Klausuren
(Referendar-)Examensklausur: Museumsschließungen durch verordnungsvertretendes Gesetz
Die Betreiberin eines privaten Museums in Düsseldorf muss ihr Museum aufgrund einer landesgesetzlichen Regelung zur Eindämmung der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr schließen. Der Lockdown wird durch ein verordnungsvertretendes Gesetz des Landes NRW angeordnet, das unter anderem den Betrieb von Museen untersagt. Die Museumsbetreiberin legt Verfassungsbeschwerde gegen die einschlägige Vorschrift ein und rügt dabei die Verletzung ihrer Grundrechte. Zentral im Fall sind grundrechtliche Fragen, insbesondere zur Kunstfreiheit und Berufsfreiheit, sowie solche des Staatsorganisationsrechts betreffend die Gesetzgebungskompetenz nach Art. 80 Abs. 4 GG.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Sarah Dersarkissian prüfen besonders häufig Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×), Verfassungsbeschwerde (1×) und Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO) (1×).