»Das darf man als Kanzlerin wohl noch sagen dürfen!«

Worum geht es
Die Examensklausur befasst sich mit Fragestellungen aus dem Staatsorganisationsrecht und thematisiert insbesondere Äußerungen der Kanzlerin im Lichte des öffentlichen Rechts. Besonderes Augenmerk liegt auf der Rolle der Bundesregierung sowie der Bedeutung einschlägiger Grundrechte.
Themen
Examensrelevanz
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