Klausuren
9 KlausurenSchlecht erzogen, viel getrunken
Der Fall behandelt die strafrechtliche und prozessuale Aufarbeitung einer Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls sowie weiterer Verkehrsdelikte. Im Mittelpunkt stehen typische Probleme einer Revision aus Sicht des Nebenklägers, etwa im Zusammenhang mit Verfahrensrügen, Öffentlichkeit und Beweisantragsrecht.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsgutachten – „I brie-lieve in you“
Die Klausur im Assessorexamen stellt ein Revisionsgutachten im Strafrecht mit Schwerpunkt auf der Begründetheit unter Einbeziehung der Sachrüge und der Zulässigkeit der Revision. Es werden prozessuale und materiell-rechtliche Fragen geprüft, um die typischen Anforderungen an eine Revisionsklausur im zweiten Staatsexamen zu simulieren. Die Bearbeitung orientiert sich eng an den examensrelevanten Standards der strafprozessualen Rechtsmittelprüfung.
Das Hafencenter kommt
Die Klausur behandelt die mietrechtlichen Streitigkeiten um Mietminderung wegen Baustellenlärms und weiterer Beeinträchtigungen durch ein benachbartes Bauvorhaben (Hafencenter). Im Zentrum stehen die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Mangels nach § 536 BGB, die Pflicht zur Erklärung einer Minderung, das Versäumnisurteil und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Fristversäumung. Prozessuale Aspekte zu Ablauf und Rechtsbehelfen im Zivilverfahren werden anhand eines vollständigen Klage- und Urteilsablaufs eingeübt.
Der Pkw im Lager
Die Klausur behandelt einen Herausgabeprozess über einen in einer Lagerhalle abgestellten Pkw, bei dem der Eigentumserwerb des Klägers, Übergabeprobleme, Besitzverhältnisse sowie Gegenrechte der Lagerhalterin streitig sind. Thematisiert werden das Besitz- und Eigentumsrecht, die Voraussetzungen des wirksamen Erwerbs nach § 929 BGB sowie Einreden und Gegenforderungen aus Lagervertrag. Die Beklagte verweigert die Herausgabe mit Hinweis auf angeblich fehlende Übereignung und geltend gemachte Lagerkosten.
Anklageschrift – Missgunst im Straßenverkehr
Im Rahmen eines Aktenvortrags aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist ein mutmaßlicher Vorfall im Straßenverkehr zu bearbeiten, bei dem ein Radfahrer beinahe von einem PKW erfasst wurde und in Folge stürzte. Die Ermittlungen betreffen u.a. die Frage nach Fahrereigenschaft, möglicher Trunkenheit, das Verhalten nach dem Unfall sowie Straftatbestände aus dem Verkehrsstrafrecht und den Delikten gegen die körperliche Unversehrtheit.
Schmerzliche Trennung
Die Klausur behandelt einen komplexen Sachverhalt, bei dem zwei Angeklagte gemeinschaftlich in eine Wohnung eindringen und mit Gewalt sowie Drohungen Wertgegenstände (Ring, EC-Karte, Smartphone) erlangen. Kernfragen sind Raub, räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung und die Rolle einer Waffe. Der Fall ist als Urteilsklausur ausgearbeitet und richtet sich an Referendare.
Die Poststelle
Der Fall behandelt den Verlust einer Brieftasche mit Sparbuch in einer Poststelle. Nach dem Diebstahl kontaktiert ein Mann die Geschädigte und verlangt Geld für die Rückgabe. Thematisiert werden insbesondere Diebstahl und Erpressung sowie die Einlassung des Beschuldigten bezüglich des Fundes und der Rückgabe.
Die Verfolgungsjagd
Die Klausur enthält ein strafrechtliches Urteil mit Sachverhalt zum Straßenverkehrsdelikt. Dem Angeklagten wird unter anderem Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und weitere Delikte im Zusammenhang mit einer Verfolgungsjagd nach einem Unfall vorgeworfen. Sie ist als Übungsklausur zum eigenständigen Lösen gedacht.
Die verpatzte Abreibung
Die Klausur behandelt einen Fall, bei dem mehrere Personen einen anderen zu Hause aufsuchen, ihn körperlich angreifen und unter Androhung/Begleitung einer Waffe versuchen, Geld zu entwenden. Thematisiert wird dabei die Abgrenzung zwischen Raub (§ 249 StGB) und räuberischer Erpressung (§§ 253, 255 StGB), sowie die Beteiligung von Mittäter:innen und mögliche Qualifikationen wie gefährliche Körperverletzung.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Georg Bischoff prüfen besonders häufig (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (3×), Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB (3×), Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge) (2×), Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB (2×), Raub (§ 249 StGB) (2×), Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB (2×), Begründetheit der Revision: Einführung (1×) und Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge) (1×).