Klausuren
1 KlausurJA 2008Anfänger:innen
Deutsche Sprache – schwere Sprache
Ein libanesischer Staatsangehöriger, der seit vielen Jahren in Deutschland lebt und Analphabet ist, beantragt die Einbürgerung nach § 10 StAG. Die Behörde verweigert die Einbürgerung wegen unzureichender Deutschkenntnisse. Zu prüfen ist, ob der Widerspruch des Betroffenen gegen die Einbürgerungsversagung begründet ist.
Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenAllgemeine Grundrechtslehren
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Marc Wagner prüfen besonders häufig Allgemeine Grundrechtslehren (1×) und Besondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen (1×).