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Jurafuchs

Ioannis Katsivelas

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Klausuren

ZjS 2018Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Kunst oder Leben

K, ein Künstler, nutzt Kameras in seiner Wohnung und eine Brillenkamera, um sein Leben und seine Umgebung per Livestream über die Plattform P-Scope öffentlich zu zeigen. Dabei werden auch die Wohnungen und das Verhalten von Nachbarin N gefilmt und übertragen, was zu ihrem Unmut und dem Vorwurf der Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts führt. N verlangt von P-Scope als Plattformbetreiberin, die Ausstrahlung der Aufnahmen zu unterbinden und macht geltend, dass P-Scope für offenkundige Rechtsverletzungen verantwortlich sei. Im Zentrum stehen Fragen des Persönlichkeitsrechts, Datenschutzes, künstlerischer Freiheit und der Haftung von Plattformbetreibern für Nutzerinhalte.

Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Ioannis Katsivelas prüfen besonders häufig Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×), Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG) (1×) und Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×).