Christof Gregor
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Klausuren
JURA 2015Fortgeschrittene
Tierische Kunst
Die Künstlerin A möchte im Rahmen einer Performance zwei Hundewelpen töten; das Veterinäramt München untersagt dies vorab per Bescheid unter Anordnung der sofortigen Vollziehung. Zu prüfen ist im verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und Tierschutz unter Berücksichtigung der einschlägigen einfach- und verfassungsrechtlichen Normen.
Birgit Schmidt am Busch, Christof Gregor· JURA 2015, 1113
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+1 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Christof Gregor prüfen besonders häufig Ermessen und Verhältnismäßigkeit (1×), Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG) (1×) und Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO) (1×).