Sina Fontana ist eine deutsche Rechtswissenschaftlerin und Professorin. Sie hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Krisenresilienz an der Universität Augsburg inne. Ihr fachlicher Schwerpunkt liegt im Bereich des öffentlichen Rechts mit besonderem Fokus auf Fragen der Krisenresilienz. Fontana ist Jahrgang 1986 und engagiert sich in der juristischen Forschung und Lehre an ihrer Universität.
Klausuren
3 KlausurenÖR-Anfängerklausur: Vertrauenskrise im Bundestag
Die Klausur behandelt eine verfassungsrechtliche Problemstellung aus dem Staatsorganisationsrecht, angesiedelt rund um eine Vertrauensabstimmung im Deutschen Bundestag. Die Aufgabe verlangt die Analyse der Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie der einschlägigen Verfahrensvorschriften im Grundgesetz.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Der Klima-Gerichtshof
Die Klausur behandelt grundlegend das Staatsorganisationsrecht und beleuchtet die wichtigsten Strukturprinzipien des Grundgesetzes. Anhand eines fiktiven Klima-Gerichtshofs werden Fragen zur Funktion und Zusammensetzung der obersten Verfassungsorgane thematisiert. Sie richtet sich an Studierende im Anfangsstudium.
Flüchtlingsunterbringung als polizei- und ordnungsrechtliche Maßnahme
Die Klausur befasst sich mit der polizei- und ordnungsrechtlichen Beschlagnahme eines privaten Grundstücks zur Unterbringung von Flüchtlingen in einer niedersächsischen Stadt. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Verfügung der Ordnungsbehörde, die sich auf das NSOG stützt und insbesondere Fragen der Ermessensausübung, Verhältnismäßigkeit sowie polizei- und ordnungsrechtliche Standardmaßnahmen aufwirft.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Professorin Dr. Sina Fontana prüfen besonders häufig Der Bundestag (1×), Die obersten Verfassungsorgane – Einführung (1×), Einführung in das Staatsorganisationsrecht (1×), Ermessen und Verhältnismäßigkeit (1×), Grundlagen (1×), Polizeiliche Standardmaßnahmen (1×), Recht der öffentlichen Sachen (1×) und Staatsstrukturprinzipien des GG (1×).