Timon El-Sherif
Timon El Sherif war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs- und Steuerrecht von Prof. Dr. Markus Heintzen an der Freien Universität Berlin. Sein Tätigkeitsbereich umfasste das Öffentliche Recht, insbesondere Staats-, Verwaltungs- und Steuerrecht. Durch seine Tätigkeit am renommierten Lehrstuhl erlangte er fundierte Kenntnisse auf diesen Rechtsgebieten.
Klausuren
Schwerpunktbereichsklausur Steuerverwaltungsrecht: Die alkoholisierte Angestellte
C, angestellter Chemiker, möchte die Kosten für einen Laborkittel als Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen, was das Finanzamt Tempelhof ablehnt. Nach Erhalt des Steuerbescheids beauftragt C einen Rechtsanwalt, fristgerecht Einspruch einzulegen. Aufgrund des Verhaltens der alkoholisierten Rechtsanwaltsfachangestellten N erfolgt der Einwurf des Einspruchs jedoch erst am Tag nach Fristablauf. Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob der verspätete Einspruch zulässig ist, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO) sowie der Verschuldenszurechnung bei der Versäumung von Fristen durch Bevollmächtigte.
Schwerpunktbereichsklausur Einkommensteuerrecht: Bußgelder und Erpressung
In diesem Fall geht es um die Einkommensteuerveranlagung eines Ehepaars für das Jahr 2022. Zentrale Fragen betreffen berufsbedingte Werbungskosten wie Entfernungspauschale und Aufwendungen für Arbeitsmittel sowie die steuerliche Einordnung der Homeoffice-Pauschale. Zudem stehen außergewöhnliche Sachverhalte wie die Zahlung von Erpressungsgeldern durch einen Ehegatten und die Übernahme von Bußgeldern für Verkehrsverstöße durch den Arbeitgeber im Mittelpunkt. Die Klausur prüft schwerpunktmäßig Fragen der steuerlichen Abzugsfähigkeit und der Auswirkungen besonderer Zahlungsvorgänge auf das zu versteuernde Einkommen nach § 2 Abs. 5 S. 1 EStG.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Timon El-Sherif prüfen besonders häufig Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) (2×), Der Verwaltungsakt in der Klausur (1×), Entscheidung durch Gerichtsbescheid (1×), Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×) und Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×).