Ferdinand L. Normande Abbate
Klausuren
Fortgeschrittenenklausur: Napoleon muss an die Leine
A ist Halter eines Schäferhundes namens Napoleon, der an der Rheinpromenade in Mainz einen anderen Hund attackiert und verletzt hat. Daraufhin ordnete die Stadtverwaltung Mainz einen Leinenzwang für Hunde an, wobei die sofortige Vollziehung des Bescheids angeordnet wurde. A hält den Leinenzwang für rechtswidrig, erhebt Widerspruch und beantragt beim Verwaltungsgericht Mainz die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs. Der Fall thematisiert verwaltungsrechtliche Fragen zum Erlass und zur Vollziehung eines Leinenzwangs, zur Bestimmtheit des Verwaltungsakts sowie zu den Voraussetzungen des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Ferdinand L. Normande Abbate prüfen besonders häufig Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG) (1×), Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO) (1×) und Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO) (1×).