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Carolin Carle

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Klausuren

JuS 2025Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsgutachten – „I brie-lieve in you“

Die Klausur im Assessorexamen stellt ein Revisionsgutachten im Strafrecht mit Schwerpunkt auf der Begründetheit unter Einbeziehung der Sachrüge und der Zulässigkeit der Revision. Es werden prozessuale und materiell-rechtliche Fragen geprüft, um die typischen Anforderungen an eine Revisionsklausur im zweiten Staatsexamen zu simulieren. Die Bearbeitung orientiert sich eng an den examensrelevanten Standards der strafprozessualen Rechtsmittelprüfung.

Dr. Georg Bischoff, Carolin Carle· JuS 2025, 63· 300 Min Bearbeitung
Begründetheit der Revision: EinführungBegründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)Zulässigkeit der Revision+7 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Carolin Carle prüfen besonders häufig Begründetheit der Revision: Einführung (1×), Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge) (1×), Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge) (1×) und Zulässigkeit der Revision (1×).