Lisa Wiese
Klausuren
Schwerpunktbereichsklausur – Öffentliches Recht: EMRK – Individualbeschwerde
Die Klausur behandelt die Individualbeschwerde nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) im Öffentlichen Recht. Prüfung und prozessuale Besonderheiten stehen im Mittelpunkt. Die Aufgabe richtet sich vor allem an Studierende im Schwerpunktbereich und dient der Vertiefung völkerrechtlicher Kenntnisse.
Referendarexamensklausur: Die fiesen Tricks der Arbeitgeber
Berta Böse (B), Geschäftsführerin eines Unternehmens, verlangt von Google (G), die Anzeige eines Links zu einem kritischen Fernsehbeitrag bei Eingabe ihres Namens zu unterlassen. Nach erfolgloser gerichtlicher Durchsetzung erhebt B Verfassungsbeschwerde mit der Begründung einer Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts und ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Die zentrale Konstellation betrifft die Anwendbarkeit der EU-Grundrechtecharta versus nationaler Grundrechte im light der DSGVO sowie Löschansprüche im Online-Kontext. Wesentliche Schwerpunkte liegen in der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, dem Prüfungsmaßstab und der Drittwirkung von Unionsgrundrechten.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Lisa Wiese prüfen besonders häufig Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×), Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG) (1×), Recht der öffentlichen Sachen (1×) und Verfassungsbeschwerde (1×).