Hausarbeit Öffentliches Recht: Bahnhofs-Demo mit Hindernissen
ZJS 2014, 65 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Der Verein „Peace e.V.“ möchte als Reaktion auf eine geplante rechtsextremistische Demonstration ein öffentliches Blockadetraining im und vor dem Hamburger Hauptbahnhof abhalten, um für Widerstand gegen solche Aufzüge zu mobilisieren. Die zuständige Behörde erteilt hierfür unter anderem Auflagen, die das Vermitteln von Blockadetechniken und einen musikalisch begleiteten Marsch durch den Bahnhof untersagen. Der Verein wehrt sich dagegen und beantragt einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht. Im Mittelpunkt stehen versammlungsrechtliche Fragestellungen, der Schutz der Grundrechte, die Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit behördlicher Auflagen sowie die besondere Schutzwürdigkeit des Bahnhofs als öffentlichem Raum.
Schwerpunkte
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- Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungFehlendes Kooperationsgespräch
- Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)„Übersichtsaufnahmen“ (ohne Speicherung)
- Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen (z.B. § 19a VersG i.V.m. § 12a VersG)
- Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Ausschluss einzelner Teilnehmenden (z.B. § 18 Abs. 3 VersG oder § 19 Abs. 4 VersG)
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