Katharina V. Weiss war wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Öffentliches Recht der Universität des Saarlandes bei Prof. Dr. Annette Guckelberger. Derzeit absolviert sie ihr Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Schwerin. Ihre akademische Laufbahn umfasst Stationen im öffentlichen Recht. Zudem ist sie assoziiert mit dem GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel.
Klausuren
1 Klausur»Das darf man als Kanzlerin wohl noch sagen dürfen!«
Die Examensklausur befasst sich mit Fragestellungen aus dem Staatsorganisationsrecht und thematisiert insbesondere Äußerungen der Kanzlerin im Lichte des öffentlichen Rechts. Besonderes Augenmerk liegt auf der Rolle der Bundesregierung sowie der Bedeutung einschlägiger Grundrechte.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Katharina V. Weiß prüfen besonders häufig Die Bundesregierung (1×) und Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG) (1×).