Winfried Kluth ist Professor für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Von 2002 bis 2023 war er Richter am Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau. Er ist Vorstandsvorsitzender des Instituts für Kammerrecht e.V. sowie Geschäftsführender Direktor des Instituts für Marktordnungs- und Berufsrecht. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich des Öffentlichen Rechts sowie im Marktordnungs- und Berufsrecht.
Klausuren
1 KlausurÜbunghausarbeit ÖR Wasser und Brot nach der Finanzkrise
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung zentraler Eingriffe des Unternehmensrettungsgesetzes (URG) nach der Finanzkrise: Obergrenzen für Managergehälter, den staatlichen Anteilserwerb, Mitbestimmungsrechte des Staates in Unternehmensleitungen und Steuerprivilegien für Konkurrenten. Es sind Verfassungsbeschwerden eines Managers (Art. 12 I, 14 I GG) und eines Unternehmens (Art. 14 I, III GG, Wettbewerbsfreiheit) zu prüfen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Winfried Kluth prüfen besonders häufig Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) (1×), Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG) (1×) und Verfassungsbeschwerde (1×).