Yannick Paskamp
Klausuren
1 KlausurVerhüllungsverbot
Eine gläubige Muslima beantragt bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO, um während des Führens eines Kraftfahrzeugs einen Niqab (Gesichtsschleier) tragen zu dürfen. Nach mehreren Schriftwechseln wird ihr Antrag abgelehnt; sie sieht dadurch ihre religiösen Rechte verletzt und stellt Überlegungen zur Rechtmäßigkeit des Verhüllungsverbots sowie zu verwaltungsprozessualen Optionen an. Die Klausur behandelt verfassungsrechtliche, verwaltungsverfahrenrechtliche und straßenverkehrsrechtliche Aspekte.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Yannick Paskamp prüfen besonders häufig Ermessen und Verhältnismäßigkeit (1×), Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG) (1×) und Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung (1×).