Manuel Beh ist studentische Hilfskraft am Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht sowie am Lehrstuhl für Öffentliches Recht bei Prof. Dr. Michael Reinhardt, LL.M (Cantab.) an der Universität Trier. Sein akademisches Interesse liegt vor allem im Bereich des Öffentlichen Rechts und des Wasserwirtschaftsrechts.
Klausuren
3 KlausurenSchutz der Trinkwasserversorgung im Klimawandel durch Gefahrenabwehrverordnung
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit einer städtischen Gefahrenabwehrverordnung zur Einschränkung der Trinkwassernutzung angesichts des Klimawandels. Geprüft wird unter anderem, ob die Aufforderung zur Einstellung der Autowäsche mittels Leitungswasser rechtmäßig war und welche verwaltungsgerichtlichen Klagemöglichkeiten bestehen. Im Fokus stehen dabei polizei- und ordnungsrechtliche Grundlagen und die Zulässigkeit kommunaler Rechtsverordnungen.
ÖR-Examensklausur zum Polizei- und Staatshaftungsrecht
Die Klausur behandelt typische Fragestellungen des Polizei- und Staatshaftungsrechts. Im Mittelpunkt stehen polizeiliche Eingriffe und mögliche Ansprüche aus Staatshaftungsrecht. Der Fall ist als Übungsklausur konzipiert und ermöglicht die eigenständige Bearbeitung.
Fortgeschrittenenklausur: Probleme mit der Pension
B beantragt eine Baugenehmigung für den Bau einer privaten Pension in der kreisfreien Stadt T in Rheinland-Pfalz, die ihm vom Oberbürgermeister verweigert wird. Wesentliche Streitpunkte sind die städtebauliche Einordnung, die Anzahl der Treppen, sowie die fehlenden Kfz-Stellplätze für die Pension. B führte zunächst erfolglos ein Vorverfahren durch und erhebt schließlich Klage vor dem Verwaltungsgericht, um das Bauvorhaben durchsetzen zu können. Der Fall behandelt vor allem Fragen des öffentlichen Baurechts, Verwaltungsrechts und Kommunalrechts, etwa die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, Anforderungen an die Planung und das Verwaltungsverfahren.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Manuel Beh prüfen besonders häufig Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB) (1×), Der Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts (1×), Die Rechtsverordnung (1×), Gefahrenabwehrverordnung (1×), Grundlagen (1×), Grundlagen (1×) und Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage (1×).