Philipp S. Fischinger ist Professor für Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim. Geboren 1979 in Ellwangen, ist er als Hochschullehrer tätig und beschäftigt sich mit verschiedenen Bereichen des deutschen Rechts. Sein akademischer Werdegang führte ihn an die Universität Mannheim, wo er aktuelle Lehr- und Forschungsaufgaben übernimmt.
Klausuren
2 KlausurenDer unaufmerksame Kranführer
Im Sachverhalt geht es um die Haftung eines Kranführers (Arbeitnehmer) gegenüber dem Arbeitgeber und Dritten nach einem durch Fahrlässigkeit verursachten Schaden. Thematisiert werden die Haftungsbeschränkung im Arbeitsrecht, die Haftung im Gesellschaftsrecht (KG), Innen- und Außenhaftung bei Personenschäden und Sachschäden sowie Regressmöglichkeiten im Schadensfall. Auch die Verbands- und Gesellschafterhaftung der Kommanditgesellschaft wird angesprochen.
Schadensersatz und Regress der Sozialleistungsträger
Der Fall thematisiert Schadensersatz- und Regressfragen bei Arbeitsunfällen im Betrieb unter Berücksichtigung von Ansprüchen aus dem BGB und sozialrechtlichen Haftungsausschlüssen. Es wird ein Arbeitsunfall analysiert, bei dem der Arbeitnehmer durch ein Verhalten des Unternehmers verletzt wird, und geprüft, welche zivilrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Normen auf die Haftung Anwendung finden.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Philipp S. Fischinger prüfen besonders häufig Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×), Mietverhältnisse über Wohnraum (1×), Minderung & Schadensersatz (1×) und Recht der ehelichen Gemeinschaft (1×).