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Öffentliches Recht

Gefahrenabwehrverordnung

Gefahrenabwehrverordnungen legitimieren als Rechtsverordnungen der Exekutive präventive Eingriffe in Grundrechte, etwa zur Gefahrenabwehr und zum Schutz der öffentlichen Ordnung. Zentrale Regelungen wie Art. 2 Abs. 1 GG (allgemeine Handlungsfreiheit), Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit), § 17 Abs. 5 IfSG oder § 71, § 74 HessSOG bilden den Prüfungsmaßstab. Examensklassiker: Bestimmtheitsgebot, Verhältnismäßigkeit, Verordnungszuständigkeit, Grundrechtseingriffe.

Zu diesem Thema haben wir 11 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht – Messerverbot in der Innenstadt

Die Klausur thematisiert das Messerverbot in einer Innenstadt und prüft die Rechtmäßigkeit der entsprechenden polizeilichen oder ordnungsrechtlichen Maßnahmen. Schwerpunkte sind das Polizei- und Ordnungsrecht sowie die grundrechtlichen Implikationen, insbesondere die allgemeine Handlungsfreiheit. Die Prüfung erfolgt mittels eines klassischen Examenssachverhalts.

Jasper Siegert· JuS 2026, 1066
Grundlagen GefahrenabwehrverordnungAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+1 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Schutz der Trinkwasserversorgung im Klimawandel durch Gefahrenabwehrverordnung

Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit einer städtischen Gefahrenabwehrverordnung zur Einschränkung der Trinkwassernutzung angesichts des Klimawandels. Geprüft wird unter anderem, ob die Aufforderung zur Einstellung der Autowäsche mittels Leitungswasser rechtmäßig war und welche verwaltungsgerichtlichen Klagemöglichkeiten bestehen. Im Fokus stehen dabei polizei- und ordnungsrechtliche Grundlagen und die Zulässigkeit kommunaler Rechtsverordnungen.

Manuel Beh· JA 2025, 133· 180 Min
GefahrenabwehrverordnungDie RechtsverordnungZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+2 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Dicke Luft um Komfortkamine

Die Klausur behandelt umweltrechtliche Probleme unter Einbindung polizeirechtlicher Instrumente. Im Fokus stehen der Erlass von Polizeiverordnungen zur Luftreinheit, das Ersetzen von Ermessensentscheidungen im Widerspruchsverfahren sowie die Vollstreckung rechtswidriger Verwaltungsakte. Es wird das Zusammenspiel von Umweltrecht, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Vollstreckungsrecht in einer Feinstaub-Problematik diskutiert.

Grundlagen GefahrenabwehrverordnungVerwaltungsvollstreckung+4 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Das Taubenfütterungsverbot“

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Gefahrenabwehrverordnung, die das Füttern verwilderter Tauben in der Stadt M verbietet. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Verordnung formell und materiell rechtmäßig ist, insbesondere im Hinblick auf die Ermächtigungsgrundlage, die Wesentlichkeitstheorie, Tierschutz, Grundrechte und das Infektionsschutzgesetz. Zusätzlich geht es um die verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten gegen das Fütterungsverbot und die Verordnung.

GefahrenabwehrverordnungDie RechtsverordnungErmessen und Verhältnismäßigkeit+3 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Schluss mit lustig

Die hessische Gemeinde G erlässt eine Alkoholverbotsverordnung für das Musikerviertel, um nächtliche Trinkgelage und Lärmbelästigungen durch Touristen einzudämmen. Ein Student, dem im Rahmen der Verordnung Weinflaschen durch die Polizei sichergestellt werden, klagt vor dem Verwaltungsgericht auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme. Zu prüfen sind die Rechtmäßigkeit der Verordnung, der polizeilichen Sicherstellung sowie die Zulässigkeit und Begründetheit der Fortsetzungsfeststellungsklage.

Prof. Dr. Markus Ogorek, Heese, Rapp, Thönissen· JA 2014, 278· 300 Min
GefahrenabwehrverordnungErmessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Mahnende Besen kehren aus

Die Klausur behandelt die versammlungsrechtliche Zulässigkeit einer Mahnwache gegen eine Neonazi-Klientel in einem privaten Einkaufszentrum. Es werden verschiedene Aspekte wie Meinungsfreiheit, versammlungsrechtliche Verantwortlichkeit und vorläufiger Rechtsschutz diskutiert. Zudem steht die Frage im Raum, ob auf privatem Grund öffentliche Versammlungen stattfinden können und wie mit Gegendemonstrationen umzugehen ist.

Karoline Büchler, Nils Grosche· JURA 2014, 1163
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Kein Alkoholverbot ist auch keine Lösung?

Die Klausur behandelt zwei Fallkomplexe: Zum einen ist die Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde eines Supermarktes gegen das nächtliche Verkaufsverbot von Alkohol nach § 3a I LadÖG Baden-Württemberg zu prüfen. Zum anderen ist die Erfolgsaussicht einer Klage gegen einen auf eine Polizeiverordnung gestützten Platzverweis wegen Alkoholkonsums im öffentlichen Raum zu beurteilen. Thematisch geht es u.a. um Grundrechte, Polizeirecht und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen.

Christian Malte Frank, Maximilian Platzer· JA 2012, 680· 300 Min
Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungErmessen und VerhältnismäßigkeitAllgemeine Grundrechtslehren+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Behördliche Untersagung «unerwünschten Verhaltens» im öffentlichen Raum

Die Klausur thematisiert die behördliche Untersagung unerwünschten Verhaltens im öffentlichen Raum am Beispiel eines Alkoholkonsumverbots in einer öffentlichen Grünanlage. Der Fall prüft die Wirksamkeit einer Benutzungsordnung und die Verhängung einer Geldbuße, eingebettet in die Problematik verschiedener Nutzungsformen und Rechtsgebiete (Kommunalrecht, Gefahrenabwehrrecht, Grundrechtsschutz).

Friedrich Schoch· JURA 2012, 858
Recht der öffentlichen SachenGrundlagen Allgemeine Grundrechtslehren+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Das Alkoholverbot am Marktplatz

Die Fortgeschrittenenklausur befasst sich mit der Rechtmäßigkeit eines durch kommunale Polizeiverordnung angeordneten Alkoholverbots auf dem Marktplatz, geprüft im Kontext einer Fortsetzungsfeststellungsklage. Die Fragestellungen liegen im Bereich des allgemeinen und besonderen Polizei- und Ordnungsrechts sowie des Verwaltungsprozessrechts.

Michael Riegner· JURA 2012, 646
GefahrenabwehrverordnungErmessen und VerhältnismäßigkeitZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+2 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Herr K und die Flut

Die Klausur behandelt staatshaftungsrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einer Überschwemmung, bei der K als Eigentümer eines Hausgrundstücks in Berlin Sachschäden und Körperschäden erlitten hat. Im Fokus stehen mögliche Haftungsgrundlagen gegen das Land Berlin wegen unterlassener Warnung und Fehlern des Rettungsdienstes sowie die Einordnung der rechtlichen Verantwortung, Mitverschulden und Aufrechnungsmöglichkeiten. Zusätzlich wird die Frage des zuständigen Gerichts angesprochen.

GrundlagenÖffentlich-rechtlicher ErstattungsanspruchAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+4 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Kampfhundrentner

Der Rentner Wymmrich hält einen Hund, der nach der bayerischen Kampfhundeverordnung als erlaubnispflichtiger Kampfhund gilt. Das Ordnungsamt verlangt die sofortige Abgabe des Hundes ins Tierheim und erteilt eine Verfügung gestützt auf das Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) und die KampfhundeVO. Thematisiert wird die Ermessensbetätigung, Verhältnismäßigkeit und die Frage, ob und wie Wymmrich gegen die Verfügung vorgehen kann.

Prof. Dr. Helge Rossen-Stadtfeld· JA 2010, 199· 120 Min
Grundlagen Ermessen und Verhältnismäßigkeit+3 weitere
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Gefahrenabwehrverordnung in der Jurafuchs-Lernapp

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