Klausur: Flüchtlinge in den Leerstand!
ZJS 2016, 732 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von Kristin Pfeffer, Volker Steffahn
Der Eigentümer eines leerstehenden ehemaligen Kinderheims in Hamburg wehrt sich gegen eine behördliche Beschlagnahme seines Grundstücks zur Unterbringung von Flüchtlingen. Die Stadt ordnet die Maßnahme aufgrund drohender Obdachlosigkeit an und weist vorübergehend 50 Flüchtlinge in das Gebäude ein. A beantragt vorläufigen Rechtsschutz, weil er das Gebäude abreißen und neu nutzen will, und moniert fehlende gesetzliche Grundlage sowie Unverhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahmen. Schwerpunkte sind die Rechtmäßigkeit der ordnungsrechtlichen Eingriffe, der einstweilige Rechtsschutz, die polizeirechtliche Generalklausel und die Verantwortlichkeit von Nichtstörern.
Schwerpunkte
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- Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Öffentliche Ordnung: Wiederholung und Vertiefung
- Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Öffentliche Ordnung: Verfassungsmäßigkeit
- Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Öffentliche Ordnung: Begriffsverständnis
- Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Öffentliche Sicherheit Vertiefung: Schutzgut des Bestands des Staates und der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstiger Träger hoheitlicher Gewalt (Fall)
- Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Öffentliche Sicherheit Vertiefung: Schutzgut der Unverletzlichkeit subjektiver Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen (Fall 2)
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