Klausuren
JA 20061. Staatsexamen
Der Verwaltungskostenbeitrag
In der Klausur wird die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungskostenbeitrags für Studierende an Hochschulen des Bundeslands L thematisiert. A und B wenden sich auf unterschiedlichen Wegen gegen die Zahlungspflicht, berufen sich u.a. auf fehlende Gesetzgebungskompetenz und eine mögliche Grundrechtsverletzung. Es sind besonders Fragen der Zulässigkeit von nichtsteuerlichen Abgaben, Verfassungsmäßigkeit und verwaltungsrechtliche Rechtsschutzmöglichkeiten zu prüfen.
Zulässigkeit der Allgemeinen Leistungs- und UnterlassungklageDer RatDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Urs Kramer prüfen besonders häufig Der Rat (1×), Der Verwaltungsakt in der Klausur (1×) und Zulässigkeit der Allgemeinen Leistungs- und Unterlassungklage (1×).