Polizei- und Ordnungsrecht
Das Polizei- und Ordnungsrecht regelt die Gefahrenabwehr und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Polizei und Ordnungsbehörden (z.B. auf Grundlage der polizeilichen Generalklausel, Standardmaßnahmen, Gefahrenabwehrverordnungen). Klausurrelevant: Abgrenzung zwischen präventivem und repressivem Handeln (Schwerpunkttheorie), Rechtsschutz gegen polizeiliches Handeln (§ 113 Abs. 1 S. 4, § 80 Abs. 5 VwGO), Verantwortlichkeit für Störer, sowie Sekundäransprüche (Art. 34 GG, § 839 BGB).
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Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Versammlungsrecht – Tanz gegen rechts
Bei der Klausur handelt es sich um einen examensnahen Übungsfall zum Versammlungsrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich verwaltungsrechtliche und grundrechtliche Aspekte bei einer versammlungsrechtlichen Maßnahme gegen eine Protestveranstaltung ('Tanz gegen rechts') zueinander verhalten. Der Fall eignet sich zur Vertiefung versammlungsrechtlicher Grundsätze und deren gerichtlicher Überprüfbarkeit.
„Zu nah gewettet?“
Die Klausur 'Zu nah gewettet?' aus der JA behandelt eine öffentlich-rechtliche Fallkonstellation, in der die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit einer behördlichen Maßnahme im Zusammenhang mit Sportwetten geprüft wird. Es stehen Fragen der Berufsfreiheit und der Gefahrenabwehr im Vordergrund.
* "Schwanensee
Die Klausur behandelt polizeiliche Standardmaßnahmen am Beispiel einer Identitätsfeststellung und eines Platzverweises im Berliner Polizei- und Ordnungsrecht. Geprüft werden insbesondere die Voraussetzungen und die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen nach dem ASOG Bln, der Gefahrbegriff, Störerauswahl und die Zulässigkeit (insbesondere eines Fortsetzungsfeststellungsantrags) vor dem Verwaltungsgericht. Der Sachverhalt betont die Grundrechtsrelevanz und typische Streitfragen wie Verantwortlichkeit und Verhältnismäßigkeit.
Polizei- und Ordnungsrecht in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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