Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht - Versammlungen von gewaltbereiten Personen
JuS 2022, 330 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von Scheu, Jochem

In der Klausur werden zentral die materiellen Voraussetzungen für die Auflösung einer Versammlung behandelt, einschließlich der rechtlichen Bewertung dieser Maßnahme. Ein Schwerpunkt liegt auf der polizeilichen Einkesselung als Ingewahrsamnahme nach § 35 I Nr. 2 NRWPolG und der Überprüfung ihrer Verhältnismäßigkeit. Zusätzlich wird die Frage erörtert, ob der Richtervorbehalt nach § 36 I 1 NRWPolG im Zusammenhang mit der Einkesselung entbehrlich ist. Die Fallbearbeitung betrifft somit das Zusammenspiel von Versammlungsrecht und Polizeirecht bei gewaltbereiten Personen.
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- Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenSonstige Beschränkungen der Versammlung („Minusmaßnahmen“)
- Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerbot der Versammlung (z.B. § 5 VersG)
- Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenAuflösung der Versammlung (z.B. § 13 VersG)
- Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenBild- und Tonaufnahmen (§ 12a VersG)
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