Kampfhundrentner
JA 2010, 199 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von Prof. Dr. Helge Rossen-Stadtfeld
In der Klausur geht es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Haltung eines als Kampfhund eingestuften Hundes – hier ein alter, gebrechlicher Pitbull-Rottweiler-Mischling – in Bayern erlaubnispflichtig ist. Es werden verwaltungsrechtliche Themen wie Ermessensbetätigung, Prüfungsmaßstab der Verhältnismäßigkeit und die Anwendung der bayerischen Kampfhundeverordnung behandelt. Im Mittelpunkt steht eine ordnungsbehördliche Verfügung gegen einen Hundehalter, die auf Landesrecht gestützt wird.
Schwerpunkte
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