Klausuren
2 KlausurenDer Ritt auf der Rasierklinge“
Die Übungsklausur behandelt die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen im Vorfeld einer möglichen Zwangsunterbringung nach dem schleswig-holsteinischen Psychisch-Kranken-Gesetz (SchlHPsychKG). Schwerpunkt ist die (Fortsetzungs-)Feststellungsklage einer Patientin gegen polizeiliche Ingewahrsamnahme und Fixierung im Krankenhaus auf Basis des allgemeinen Polizeirechts, unter besonderer Berücksichtigung des Grundrechtsschutzes und sofortigen Vollzugs.
Die Qual der Wahl
Die Fallklausur behandelt die Revision eines wegen Diebstahls und Trunkenheit im Verkehr verurteilten Angeklagten. Im Fokus stehen Themen wie Befangenheit eines Schöffen, Beweisverwertungsverbote nach Polizeirecht, Wahlfeststellung, sowie strafprozessuale Aspekte zur Beschränkung der Revision und deren Zurückverweisung. Die materiellen und prozessualen Probleme werden aus Sicht des Verteidigers und im Rahmen einer Referendarsklausur beleuchtet.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Jörg Burmeister prüfen besonders häufig Begründetheit der Fortsetzungsfeststellungsklage (1×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×), Grundlagen (1×) und Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB (1×).