Klausuren
1 KlausurJA 2015Anfänger:innen
Die nackte Oberbürgermeisterin
Die Klausur behandelt einen Konflikt zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht am Beispiel eines künstlerischen Gemäldes, das eine bekannte Oberbürgermeisterin unbekleidet darstellt. Thematisiert wird insbesondere die Reichweite der Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG im Spannungsfeld zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie dem Recht am eigenen Bild. Die Fallfrage lautet, ob die Untersagung der Bildverbreitung die Künstlerin in ihrer Kunstfreiheit verletzt.
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+1 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Christopher Giogios prüfen besonders häufig Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) (1×) und Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG) (1×).