Klausuren
1 KlausurJA 20121. Staatsexamen
Vertrauensschutz für einen Bootsliegeplatz?
Die Klausur behandelt den Anspruch auf Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung (Bootsliegeplatz), insbesondere den Gleichbehandlungsanspruch und Vertrauensschutz nach Ausgliederung des Betriebs in eine privatrechtliche GmbH. Im Sachverhalt werden die Vergaberichtlinien einer Gemeinde für Bootsliegeplätze und deren Veränderung im Zusammenhang mit prioritätsbasierter Vergabepraxis, Unregelmäßigkeiten und Vertrauensschutz thematisiert. Die Fallbearbeitung verlangt außerdem die richtige Klageart zu formulieren.
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeGleichheitsrecht (Art. 3 GG)Strukturprinzip Rechtsstaat+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Christian Heckel prüfen besonders häufig Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde (1×), Gleichheitsrecht (Art. 3 GG) (1×) und Strukturprinzip Rechtsstaat (1×).