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Jurafuchs

Tobias Brings-Wiesen

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Klausuren

JURA 2017Schwerpunktbereich

»Was ist und darf ein audiovisueller Mediendienst?«

Der Sachverhalt beschreibt einen international betriebenen Online-Mediendienst mit einer Video-Subdomain, deren Inhalte von deutschen Behörden wegen propagandistischen Charakter und möglicher Nähe zum 'Islamischen Staat' gesperrt wurden. Die Klausur stellt unter anderem die unionsrechtliche und nationale Einordnung des audiovisuellen Mediendienstes sowie die Prüfmöglichkeiten öffentlicher Behörden in den Vordergrund. Sie behandelt das Zusammenwirken von Medienfreiheit, unionsrechtlichen Vorgaben und nationalen Eingriffen.

Tobias Brings-Wiesen· JURA 2017, 819
Grundlagen des EuroparechtsRundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)+3 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Tobias Brings-Wiesen prüfen besonders häufig Grundlagen des Europarechts (1×) und Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG) (1×).