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Öffentliches Recht

Gefahr für polizeiliche Schutzgüter

Die polizeilichen Schutzgüter – insbesondere öffentliche Sicherheit und Ordnung – werden durch verschiedene Gefahrenqualifikationen geschützt: konkrete Gefahr, abstrakte Gefahr, Anscheinsgefahr, Gefahrenverdacht, Scheingefahr. Zentrale Streitstände sind die Abgrenzung Schaden/Belästigung, die Anwendung der je-desto-Formel und die Zulässigkeit von Gefahrerforschungsmaßnahmen. Prüfungsrelevant u.a.: Art. 2 GG, § 40 Abs. 1 S. 1, § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO.

Zu diesem Thema haben wir 37 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Fortgeschrittene

„Not bei NordWurst“

Die Klausur behandelt einen öffentlich-rechtlichen Sachverhalt rund um das Unternehmen NordWurst. Geprüft werden typische Gefahrenabwehrkonstellationen, insbesondere der Einsatz polizei- und ordnungsrechtlicher Maßnahmen bei akuter Notlage eines Betriebs. Der Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen an polizeiliches bzw. ordnungsbehördliches Einschreiten sowie entsprechenden Rechtsgrundlagen und deren Grenzen.

Grundlagen Polizeiliche Generalklausel+2 weitere
JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht – Viel Rauch um nichts?

Die Klausur behandelt wesentliche Fragestellungen des Polizei- und Ordnungsrechts mit Schwerpunkt auf den materiellen Eingriffsvoraussetzungen polizeilicher Maßnahmen. Besonders im Fokus stehen die Prüfung von Gefahrenlagen, die polizeiliche Generalklausel sowie typische Standardmaßnahmen. Die Aufgabenstellung eignet sich ideal zur Vertiefung für Studierende mit Vorkenntnissen im öffentlichen Recht.

Dr. Martin Schwamborn· JuS 2026, 256· 120 Min
Grundlagen Gefahr für polizeiliche Schutzgüter Polizeiliche Generalklausel+3 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Pflanzengift im Erdreich

Ein Grundstückseigentümer wendet sich mit einer Anfechtungsklage gegen einen Kostenbescheid des Landratsamtes, mit dem er als Verursacher einer Bodenverunreinigung zur Erstattung von Sanierungskosten für das Nachbargrundstück verpflichtet wird. Streitpunkte sind die Verantwortlichkeit des Klägers für die Verunreinigung, die Rechtmäßigkeit des Kostenbescheids und die Höhe der geltend gemachten Kosten. Die Fallkonstellation wirft insbesondere Fragen des Sicherheitsrechts, des Wasser- und Bodenschutzrechts sowie der Kostenhaftung auf.

Anton Meyer· JA 2025, 1031· 300 Min
Grundlagen Gefahr für polizeiliche Schutzgüter Umweltrecht+4 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Polizeirecht – Bombenalarm im Biergarten

Die Klausur behandelt verwaltungsprozessuale und polizeirechtliche Fragen im Zusammenhang mit einem Bombenalarm in einem Biergarten. Prüfungsgegenstand sind insbesondere die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, die polizeiliche Generalklausel sowie die Voraussetzungen polizeilichen Einschreitens. Ferner werden Aspekte des einstweiligen Rechtsschutzes angesprochen.

Prof. Dr. Jens Gerlach· JuS 2025, 246· 120 Min
Eröffnung des VerwaltungsrechtswegsGefahr für polizeiliche Schutzgüter Polizeiliche Generalklausel+4 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Schutz der Trinkwasserversorgung im Klimawandel durch Gefahrenabwehrverordnung

Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit einer städtischen Gefahrenabwehrverordnung zur Einschränkung der Trinkwassernutzung angesichts des Klimawandels. Geprüft wird unter anderem, ob die Aufforderung zur Einstellung der Autowäsche mittels Leitungswasser rechtmäßig war und welche verwaltungsgerichtlichen Klagemöglichkeiten bestehen. Im Fokus stehen dabei polizei- und ordnungsrechtliche Grundlagen und die Zulässigkeit kommunaler Rechtsverordnungen.

Manuel Beh· JA 2025, 133· 180 Min
GefahrenabwehrverordnungDie RechtsverordnungZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+2 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

ÖR-Fortgeschrittenenklausur zum Polizeirecht

Die Klausur behandelt zahlreiche grundlegende Fragen des Polizeirechts. Abgeprüft werden mehrere Primärmaßnahmen und eine Sekundärmaßnahme. Neben Klausurklassikern wie der Frage nach der Rechtsnatur von polizeilichen Maßnahmen bildet die Rechtmäßigkeitsprüfung des unmittelbaren Zwangs einen Schwerpunkt. Trotz des landesrechtlichen Einschlags lässt sich der Sachverhalt problemlos auf andere Bundesländer übertragen. Prozessual ist die Klausur in eine Fortsetzungsfeststellungsklage eingekleidet. Die Klausur bewegt sich auf mittlerem Schwierigkeitsniveau. Neben einem breiten Wissen zum Sicherheitsrecht ist auch ein zügiges, strukturiertes und zu einer tiefgehenden Subsumtion führendes Arbeiten eng am Sachverhalt gefordert. Damit handelt es sich um eine repräsentative, gar idealtypische Polizeirechtsklausur.

Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselSekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln+4 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Polizeirecht – Hooligans in der Abseitsfalle

Die Klausur behandelt polizeirechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr anlässlich eines Hooligan-Aufeinandertreffens rund um ein Fußballspiel. Im Fokus stehen die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen für das Einschreiten der Polizei nach Generalklausel und Standardmaßnahmen. Die Verantwortlichkeit und Maßnahmen zur Verwaltungsvollstreckung werden dabei ebenfalls thematisiert.

Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselPolizeiliche Standardmaßnahmen+4 weitere
JA 2024Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "'Über den Wolken' – Einsatz einer Flugsicherheitsbegleiterin

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen an Bord eines Flugzeugs, insbesondere die gewaltsame Wegnahme einer Zigarettenattrappe durch eine anwesende Flugsicherheitsbegleiterin der Bundespolizei gegenüber einem schwerhörigen Passagier. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Anwendungsbereich des BPolG, der Zuständigkeit der Bundespolizei an Bord, der Eingriffsgrundlage sowie der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme und deren verwaltungsprozessuale Überprüfung.

Ermessen und VerhältnismäßigkeitGrundlagen Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+4 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

»Der verbotene Ohrwurm«

Die Klausur behandelt eine fortgeschrittene Problemstellung zur polizeilichen Generalklausel mit Schwerpunkt im öffentlichen Recht. Anhand des Falles 'Der verbotene Ohrwurm' wird die Anwendung und Grenzen der polizeilichen Generalklausel diskutiert.

Polizeiliche Generalklausel+2 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

»Brandschutz im #Forsti«

Die Klausur thematisiert die bauordnungsrechtliche Beurteilung von Baumhäusern im Hambacher Forst, die durch Umweltaktivisten ohne Baugenehmigung errichtet wurden. Schwerpunkt ist die Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung durch die Bauaufsichtsbehörde unter besonderer Berücksichtigung des Brandschutzes. Anforderungen an den Begriff der baulichen Anlage sowie das Vorgehen der Behörde werden unter Gefahrenabwehrgesichtspunkten geprüft.

Der Begriff der baulichen Anlage i.S.d. BauordnungsrechtsDie Baugenehmigung und das BaugenehmigungsverfahrenMaterielles Bauordnungsrecht+2 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Der Stern von Vergina

In dieser Übungsklausur geht es um öffentliches Polizei- und Sicherheitsrecht. Als Reaktion auf das Aufhängen eines politisch brisanten Banners durch einen Fan im Stadion kommt es zu polizeilichen Maßnahmen, deren Rechtmäßigkeit im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage zu prüfen ist. Zentrale Aspekte sind Störereigenschaft, Verwaltungszwang und die Zulässigkeit sowie Begründetheit der Klage.

Tassilo Schröck, Filipp Ruzin· JA 2021, 931· 180 Min
Grundlagen Zulässigkeit der FortsetzungsfeststellungsklageVerwaltungsvollstreckung+4 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Die Leiden des jungen Werner

In diesem Übungsfall aus dem Gefahrenabwehrrecht wird geprüft, ob der durch den Oberbürgermeister ausgesprochene Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse sowie das Verbot des Erwerbs und Besitzes erlaubnisfreier Waffen gegenüber einem exponierten kommunalpolitischen Funktionär einer als verfassungsfeindlich eingestuften, aber nicht verbotenen Partei rechtmäßig ist. Es werden insbesondere Fragen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, des Parteienprivilegs, sowie der gerichtliche Eilrechtsschutz gegen Sofortvollzug thematisiert.

Johanna Gabler, Christoph Hautkappe· JA 2020, 924· 300 Min
Gefahr für polizeiliche Schutzgüter Ermessen und VerhältnismäßigkeitVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Napoleon muss an die Leine

A ist Halter eines Schäferhundes namens Napoleon, der an der Rheinpromenade in Mainz einen anderen Hund attackiert und verletzt hat. Daraufhin ordnete die Stadtverwaltung Mainz einen Leinenzwang für Hunde an, wobei die sofortige Vollziehung des Bescheids angeordnet wurde. A hält den Leinenzwang für rechtswidrig, erhebt Widerspruch und beantragt beim Verwaltungsgericht Mainz die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs. Der Fall thematisiert verwaltungsrechtliche Fragen zum Erlass und zur Vollziehung eines Leinenzwangs, zur Bestimmtheit des Verwaltungsakts sowie zu den Voraussetzungen des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO.

Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2019Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: „Du darfst hier (erstmal) nicht weg!“ – Teil 1

Im vorliegenden Fall geht es um den Erlass polizeirechtlicher Maßnahmen gegen Albrecht Aue durch die Stadt Bayreuth. Nach Hinweisen auf radikale Äußerungen, den potentiellen Plan eines Anschlags sowie den Erwerb von Materialien zum Bombenbau ordnet die Polizei gegenüber A Aufenthaltsgebot und Meldeauflage an, die für sofort vollziehbar erklärt werden. A fühlt sich durch diese Verfügung in seinen Rechten verletzt und macht geltend, dass keine Gefahr von ihm ausgehe und die Maßnahmen unverhältnismäßig seien. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte betreffen das Polizeirecht, insbesondere Gefahrenabwehr, die Anwendbarkeit von Standardmaßnahmen und den Rechtsschutz des Betroffenen.

Recht der öffentlichen SachenGefahr für polizeiliche SchutzgüterLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Polizeiliche Maßnahmen bei Versammlungen

Die Klausur behandelt die rechtlichen Grundlagen polizeilicher Maßnahmen bei Versammlungen. Ein Beispiel-Fall thematisiert die Anwendung von Landesrecht bei länderübergreifendem Polizeieinsatz während einer Versammlung und gibt Einblick in die Gesetzgebungszuständigkeit und die Bedeutung der Versammlungsfreiheit. Die normative Schnittstelle zwischen Versammlungsrecht, Polizeirecht und Gefahrenabwehr steht im Fokus.

Christoph Trurnit· JURA 2019, 1252
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Versammlungsrechtliche MaßnahmenLandesrecht (bundeslandspezifisch)+4 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Flüchtlingsunterbringung als polizei- und ordnungsrechtliche Maßnahme

Die Klausur befasst sich mit der polizei- und ordnungsrechtlichen Beschlagnahme eines privaten Grundstücks zur Unterbringung von Flüchtlingen in einer niedersächsischen Stadt. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Verfügung der Ordnungsbehörde, die sich auf das NSOG stützt und insbesondere Fragen der Ermessensausübung, Verhältnismäßigkeit sowie polizei- und ordnungsrechtliche Standardmaßnahmen aufwirft.

Dr. Sina Fontana, Manfred J. Klein· JA 2017, 846· 300 Min
Grundlagen Polizeiliche StandardmaßnahmenErmessen und Verhältnismäßigkeit+2 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Klausur: Flüchtlinge in den Leerstand!

Der Eigentümer eines leerstehenden ehemaligen Kinderheims in Hamburg wehrt sich gegen eine behördliche Beschlagnahme seines Grundstücks zur Unterbringung von Flüchtlingen. Die Stadt ordnet die Maßnahme aufgrund drohender Obdachlosigkeit an und weist vorübergehend 50 Flüchtlinge in das Gebäude ein. A beantragt vorläufigen Rechtsschutz, weil er das Gebäude abreißen und neu nutzen will, und moniert fehlende gesetzliche Grundlage sowie Unverhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahmen. Schwerpunkte sind die Rechtmäßigkeit der ordnungsrechtlichen Eingriffe, der einstweilige Rechtsschutz, die polizeirechtliche Generalklausel und die Verantwortlichkeit von Nichtstörern.

Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Recht der öffentlichen Sachen+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Klausur im Polizeirecht: Zu Recht falsch verdächtigt?

Im Mittelpunkt dieses Falls steht der gewaltbereite Fußballfan A, der am Münchner Hauptbahnhof von der Polizei festgehalten wird, nachdem bei ihm ein verdächtiges Geldbündel und Spuren von Betäubungsmitteln festgestellt werden. Die Polizei ordnet Präventivgewahrsam sowie die Verwahrung des Geldes an, bis der Verdacht geklärt ist. A hält diese Maßnahmen für rechtswidrig und klagt vor dem Verwaltungsgericht unter Berufung auf Grundrechte und die EMRK. Der Fall thematisiert insbesondere die Voraussetzungen und Rechtmäßigkeit polizeilichen Gewahrsams, die Behandlung von Anscheinsgefahr sowie prozessuale Aspekte der Fortsetzungsfeststellungsklage im Verwaltungsverfahren.

Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Recht der öffentlichen SachenGefahr für polizeiliche Schutzgüter+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Rechtsradikale Demonstration unter versammlungsrechtlichen Auflagen

Im Sachverhalt meldet eine rechtsextremistische Vereinigung eine Demonstration unter dem Motto "Arm trotz Arbeit – Kapitalismus zerschlagen!" an. Die Behörde erlässt mehrere Versammlungsauflagen, darunter das Verbot bestimmter rechtsextremer Fahnen und das Fotografierverbot von Gegendemonstranten, und ordnet die sofortige Vollziehung an. Der Kläger wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Auflagen; zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit der versammlungsrechtlichen Maßnahmen, die Grundrechtsabwägung und die Voraussetzungen des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO.

Marco Penz· JURA 2016, 802
Versammlungsrechtliche MaßnahmenVersammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Das geht ab! Wir feiern die ganze Nacht! Facebookpartys und das Polizeirecht

Der 16-jährige Tobias veranstaltet eine Geburtstagsfeier, die durch eine versehentlich öffentlich gestellte Einladung bei Facebook unerwartet rund 1000 Gäste anzieht. Die Feier eskaliert, sodass die Polizei einen Großeinsatz einleiten muss, um die Situation unter Kontrolle zu bringen. Im Mittelpunkt steht das polizeirechtliche Vorgehen gegenüber dem Gastgeber, insbesondere die Frage der Verantwortlichkeit für die entstandene Gefahrenlage. Der Fall thematisiert dabei die Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Maßnahmen gegenüber Privatpersonen im Zusammenhang mit öffentlichen Partys über soziale Netzwerke.

Alexander Seidl, Tobias Gafus· ZJS 2015, 188
Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Recht der öffentlichen SachenGefahr für polizeiliche Schutzgüter+5 weitere
JURA 2015Anfänger:innen

Der präventiv-polizeiliche Gewahrsam

Die Klausur thematisiert den präventiv-polizeilichen Gewahrsam am Beispiel einer Ingewahrsamnahme nach einem Clubbesuch. Es werden klausur- und examensrelevante Probleme rund um die rechtlichen Voraussetzungen, Rechtsnatur und möglichen Rechtsschutz bei polizeilichem Gewahrsam behandelt. Der Fall prüft insbesondere die Eingriffsintensität, grundrechtliche Implikationen und prozessuale Möglichkeiten zur Überprüfung polizeilichen Handelns.

Annette Guckelberger· JURA 2015, 926
Polizeiliche StandardmaßnahmenGefahr für polizeiliche Schutzgüter +2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Auflösung eines Skinheadkonzerts

Die Klausur thematisiert die polizeiliche Auflösung eines Skinheadkonzerts in Würzburg und prüft die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme. Im Fokus stehen das Zusammenspiel von Versammlungsrecht und allgemeinem Polizeirecht, insbesondere Sachurteilsvoraussetzungen der Fortsetzungsfeststellungsklage, der Versammlungsbegriff und die Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts.

Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenGrundlagen Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)+3 weitere
JA 20142. Staatsexamen / Referendariat

Das Ultra-Verbot

Im Fall erhält ein Mitglied der Mainzer Ultras einen präventiven Platzverweis für das Gelände des Stadions und den Universitätscampus anlässlich eines Bundesligaspiels, nachdem es im Zusammenhang mit Ausschreitungen und Sachbeschädigungen mehrfach polizeilich auffällig geworden war. Gegen die sofort vollziehbare Verfügung legt der Betroffene Widerspruch ein und begehrt anwaltliche Hilfe sowie vorläufigen Rechtsschutz, um am Spiel teilnehmen zu dürfen.

Richard Yamato· JA 2014, 378· 60 Min
Polizeiliche StandardmaßnahmenVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+3 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Keine Karten für Chaoten!

Im Mittelpunkt steht ein Fußballverein, dem von der Ordnungsbehörde untersagt wird, Eintrittskarten an den Gastverein abzugeben, um drohende gewalttätige Auseinandersetzungen sog. Problemfans zu verhindern. Der Verein hält die Untersagung für rechtswidrig und beantragt einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht. Es sind polizei- und verwaltungsprozessrechtliche Fragen mit Fokus auf Verhaltensstörer und Notstandspflichtigen sowie Grundrechte zu prüfen.

Dr. Roland Broemel· JA 2013, 604· 300 Min
GrundlagenErmessen und VerhältnismäßigkeitVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
ZjS 2013Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Völkerrecht: Menschenrechtsverletzungen durch eingeladene Soldaten

Die NGO Human Rights Monitor und die Angehörigen von X klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen den Staat A, nachdem dessen Soldaten in einem afrikanischen Staat C im Rahmen eines internationalen Einsatzes tödliche Schüsse auf Demonstranten und NGO-Mitarbeiter abgegeben haben. Im Mittelpunkt stehen mögliche Verletzungen von EMRK-Rechten (insbesondere Art. 2, 3, 5, 6 und 8 EMRK) durch das Vorgehen und die anschließende Behandlung von Y, die schwer verletzt wurde und inhaftiert blieb. Thematisiert werden außerdem die Zulässigkeit der Klage, die extraterritoriale Anwendbarkeit der EMRK sowie Fragen des diplomatischen Schutzes durch einen Drittstaat und konsularrechtliche Pflichten. Darüber hinaus spielen juristische Probleme zur Jurisdiktion und zu internationalen Verträgen im Verfahren vor dem IGH eine Rolle.

Gefahr für polizeiliche SchutzgüterGefahr für polizeiliche Schutzgüter Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 20122. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Die Trierer Sperrgebietsverordnung

A erhebt Anfechtungsklage gegen eine polizeiliche Anordnung, die ihr das Ausüben selbständiger Straßenprostitution auf einer öffentlichen Straße in Trier untersagt. Im Mittelpunkt steht die Rechtmäßigkeit der Trierer Sperrgebietsverordnung, die Prostitution im öffentlichen Raum weitgehend verbietet und sich auf Jugendschutz sowie Kriminalprävention beruft. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte sind die verfassungsrechtliche Ermächtigungsgrundlage, die Vereinbarkeit mit dem Bundesprostitutionsgesetz und die Grundrechte, insbesondere die Berufsfreiheit sowie die europarechtlichen Freizügigkeitsregelungen. Zu prüfen ist, ob die polizeiliche Maßnahme und die zugrundeliegende Sperrgebietsverordnung rechtlich Bestand haben.

Zlatko Bajic, Jan Oliva· ZJS 2012, 508
Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von VersammlungenGefahr für polizeiliche SchutzgüterLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur: Europa ohne Grenzen

Im Mittelpunkt des Falls steht der deutsche Staatsbürger A, der nach einem Ausflug aus Frankreich kommend im Grenzgebiet von Rheinland-Pfalz von der Polizei im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Kontrolle (Schleierfahndung) angehalten wird. Nach der Kontrolle und der Feststellung von Messern im Kofferraum gibt sich A scherzhaft fälschlich als Terrorist aus, woraufhin die Polizei ihn in Gewahrsam nimmt und die Messer sicherstellt. A begehrt im Nachgang die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen. Der Fall thematisiert unter anderem die unions- und verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Kontrollen im Schengen-Raum, polizei- und ordnungsrechtliche Eingriffe (Gewahrsam, Sicherstellung), Anscheinsgefahr sowie Fragen des Rechtswegs zum Verwaltungsgericht.

Josef Ruthig· ZJS 2011, 63
Recht der öffentlichen SachenGefahr für polizeiliche SchutzgüterGefahr für polizeiliche Schutzgüter +5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Meldeauflagen und „Gefährderanschreiben“ als polizeiliche Präventivmaßnahmen gegen Hooligans

Im Mittelpunkt des Falls steht der 23-jährige H, der wegen früherer einschlägiger Verfehlungen als gewaltbereiter Fußballfan gilt. Die Polizei ergreift gegen ihn im Vorfeld eines internationalen Fußballspiels präventive Maßnahmen, darunter eine Meldeauflage und ein sogenanntes Gefährderanschreiben, um mögliche Ausschreitungen und seine Ausreise zu verhindern. Es geht um die Rechtmäßigkeit und Voraussetzungen polizeilicher Präventivmaßnahmen gegen sogenannte Gefährder im Umfeld von Fußballveranstaltungen. Wesentliche Schwerpunkte sind das Gefahrenabwehrrecht, insbesondere die Anwendung polizeirechtlicher Generalklauseln, die Überprüfung von Meldeauflagen und die rechtliche Einordnung von Gefährderanschreiben im Lichte grundrechtlicher Vorgaben.

Dr. Karsten Schneider· ZJS 2008, 281
Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Gefahr für polizeiliche Schutzgüter+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Der renitente Waffensammler

Im Fall 'Der renitente Waffensammler' bittet ein Mandant um anwaltlichen Rat bezüglich eines Waffenbesitzverbots samt Sicherstellung seiner erlaubnisfreien Waffen durch die Polizei sowie der Anwendung unmittelbaren Zwangs. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen den Bescheid, die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen, die Prozessarten (Feststellungsklage/Fortsetzungsfeststellungsklage) und die Voraussetzungen für die Anwendung unmittelbaren Zwangs.

Prof. Dr. Herbert Limpens· JA 2007, 135· 60 Min
WaffenrechtVerwaltungsvollstreckungZulässigkeit der Feststellungsklage+4 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Wasser-Fall

In dieser Klausur geht es um die Frage, ob ein Grundstückseigentümer von der Stadt die Ausstattung eines auf seinem Grundstück errichteten Wasserauffangschachts mit einer technischen Abdeckung und den Ersatz einer Betonrinne durch eine Steinrinne verlangen kann. Es sind kommunalrechtliche Ansprüche sowie die Anspruchsgrundlagen für ein Handeln der Stadt als Trägerin öffentlicher Aufgaben zu prüfen. Streitentscheidend sind die Rechtsnatur und Bindungswirkung eines Verwaltungshandelns in Form eines Schreibens sowie öffentlich-rechtliche Sekundäransprüche, wie insbesondere der Folgenbeseitigungsanspruch.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Wasser-Fall
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungDie SatzungEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Scheunenabbruch

Die Klausur behandelt den behördlich veranlassten Abbruch einer einsturzgefährdeten Scheune und die Kostenfolge für die Eigentümerin nach dem Tod des ursprünglichen Eigentümers. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts, die Vollstreckung mittels Zwangsgeld und Ersatzvornahme sowie die Rechtsnachfolge bei öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen. Geprüft wird insbesondere, ob die Klage gegen die Kostenforderung Aussicht auf Erfolg hat.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Scheunenabbruch
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungEntscheidung durch GerichtsbescheidGefahr für polizeiliche Schutzgüter+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

SaaRunner

Die Klausur thematisiert die gewerberechtliche Zuverlässigkeit eines Bewachungsunternehmers, dessen Erlaubnis wegen mutmaßlicher Nähe zur organisierten Kriminalität und Gewaltbereitschaft im Rockermilieu aufgehoben wurde. Im Mittelpunkt steht die verwaltungsrechtliche Überprüfung dieser Erlaubnisaufhebung und die Abwägung zwischen behördlicher Sicherheitsinteressen und Individualrechten des Unternehmers. Es wird auf die rechtlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit nach § 34a GewO sowie den Ablauf des verwaltungsrechtlichen Verfahrens eingegangen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: SaaRunner
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungEntscheidung durch GerichtsbescheidGefahr für polizeiliche Schutzgüter+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Räumliche Differenzen

In der Klausur steht die Ablehnung einer Saalüberlassung durch die Stadt Saarheim im Mittelpunkt. Die Klage richtet sich gegen die Entscheidung des Oberbürgermeisters, den Festsaal des Rathauses nicht für eine private Feier zu vermieten, wobei unter anderem persönlich begründete Erwägungen eine Rolle spielen. Zu prüfen sind insbesondere die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts sowie mögliche Diskriminierungen oder Ermessensfehler.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Räumliche Differenzen
Entscheidung durch GerichtsbescheidSchutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Bürger und Einwohner+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Niederschläge

Die Klausur behandelt einen Streit um die Rechtmäßigkeit eines Bescheids, mit dem ein Grundstückseigentümer zum Anschluss seines Grundstücks an die Regenwasserkanalisation verpflichtet wird. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der öffentlichen-rechtlichen Grundlagen für einen Anschluss- und Benutzungszwang, die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer kommunalen Satzung sowie deren Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Grundstücksnutzung. Außerdem werden die Anforderungen an formgerechte Beschlussfassung im Stadtrat sowie das öffentliche Interesse an der Maßnahme thematisiert.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Niederschläge
Die SatzungRecht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Kraftprobe

Die Klausur befasst sich mit einem Kommunalverfassungsstreit im Saarland, bei dem der Stadtrat den Oberbürgermeister per Beschluss anweist, eine Polizeiverordnung zum Tauchverbot in einem See zu erlassen, was dieser verweigert. Im Mittelpunkt stehen die kommunalrechtlichen Befugnisse von Stadtrat und Oberbürgermeister, das Verfahren zur Durchsetzung angeblich bindender Ratsbeschlüsse sowie die Zulässigkeit und Begründetheit einer auf Umsetzung eines Ratsbeschlusses gerichteten Verpflichtungsklage.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Kraftprobe
Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Die Göttin

In diesem Fall geht es um staatshaftungsrechtliche Ansprüche nach einem polizeilichen Schusswaffengebrauch zur Verfolgung eines gestohlenen Fahrzeugs. Die Eigentümerin des Autos verlangt vom Land Schadenersatz wegen der durch Polizeimaßnahmen entstandenen Beschädigungen, während das Ministerium eine Ersatzpflicht ablehnt. Die Klausur prüft primär Anspruchsgrundlagen und Rechtfertigungen staatlichen Handelns im Polizei- und Staatshaftungsrecht.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Die Göttin
Weitere RechtsgebieteAllgemeine GrundrechtslehrenAllgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Fahrrad weg!

Im Fall "Fahrrad weg!" geht es um die Sicherstellung eines Fahrrads durch die Polizei, nachdem der Künstler Edgar Escher gegen die Verpflichtung zur Nutzung eines gekennzeichneten Radweges verstoßen hatte. Zu prüfen ist die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme sowie die Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere im Hinblick auf die Sach- und Rechtslage bezüglich Verkehrssicherheit, Ermessensausübung und Verwaltungsvollstreckung.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Fahrrad weg!
Sekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln+7 weitere
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Gefahr für polizeiliche Schutzgüter in der Jurafuchs-Lernapp

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