Frederic Stephan
Klausuren
Examensübungsklausur: Oppositionsfinanzen
Nach den Bundestagswahlen 2025 streiten mehrere Fraktionen über die Zuweisung erhöhter finanzieller Mittel für Oppositionsfraktionen gemäß § 58 Abs. 2 Abgeordnetengesetz im Rahmen des Haushaltsplans. Konkret verlangt die C-Fraktion, trotz regelmäßiger Unterstützung der Minderheitsregierung in Gesetzgebungsverfahren, die erhöhte Oppositionsfinanzierung, während andere Fraktionen dies wegen fehlender Distanz zur Regierung ablehnen. Die C-Fraktion ruft das Bundesverfassungsgericht an und beanstandet eine Verletzung ihrer Rechte aus dem Abgeordnetengesetz sowie dem Grundgesetz. In einer Abwandlung begehrt eine zur Gruppe gewordene Fraktion erweiterte parlamentarische Rechte und erhöhte finanzielle Leistungen, welche der Bundestag jedoch unter Verweis auf den fehlenden Gesetzesinitiativaufwand ablehnt.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Frederic Stephan prüfen besonders häufig Begründetheit der Allgemeinen Leistungs- und Unterlassungsklage (1×), Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO (1×) und Zulässigkeit der Allgemeinen Leistungs- und Unterlassungklage (1×).