Rike U. Krämer-Hoppe, geboren 1981 in Tarmstedt, ist eine deutsche Rechtswissenschaftlerin und Hochschullehrerin an der Universität Regensburg. Sie ist als Professorin an der juristischen Fakultät tätig und widmet sich in Forschung und Lehre dem deutschen Recht. Durch ihre Affiliation mit der Universität Regensburg ist sie in Ausbildung und wissenschaftlicher Arbeit im Bereich der Rechtswissenschaften engagiert.
Klausuren
2 KlausurenÖR-Anfängerklausur zum Staatsorganisationsrecht
Die Klausur ist eine Übungsfallklausur für Anfänger zum Staatsorganisationsrecht. Sie behandelt grundlegende Fragen zum Staatsorganisationsrecht nach dem Grundgesetz. Das Ziel ist die Vermittlung erster Grundkenntnisse im Aufbau und der Funktionsweise der wichtigsten Staatsorgane.
ACAB = Beleidigung?
Die Klausur behandelt die Frage, ob das öffentliche Tragen eines „ACAB“-Schriftzugs durch einen 16-Jährigen eine Beleidigung gegenüber der Polizei als Kollektiv und/oder einzelnen Beamten darstellt. Im Mittelpunkt stehen die Verfassungsbeschwerde des Jugendlichen, die Reichweite der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG, die Anforderungen an zulässige Kollektivbeleidigungen und die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde Minderjähriger.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Rike Krämer-Hoppe prüfen besonders häufig Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) (1×), Einführung in das Staatsorganisationsrecht (1×), Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG) (1×) und Verfassungsbeschwerde (1×).