Klausuren
Vorlesungsabschlussklausur Allgemeines Verwaltungsrecht: Rücktritt von der Prüfung
Ein Jurastudent möchte aus gesundheitlichen Gründen von einer Prüfungsleistung im Schwerpunktbereich zurücktreten und legt dabei erneut ein Attest seines Hausarztes vor. Die Dekanin verlangt nach mehrfachen krankheitsbedingten Rücktritten künftig ein amtsärztliches Attest, verweist dabei auf eine entsprechende Anordnung. Im Streit steht, ob die erhobenen Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Prüfungsunfähigkeit rechtmäßig sind und welche Rechte und Pflichten sich aus der Prüfungsordnung ergeben. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind geprüftes Verwaltungshandeln, Prüfungsrecht, die Anforderungen an ärztliche Nachweise sowie der Umgang mit etwaigen Regelungslücken.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Benjamin Rusteberg prüfen besonders häufig Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) (1×), Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) (1×) und Formelle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten (1×).