Klausuren
1 KlausurJA 2021Fortgeschrittene
Affäre auf Ibiza
Die Klausur behandelt eine Verfassungsbeschwerde einer Presseverlegerin gegen eine zivilgerichtliche Untersagung der Veröffentlichung heimlich aufgenommener Videoaufnahmen eines Politikers. Schwerpunkt ist die Kollision von Pressefreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht, insbesondere im Lichte der Bedeutung von Kommunikationsgrundrechten im politischen Diskurs. Es sind sowohl das Recht am eigenen Bild als auch Fragen rund um die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde zu prüfen.
VerfassungsbeschwerdePressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Tina Bühner prüfen besonders häufig Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) (1×), Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG) (1×) und Verfassungsbeschwerde (1×).