfassungsbeschwerde eines Vereins, der behauptet, durch das Gesetz in seinen Grundrechten auf Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Berufsfreiheit verletzt zu sein. Zu prüfen ist insbesondere, ob ein Eingriff in diese Grundrechte vorliegt und ob das Gesetz verfassungsrechtlich tragfähig begründet sowie im Kompetenzbereich des Bundes erlassen wurde.
Bahnhofsapotheke
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Überprüfung einer Landesregelung zu den Ladenöffnungszeiten im Saarland, insbesondere betreffend eine ungleich behandelte Apothekenregelung auf Bahnhöfen und Flughäfen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Landesgesetz mit höherrangigem Recht, insbesondere der Berufsfreiheit und dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes sowie dem Verbot der Einzelfallregelung vereinbar ist, und ob der Bund oder das Land die Gesetzgebungskompetenz besitzt.
Aufgerundet
Die Übungsklausur behandelt die Zulässigkeit und Verfassungsmäßigkeit einer Änderung im Fraktionsrechtsstellungsgesetz des Saarlandes, welche die Mindestzahl von Fraktionsmitgliedern von zwei auf drei erhöht. Ausgangspunkt ist die Versagung des Fraktionsstatus für die Abgeordneten einer Partei, die nur über zwei Sitze verfügt, und der daraus resultierende Ausschluss von parlamentarischen Rechten und Leistungen. Die Klausur schildert mögliche verfassungsrechtliche und gleichheitsrechtliche Konflikte und die Frage, ob und wie diese vor dem Saarländischen Verfassungsgerichtshof angegriffen werden können.
Asylrecht (Art. 16a GG) in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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