Die verpatzte Abreibung
JA 2016, 218 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Dr. Georg Bischoff, Johanna Hintz
Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung sowie die Frage der Qualifikationstatbestände im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Waffe. Drei Angeklagte werden beschuldigt, gemeinschaftlich einen versuchten schweren Raub sowie eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben; zwei von ihnen sollen hierzu angestiftet haben. Wesentliche Schwerpunkte liegen auf der Prüfung von Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Qualifikationstatbeständen und der Beteiligung mehrerer Personen.
Schwerpunkte
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- Raub (§ 249 StGB)Diebstahl, besonders schwerer Fall und Raub im Museum („Louvre-Fall“)
- Schwerer Raub (§ 250 StGB)Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs beim Raub (§ 250 Abs. 1 Nr. 1a Alt. 2 StGB)
- (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Finalzusammenhang zwischen Nötigung und Vermögensminderung bei unbekanntem Anspruch?
- (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Bereicherungsabsicht bei geplanter Zerstörung ohne Absicht zum Gebrauch
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