Klausuren
Deutsche Sprache – schwere Sprache
Die Klausur behandelt die Versagung der Einbürgerung eines libanesischen Staatsangehörigen wegen fehlender ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache. Zu prüfen ist, ob L einen Anspruch auf Einbürgerung nach dem StAG hat, obwohl er Analphabet ist, und inwiefern die Anforderungen an Sprachkenntnisse zu differenzieren sind. Dabei sind die einschlägigen Regelungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes und der Bezug zu verfassungsrechtlichen Wertungen zu berücksichtigen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Marc Wagner prüfen besonders häufig Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung (1×), Entscheidung durch Gerichtsbescheid (1×) und Freizügigkeit (Art. 11 GG) (1×).