ÖR-Anfängerklausur zu Grundrechten
JURA 2026, 178 · Öffentliches Recht für Anfänger:innen
Von Bernd J. Hartmann, Laura Macketanz, Luisa Oberloher

Klausuren in Ausbildungszeitschriften erwecken oft einen falschen Eindruck. Die veröffentlichten Lösungsvorschläge behandeln die Probleme so umsichtig, definieren die Tatbestandsmerkmale so genau und subsumieren den Sachverhalt so geschliffen, dass Leserinnen und Leser sich unweigerlich fragen: Wie soll, wie kann ich das nur schaffen? Unsere Antwort: Sollen Sie nicht, und können Sie nicht. Sie können unmöglich leisten, was die Lösungshinweise leisten. Denn unsere Lösungen entstehen anders als Ihre: Wir lesen nach, wir tauschen uns aus, und wir nehmen uns Zeit. All das ist in der Abgeschlossenheit der Klausur (von lat. clausura, Verschluss, Schloss, Sperre) anders. Die gute Nachricht: Sie müssen keinesfalls leisten, was die Lösungshinweise leisten. Nicht um zu bestehen, und auch nicht, um eine gute Note zu bekommen. Das belegt dieser Beitrag. Wir veröffentlichen nämlich nicht nur, wie üblich, Sachverhalt und Lösungshinweise, sondern wir ergänzen, kursiv gesetzt, eine Original-Bearbeitung, mit» gut (15 P.)«bewertet und mit dem Best Paper Award ausgezeichnet.
Schwerpunkte
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- Allgemeine GrundrechtslehrenGrundrechtsbindung beim Vollzug völkerrechtlicher Verträge
- Allgemeine GrundrechtslehrenGR-Bindung beim Vollzug der EMRK
- Allgemeine GrundrechtslehrenGrundrechtsbindung beim Vollzug unionsrechtlich determinierter und offengelassener Gesetze
- Allgemeine GrundrechtslehrenAusnahmen vom Konfusionsargument – Wissenschaftsfreiheit juristischer Personen des öffentlichen Rechts
- Allgemeine GrundrechtslehrenGrundrechtsbindung privater Unternehmen bei Beteiligung eines ausländischen Staats?
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