Jonas Geck
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Klausuren
1 KlausurJA 2024Anfänger:innen
Homöopathie für Tiere
Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit des in § 50 II TAMG geregelten Tierarztvorbehalts bei der Anwendung von Humanhomöopathika an Tieren im Lichte der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG und des Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG. Geprüft werden die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde, insbesondere im Hinblick auf die Drei-Stufen-Lehre und Verhältnismäßigkeit.
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+2 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Jonas Geck prüfen besonders häufig Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) (1×) und Verfassungsbeschwerde (1×).