Carolin Carle
Klausuren
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsgutachten – „I brie-lieve in you“
Die Klausur im Assessorexamen stellt ein Revisionsgutachten im Strafrecht mit Schwerpunkt auf der Begründetheit unter Einbeziehung der Sachrüge und der Zulässigkeit der Revision. Es werden prozessuale und materiell-rechtliche Fragen geprüft, um die typischen Anforderungen an eine Revisionsklausur im zweiten Staatsexamen zu simulieren. Die Bearbeitung orientiert sich eng an den examensrelevanten Standards der strafprozessualen Rechtsmittelprüfung.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Carolin Carle prüfen besonders häufig Begründetheit der Revision: Einführung (1×), Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge) (1×), Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge) (1×) und Zulässigkeit der Revision (1×).