Gregor Noack
Klausuren
Übungsklausur Europarecht: „Ohne Risiken und Nebenwirkungen?“
Die niederländische Pillbox NV möchte in Deutschland eine Apotheke übernehmen und betreibt darüber hinaus einen Internetversandhandel mit Arzneimitteln. Die zuständige Behörde in Leipzig verweigert die Erlaubnis zur Apothekenübernahme mit Verweis auf das Fremdbesitzverbot des ApoG und untersagt zudem den Internetvertrieb von Medikamenten unter Berufung auf das Versandhandelsverbot des AMG. Pillbox wendet sich daraufhin an die Europäische Kommission mit der Bitte um Prüfung der deutschen Vorschriften im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens. Im Mittelpunkt stehen unionsrechtliche Grundfreiheiten, insbesondere die Niederlassungsfreiheit und Warenverkehrsfreiheit, sowie deren Beschränkung durch nationale Arzneimittelgesetzgebung.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Gregor Noack prüfen besonders häufig Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×), Haftung für Verstöße gegen Unionsrecht (1×) und Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×).