Christoph Eichinger ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl von Professor Kühling an der Universität Regensburg. Er beschäftigt sich akademisch mit juristischen Fragestellungen und bringt sein Wissen in Forschung und Lehre ein. Seine Tätigkeit umfasst die Mitwirkung an wissenschaftlichen Publikationen sowie die Unterstützung der Lehrstuhlorganisation.
Klausuren
2 KlausurenHausarbeit: Eine bayerische Mietenpause
Der Fall behandelt die Einführung des „Gesetzes für gute Mieten in Bayern“ (BayGuMieG) durch ein Volksbegehren und den anschließenden Volksentscheid. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das bayerische Gesetz zur Begrenzung von Mieterhöhungen und Mietobergrenzen verfassungsrechtlich zulässig ist. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Gesetzgebungskompetenz des Landes Bayern, das Verhältnis des BayGuMieG zu bundesgesetzlichen Regelungen, sowie mögliche Verstöße gegen Grundrechte wie Art. 14 und Art. 3 GG. Es werden die Auswirkungen des Gesetzes sowohl für Vermieter als auch für potentiell betroffene Bürger diskutiert, insbesondere die Möglichkeit rechtlicher Schritte vor dem Verfassungsgerichtshof.
Der Corona-Galgen
Die Übungsklausur behandelt einen verfassungsrechtlichen Sachverhalt, der im Zusammenhang mit Maßnahmen während der Corona-Pandemie steht. Im Fokus stehen dabei allgemeine Grundrechtsfragen sowie die verfassungsrechtliche Bewertung entsprechender Maßnahmen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Christoph Eichinger prüfen besonders häufig Allgemeine Grundrechtslehren (1×), Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen (1×), Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×) und Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG) (1×).