(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Die (räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) schützt das Vermögen vor rechtswidrigen Nötigungshandlungen durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel. Zentrale Streitstände: Abgrenzung Warnung/Drohung, das Erfordernis einer Vermögensverfügung und die Parallelität zu § 263 StGB (Betrug). Examensrelevant sind zudem Konstellationen der Drohung mit Gewalt gegen Dritte sowie die Abgrenzung zu Raub (§ 249 StGB).
Klausuren zum Thema
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Vermögensdelikte – Toucan play that game
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt zentrale Vermögensdelikte des Strafrechts. Im Mittelpunkt stehen Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB) sowie mögliche Abgrenzungsfragen zum Diebstahl (§ 242 StGB). Die Aufgabenstellung fordert die vertiefte Gutachtenbearbeitung der Tatbestände sowie problematischer Grenzfälle.
Anfängerhausarbeit: „Ein frevelhaftes Unterfangen“
Im Mittelpunkt des Falls steht ein gemeinsamer Diebstahlsplan von A und B, die versuchen, den Opferstock einer Dorfkirche zu entwenden. Während des Versuchs werden sie von Pfarrer P überrascht, woraufhin B den Pfarrer niederschlägt und in den Kofferraum sperrt. Anschließend bedroht B seinen Komplizen A mit einem Schraubenzieher, übernimmt das Fluchtfahrzeug und fährt mit dem gefesselten Pfarrer davon. Die strafrechtliche Würdigung bezieht sich unter anderem auf versuchten Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und die strafbare Freiheitsberaubung.
»Cheaten« bei Onlineschachturnieren und Drohen mit Rufschäden
Die Hausarbeit behandelt strafrechtliche Fragestellungen zu Vermögensdelikten im Zusammenhang mit Betrug bzw. ‚Cheaten‘ bei Onlineschachturnieren sowie dem Drohen mit Rufschäden. Sie ist als Übungsfall für Fortgeschrittene konzipiert.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Plädoyer der Staatsanwaltschaft – Schwere räuberische Erpressung mit unerwünschter Beute
Die Assessorklausur behandelt ein staatsanwaltschaftliches Plädoyer mit Schwerpunkt auf der schweren räuberischen Erpressung nach §§ 253, 255 StGB sowie Problemen bei einer unerwünschten Beute. Es sind Prüfungen zu materiellen und prozessualen Aspekten sowie dem Aufbau und der Ausgestaltung der Abschlussverfügung zu fertigen.
Schwerpunktbereichsklausur Kriminologie: Jugendkriminalität in Parks
Im Mittelpunkt des Falls steht der Jugendliche D, der in Berlin zunächst Opfer von Schulhofkriminalität ist und später unter dem Einfluss einer Gruppe jugendlicher Straftäter mehrere Diebstähle und Raubüberfälle in einem Park begeht. Thematisiert werden die Entwicklung vom Opfer zum Täter sowie die Auswirkungen von Gruppendruck und Sozialisation. Die Klausur fordert eine kriminologische Analyse von D und seinen Taten, die Darstellung verschiedener Erklärungsansätze für seine Straffälligkeit sowie eine kritische Diskussion der Rolle von Gewaltdarstellungen in Medien. Zusätzlich ist ein Konzept zur Prävention von Jugendkriminalität in öffentlichen Parks zu entwerfen und auf Probleme kriminologischer Forschung im Bereich Jugendkriminalität unter Mitschüler:innen einzugehen.
Dreiecksverhältnisse bei Eigentums- und Vermögensdelikten
Die Klausur behandelt typische Dreiecksverhältnisse bei Eigentums- und Vermögensdelikten und diskutiert die Abgrenzung zwischen Raub, räuberischem Diebstahl, räuberischer Erpressung und Betrug am Beispiel eines Einführungsfalls, bei dem ein Täter unter Gewaltanwendung die Herausgabe von Geld mittels eines Dritten erzwingt. Im Fokus stehen dabei die Zurechnungsprobleme und das Verhältnis von Gewahrsam, Verfügung und Lagertheorie.
»Der Geldbündeltrick«
Die Klausur behandelt den sogenannten Geldbündeltrick, bei dem zwei Täterinnen arbeitsteilig eine ältere Person durch Täuschung und Ablenkung um ihr Geld bringen. Im Zentrum stehen die Abgrenzung zwischen Betrug und Diebstahl, Mittäterschaft, räuberischer Diebstahl, mögliche Erpressung und Hehlerei im Ganovenmilieu sowie Rechtsfragen um rechtswidrige Bereicherung und sukzessive Mittäterschaft.
Anfängerklausur: Klimaprotest mal anders
Im Mittelpunkt des Falles steht T, der als Klimaprotest mittels Giftangriff auf Wurstwaren seinen Supermarkt zu einem Fleischverkaufsstopp bewegen will. Nach dem Versenden einer Erpressungs-E-Mail nimmt der Supermarkt vorsorglich alle Fleischprodukte aus dem Sortiment, dennoch erleidet ein Kunde eine Vergiftung. Später schießt T aus Angst auf anrückende Polizisten, wobei ein Beamter schwer verletzt wird. Rechtlich relevant sind u.a. die Prüfung von Nötigung, (mittelbarer) Körperverletzung, Gefährdungsdelikten, Rechtfertigungsgründen wie Notwehr und Notstand sowie Fragen zum Erlaubnistatbestandsirrtum und zu Erfolgsqualifikationen.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Eigentums- und Vermögensdelikte – Grand Theft E-Scooter
Die Klausur behandelt Eigentums- und Vermögensdelikte am Beispiel eines E-Scooter-Diebstahls. Geprüft werden insbesondere die Straftatbestände des Diebstahls, des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs sowie des Betrugs. Weitere Aspekte wie besonders schwere Fälle und geringwertige Sachen werden am Rande gestreift.
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Bacchantenrevanche
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 252 StPO sowie die Auswirkungen des Verzichts auf das Verwertungsverbot. Weiterhin liegt ein Fokus auf der Androhung der Notwehrhandlung als milderes Mittel im Rahmen der Sachverhaltsauswertung. Ein weiterer zentraler Punkt ist das Verhältnis von Raub und räuberischer Erpressung, insbesondere die Anforderungen an die Vermögensverfügung. Die Bearbeitung dieser Problembereiche steht im Mittelpunkt der juristischen Analyse in dieser Strafrechtsklausur.
* Original-Examensklausur: "Ein Bastler in Geldnot
Die Klausur 'Ein Bastler in Geldnot' behandelt verschiedene strafrechtliche Problemstellungen rund um den Einsatz eines Störsenders zum Aushebeln von Pkw-Funkfernbedienungen, Diebstahl einer Kiste Wein, eine Trunkenheitsfahrt mit Unfall, Raub/Erpressung am Geldautomaten und daraus resultierende Eigentums- und Vermögensdelikte. Es sind auch Fragen der Unfallflucht, strafprozessuale Verwertungsverbote sowie die Rolle eines neutral handelnden Verkäufers und Verteidigers Gegenstand der Prüfung.
Fortgeschrittenenklausur: Bad Influence(r)
A möchte als Influencer Erfolg erlangen und kauft für einen neuen Instagram-Account 50.000 Fake-Follower, um einen Werbevertrag mit dem Unternehmen U über B zu erhalten. Nach Ausbleiben des Werbeerfolgs kündigt U den Vertrag nach vier Wochen und zahlt bisher 4.000 €. In einem zweiten Tatkomplex entwenden C und D gemeinsam ein Armband aus dem Auto des A, wobei D zusätzlich ein Portemonnaie an sich nimmt. Bei der Flucht droht C A mit einer angeblichen Bombe, um das Armband behalten zu können. Die Klausur fragt nach der Strafbarkeit von A, C und D, insbesondere im Bereich des Vermögensstrafrechts und bei Diebstahlsdelikten.
Examensübungsklausur: Unter Strom
Im Mittelpunkt des Falls steht Thilo (T), der versucht, in einem Juweliergeschäft mittels eines Elektroschockgeräts und Pfeffersprays Schmuck zu entwenden und dabei Gewalt gegen die Inhaberin anwendet. Nachdem er fluchtartig ohne Beute das Geschäft verlässt, erschleicht er sich durch eine List ein Smartphone von Helmut (H) und entwendet dieses. Als T auf der Flucht einer Polizeibeamtin begegnet, setzt er Pfefferspray gegen sie ein, um sich im Besitz des Diebesguts zu halten. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung, das Verhältnis von Sachbetrug und Trickdiebstahl sowie der Waffenbegriff und das 'Betroffensein' im Sinne des § 252 StGB.
Fortgeschrittenenhausarbeit: „Alles nur geklaut“
Der Fall behandelt verschiedene strafrechtliche Vermögensdelikte rund um den chronisch mittellosen Freddy (F), der durch mehrere Beutezüge seinen Lebensunterhalt sichern will. Zunächst nutzt F einen Störsender, um das Wohnmobil der A unbemerkt zu betreten und Bargeld sowie Kfz-Kennzeichen zu stehlen. Anschließend dringt er zusammen mit Kumpel Konstantin (K) in das Haus der W ein, wobei F mit Wertsachen flieht und gegenüber der Bewohnerin ein Messer einsetzt. Schließlich versucht F, bei der Rentnerin R einzubrechen, wobei sein Plan fehlschlägt, da R nicht anwesend ist. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen bei Diebstahl, besonders schweren Fällen, Raub, Versuch und strafbarer Teilnahme.
Original-Examensklausur: "Der Preis des Goldes
In dieser Original-Examensklausur geht es um die Strafbarkeit mehrerer Personen im Zusammenhang mit einem Raub von Toten, räuberischer Erpressung beim Abpressen von PIN-Nummern, Computerbetrug durch unbefugtes Verwenden einer Debitkarte, Mord sowie Hehlerei. Der Sachverhalt thematisiert die Auswirkungen strafrechtlicher Konkurrenz und die Weiterveräußerung gestohlenen Schmucks.
Alles eine Frage der Vorbereitung
Die Klausur behandelt das Vorbereitungsstadium einer räuberischen Erpressung unter Verwendung einer selbstgebauten Rohrbombe sowie die strafrechtliche Bedeutung von Abstandnahmebemühungen. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten von Franca (F), Manfred (M) und Elif (E), insbesondere hinsichtlich der Körperverletzung der Mitarbeiterin Nora (N), Sachbeschädigung und der erfolgreichen Erpressung des Supermarktbetreibers Sebastian (S). Die Klausur setzt vertiefte Kenntnisse im Strafrecht voraus.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Wohin mit all dem Geld?
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Einordnung der Übereignung und des Gewahrsams an Geldscheinen im Ausgabefach eines Geldautomaten sowie das tatbestandsausschließende Einverständnis durch die Geldausgabe. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Vorsatz im Hinblick auf eine schadensgleiche konkrete Vermögensgefährdung und der Vermögensverfügung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal bei Erpressungsdelikten. Zudem wird die Unbefugtheit im Sinne von § 263a StGB unter verschiedenen Verständnisansätzen (subjektiv, computerspezifisch, betrugsspezifisch) behandelt. Insgesamt stehen damit Fragestellungen aus dem Bereich des Computerstrafrechts und der Vermögensdelikte im Mittelpunkt.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Handwerker auf Superspartour
Handwerker A tankt an einer Selbstbedienungstankstelle der Betreiberin B und entscheidet sich nach dem Tanken, den Betrag für das Benzin nicht zu bezahlen. Zusätzlich entwendet A im Kassenraum eine Zeitschrift, indem er sie unter seiner Jacke versteckt, und verlässt das Gebäude. Als B ihn aufhält, fährt A sie mit seinem Pkw an, um eine Konfrontation zu vermeiden. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, Vermögensdelikten und dem Einsatz eines potenziell gefährlichen Werkzeugs im Zusammenhang mit einem räuberischen Diebstahl.
Examensübungsklausur Strafrecht: Nur Bares ist Wahres!
In diesem Fall verlangen Ali (A) und Erika (E) von Oskar (O) die Rückzahlung eines Darlehens sowie eine Entschädigungszahlung, nachdem O zuvor finanzielle Vorteile auf Kosten von A und E erlangt hatte. Um die Zahlungen durchzusetzen, setzen A und E O unter Anwendung von körperlicher Gewalt und unter Androhung mit einer Schreckschusspistole unter Druck, bis O ein „Ehrenwort“ zur Zahlung abgibt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf die Delikte der Erpressung, Nötigung und Körperverletzung, insbesondere im Hinblick auf den tauglichen Nötigungserfolg, den Zusammenhang zwischen Zwang und Vermögensverfügung sowie die Waffenqualifikation einer Schreckschusspistole. In einem weiteren Teil geht es um eine Beleidigung eines Jobcenter-Mitarbeiters und die Wirksamkeit eines Strafantrags per Onlineanzeige.
All Profs are ...
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Relevanz einer beleidigenden Äußerung gegenüber Professoren im Rahmen einer studentischen Prüfungsleistung sowie verschiedene Anschlussdelikte wie Diebstahl, Hausfriedensbruch und Erpressung im Zusammenhang mit dem Versuch, eine abgegebene Klausur zurückzuerlangen. Schwerpunkt bildet die Anwendung von strafrechtlichen Tatbeständen auf das Verhalten von H und S bis zur rechtlichen Bewertung ihrer Strafbarkeit.
*Original-Examensklausur: "Gut gekleidet und brandgefährlich
Der Jurastudent J begeht einen Diebstahl im Kaufhaus, entfernt und versteckt Etiketten, wird dabei von der Verkäuferin V beobachtet, die aus persönlichen Motiven nicht einschreitet. Anschließend bricht J ins Büro seines Versicherungsmaklers M ein, entwendet Laptops und legt Feuer, wodurch es zu einer Explosion kommt, die erhebliche Schäden verursacht, aber keine Gefahr für Personen schafft. J veranlasst zudem seinen Freund F zu einer falschen Aussage vor Gericht; die Klausur stellt multiple strafrechtliche Probleme zu Diebstahl, Urkundenunterdrückung, Brandstiftung und Aussagedelikten dar und beinhaltet auch Fragen der Beweisverwertung.
Schmerzliche Trennung
Die Klausur behandelt einen komplexen Sachverhalt, bei dem zwei Angeklagte gemeinschaftlich in eine Wohnung eindringen und mit Gewalt sowie Drohungen Wertgegenstände (Ring, EC-Karte, Smartphone) erlangen. Kernfragen sind Raub, räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung und die Rolle einer Waffe. Der Fall ist als Urteilsklausur ausgearbeitet und richtet sich an Referendare.
Babynahrung
Der Fall behandelt die Strafbarkeit eines Mannes, der mehrere Gläser Babynahrung mit einem tödlichen Gift präpariert und diese in Supermärkten platziert, um anschließend eine hohe Geldsumme vom betroffenen Unternehmen zu erpressen. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Versuchs, des Rücktritts sowie der Freiwilligkeit der Rücktrittshandlung; zudem werden Mordmerkmale und die räuberische Erpressung mit (versuchter) Todesfolge behandelt.
Misslungene Auseinandersetzung
Im Mittelpunkt steht ein Streit zwischen Gesellschaftern einer GbR um die Verteilung des Verkaufserlöses eines Grundstücks und die Zahlung einer Maklerprovision an eine nahestehende Maklerfirma. Zur Debatte stehen insbesondere die strafrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Abzweigung der Provision und möglichen Erpressungsversuchen im Zuge der streitigen Auseinandersetzung.
Fortgeschrittenenklausur: Auf dem E-Scooter durch die Nacht
Drei Personen planen abends im Wohnviertel einen Überfall auf einen E-Scooter-Fahrer, um dessen Smartphone und Geldbeutel zu entwenden. Während zwei die Person festhalten, nimmt der Dritte die Wertgegenstände und fügt dem Opfer zudem eine Körperverletzung zu. Nach dem Überfall flieht eine Beteiligte unter Alkoholeinfluss mit dem Auto und verursacht beinahe einen Unfall, bei dem durch Ausweichmanöver ein Sachschaden entsteht. Thematisch werden typische strafrechtliche Prüfungsfragen aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil behandelt, insbesondere Raub, Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs.
StR-Fortgeschrittenenhausarbeit zu Eigentums- und Vermögensdelikten
In diesem strafrechtlichen Übungsfall entwendet der Täter T im finanziellen Notstand Pfandflaschen sowie weggeworfene Äpfel aus einem Supermarkt-Innenhof, um durch die Einlösung des Pfandes Geld zu erhalten. Anschließend begeht T einen räuberischen Überfall auf eine Tankstelle mit angedrohter Gewalt und erhält dabei die Tageseinnahmen. Die Lebensgefährtin gibt später gegenüber der Polizei bewusst wahrheitswidrig ein Alibi für T an.
Altruismus im Tierstall – Egoismus am Geldautomaten
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Strafbarkeit eines Hausfriedensbruchs durch Unterlassen im Zusammenhang mit Tierschutzbelangen und erörtert die strafrechtliche Rechtfertigung angesichts eines möglichen Notstands. Zudem geht sie auf die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung am Geldautomaten sowie auf die Auslegung des Computerbetrugs ein.
Fortgeschrittenen- und Examensklausur: Ein mitleidiger Einbrecher
Im Mittelpunkt des Falles steht Hubert Hampel (H), der aus dem Haus des Otto Olm (O) Wertgegenstände entwenden will. Während des Einbruchs trifft H auf den bereits getöteten O und bricht sein Vorhaben aus Mitleid ab bzw. verlässt im Abwandlungsfall panikartig das Haus mit einem Laptop, der Thea (T), der Tochter des O, gehört. Zentral sind strafrechtliche Fragen zu Versuch, Rücktritt vom Versuch sowie zur Qualifikation der Tat (§§ 249, 250 StGB), insbesondere im Hinblick auf Raub, Diebstahl und mögliche Rücktrittsvoraussetzungen. In der Abwandlung spielen außerdem Eigentumsverhältnisse am Diebesgut und der ausschließliche Gewahrsam Dritter eine Rolle.
Alkohol, Tritte und ein Handy-Video
Die Klausur behandelt eine komplexe strafrechtliche Situation, in der B nach Alkoholkonsum einen Tötungsversuch an seiner getrennten Ehefrau A begeht und dabei gescheitert. Später übt C im Zuge einer Vergeltung eine Körperverletzung an B aus und entwendet durch Gewalt das Handy eines Zeugen, um belastendes Videomaterial zu löschen. Zu prüfen sind Strafbarkeit und Beteiligung von A, B und C, insbesondere unter den Gesichtspunkten Garantenstellung, a.l.i.c., Raub und Körperverletzung.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Seeteufel à l‘ancienne
Im vorliegenden Fall besucht die Foodbloggerin F das Restaurant von R und bemerkt dort einen Widerspruch zwischen der Speisekarte ("fangfrischer" Fisch) und tatsächlich verwendeter Tiefkühlware. Nach einer Konfrontation droht F dem R implizit mit einem Veröffentlichungsdruck, der zu einer unentgeltlichen Bewirtung führt. Später täuscht R gegenüber seiner Lieferantin L, um an preisgünstigere Ware zu gelangen. Abschließend bittet R seinen Freund A, F zu töten, wobei der Tötungsversuch jedoch scheitert. Die Prüfung umfasst mögliche Straftatbestände bezüglich Betrug, Erpressung, Täuschung und versuchtem Tötungsdelikt nach dem Strafgesetzbuch.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Über Umwege zum Ziel
Im Mittelpunkt des Falls steht D, der aus finanziellen Nöten Geld von seinem Konkurrenten K entwendet, indem er mit einem Schlagstock in dessen Gartenhütte eindringt und zwei Geldtaschen stiehlt. Nach seiner erfolgreichen Flucht plant D gemeinsam mit A und B einen weiteren Überfall auf einen Taxifahrer, bei dem sie mittels einer Pistole dessen Tageseinnahmen rauben. Zentral sind die strafrechtlichen Fragen rund um Diebstahl, besonders schwere Diebstahlsfälle, Abgrenzungen zwischen Raub und räuberischer Erpressung sowie die Beteiligungsformen von Täterschaft und Teilnahme. Der Bearbeitervermerk schränkt die zu prüfenden Delikte gemäß StGB gezielt ein.
Die Poststelle
Der Fall behandelt den Verlust einer Brieftasche mit Sparbuch in einer Poststelle. Nach dem Diebstahl kontaktiert ein Mann die Geschädigte und verlangt Geld für die Rückgabe. Thematisiert werden insbesondere Diebstahl und Erpressung sowie die Einlassung des Beschuldigten bezüglich des Fundes und der Rückgabe.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Einhorn auf Abwegen
Tami (T) entwendet nach einem Stoß gegen Erika (E) am Bankautomaten Bargeld, das E gerade abheben wollte, und flieht unerkannt. Im zweiten Komplex möchte T nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung die behördlichen Konsequenzen umgehen und beauftragt Alan (A), die Ordnungswidrigkeit einem nicht existierenden Dritten zuzuschreiben. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen rund um Raub (§ 249 StGB), Erpressungstatbestände (§§ 253, 255 StGB) sowie die Verdächtigung einer nicht existierenden Person (§ 164 Abs. 2 StGB) und der Schutzbereich von § 263 StGB. Die Klausur thematisiert ausgewählte Problemstellungen zur Wegnahme, Vermögensverfügung und falscher Verdächtigung im Strafrecht.
Beziehung mit schwerer Folge
In diesem Übungsfall aus dem Strafrecht wird das Verhalten von Rouven gegenüber seiner ehemaligen Partnerin Pamela untersucht. Rouven bedrängt und bedroht Pamela mit Nachrichten, Telefonanrufen, einer E-Mail an ihren Arbeitgeber und Sachbeschädigungen, was letztlich zur Entwicklung einer schweren Depression und zum Suizid von Pamela führt. Der Fall thematisiert verschiedene Tatbestände aus dem Strafrecht und fragt nach der Strafbarkeit von Rouven.
Der begehrte Kowalski/Nedderfeld/Brodermeyer-Kommentar und das beste Dope des Orients
Die Klausur behandelt Vermögensdelikte im Zusammenhang mit einem entwendeten juristischen Kommentar und einem betrügerisch erlangten Rauschgift. Es ist die Strafbarkeit der Beteiligten nach StGB hinsichtlich Raub, räuberischer Erpressung und Betrug zu prüfen. Der Sachverhalt eignet sich als mittelschwere Semesterabschlussklausur.
Breit gebaut, braun gebrannt, Schlüssel unter der Hantelbank
Die Klausur thematisiert Eigentums- und Vermögensdelikte rund um einen Spind-Schlüssel im Fitnessstudio. A hebt einen verlorenen Schlüssel auf und entwendet daraus Bargeld und eine EC-Karte samt notierter PIN, nutzt die Karte zum Geldabheben und erschleicht sich später eine Fundsache (Pulsuhr) durch falsche Angaben. Zusätzlich gibt A das erbeutete Geld seiner Mutter weiter. Die Aufgabenstellung fordert strafrechtliche Prüfung sämtlicher relevanten Handlungen des A.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Der arme Student
Student S plant einen bewaffneten Überfall auf die Kassiererin K, um die Tageseinnahmen der Mensa zu erbeuten. Während des Überfalls kommt es versehentlich zu einem tödlichen Schuss. Kurz darauf nutzt S eine irrtümliche bankinterne Gutschrift für eigene Zwecke, obwohl er weiß, dass ihm das Geld nicht zusteht. Im anschließenden Strafverfahren erwirkt S eine uneidliche Falschaussage seiner Großmutter G zu seiner Entlastung. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig strafrechtliche Fragen zum versuchten Raub mit Todesfolge, Bankbetrug und Aussagedelikten.
Fortgeschrittenenklausur: Tödliche Missgunst unter Tierfreunden
In diesem Fall begehrt der Hobbyzüchter H nach einer Preisverleihung den Hund B von dem Rentner R und versucht, diesen durch einen Rempler an der U-Bahnstation an sich zu bringen. Dabei kommt R tödlich zu Fall, ohne dass H einen solchen Ausgang für möglich hält. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung eines möglichen Raubversuchs mit Todesfolge, die Prüfung eines möglichen strafbefreienden Rücktritts sowie die Frage der Zueignungsabsicht. Zusätzlich sind etwaige gemeingefährliche Straftaten und Vermögensdelikte relevant.
* "Pulp Fiction - Die Diner-Szene
In diesem Übungsfall planen und begehen die Ganoven Yolanda und Ringo einen bewaffneten Raubüberfall in einem Diner und entwenden dabei die Tageseinnahmen sowie das Bargeld der Gäste. Zusätzlich werden Fragen zum Vorfall in einer Bank (Erpressung), zu Körperverletzung und zur Zulässigkeit der Verteidigung von H durch einen bestimmten Anwalt im Strafprozessrecht gestellt.
Die verpatzte Abreibung
Die Klausur behandelt einen Fall, bei dem mehrere Personen einen anderen zu Hause aufsuchen, ihn körperlich angreifen und unter Androhung/Begleitung einer Waffe versuchen, Geld zu entwenden. Thematisiert wird dabei die Abgrenzung zwischen Raub (§ 249 StGB) und räuberischer Erpressung (§§ 253, 255 StGB), sowie die Beteiligung von Mittäter:innen und mögliche Qualifikationen wie gefährliche Körperverletzung.
Telefontrick mit Abmahnaktion
Die Klausur prüft strafrechtliche Wertungen an einem Fall, in dem T per Telefon unter Vorspiegelung falscher Gewinnchancen Geldbeträge einfordert und später mithilfe eines Rechtsanwalts unberechtigte Forderungen gegen die Betroffenen geltend macht. Die Aufgabenstellungen beziehen sich insbesondere auf die Strafbarkeit wegen Betrugs sowie auf die rechtliche Bewertung des Vorgehens des Rechtsanwalts gegenüber Geschädigten im Hinblick auf Erpressung.
Referendarexamensklausur: Money for Nothing
Im Mittelpunkt des Falls steht A, der bei einem Spaziergang im Park von P einen Hausschlüssel und zudem dessen Mobiltelefon erhält, dieses aber anschließend nicht zurückgibt. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung nimmt A auch das Portemonnaie von P und verwendet ein darin enthaltendes blanko unterschriebenes Überweisungsformular, um sich selbst unrechtmäßig Geld zu überweisen. Kernfragen betreffen die strafrechtliche Bewertung der Wegnahme des Handys und Portemonnaies, die Verwendung des Überweisungsträgers sowie mögliche Anschlussdelikte. Zudem geht es um die spätere Geldanlage des erlangten Betrags durch einen Dritten (B).
Gefahr für Juri und Justel
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem A versucht, wertvolle Schneeeulen aus dem Zoo zu stehlen und dabei einen Pfleger mit einer (ungefährlichen) Waffe bedroht, um an die Tiere zu gelangen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des A nach Normen des StGB unter Berücksichtigung von Raub, räuberischer Erpressung und verwandten Delikten.
Referendarexamensklausur: Die Wahrheit liegt (nicht nur) auf dem Platz
Im vorliegenden Fall geht es um mehrere Szenen rund um ein Fußballspiel, in denen verschiedene Beteiligte strafrechtlich relevantes Verhalten zeigen. C attackiert und beraubt A an einer Bushaltestelle aufgrund von Fanrivalität. Im Stadion veranlasst Trainer D seine Spieler E und F zu gezielten Regelverstößen gegen gegnerische Fußballspieler, wobei es zu schweren Fouls und einer roten Karte kommt. Nach dem Spiel lenkt Z einen außer Kontrolle geratenen Bus so, dass der Tod eines Gärtners zur Rettung einer Fangruppe in Kauf genommen wird. Schwerpunktmäßig behandelt der Fall Fragen aus dem Strafrecht, insbesondere zu Körperverletzungs- und Eigentumsdelikten, Anstiftung und Rechtfertigungsgründen.
Die geplatzte Hochzeit
Im Mittelpunkt der Klausur steht eine Flucht nach einem Diebstahl, die in Bedrohung, Freiheitsberaubung und einem tödlichen Verkehrsunfall mündet. Zu prüfen sind insbesondere der räuberische Angriff auf Kraftfahrer, Erpressung und verschiedene Straßenverkehrsdelikte sowie Körperverletzungs- und Tötungsdelikte. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Fallbearbeitung auf Examensniveau.
* "Pizzeria criminale
Die Übungsklausur thematisiert einen Überfall auf eine Pizzeria, wobei die strafrechtliche Bewertung von Mittäterschaft, Beihilfe und Gewahrsam im Zusammenhang mit Raub und Erpressung sowie einer Brandstiftung im Versicherungsbetrugskontext zu prüfen ist. Zudem geht es im zweiten Teil um die rechtliche Zulässigkeit der Verlesung einer Zeugenaussage im Strafprozess. Die Klausur basiert auf einer Probeklausur aus dem Examensklausurenkurs der Universität Bayreuth.
* "Abifrust
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem eine Schülerin infolge des Nichtbestehens des Abiturs aus Rache das Kind ihrer Lehrerin entführt. Zusätzlich versucht ein Dritter, aus der Situation durch eine fingierte Lösegeldforderung Kapital zu schlagen, bricht dieses Vorhaben jedoch ab. Im Anschluss geht es um die strafrechtliche Bewertung der Beteiligten und um eine prozessuale Beweisfrage zum Einsatz einer polygrafischen Untersuchung in der Hauptverhandlung.
Examensfall: Rangeleien auf Bahnsteigen
Im Examensfall geht es um eine Auseinandersetzung auf einem Berliner S-Bahnhof, bei der die Studentin Katja (K) beim Kauf eines Croissants Geld verliert. Der Student Stefan (S) sichert sich ein gefallenes Geldstück, während Xaver (X) durch einen schmerzhaften Tritt gegen S das Geldstück selbst an sich nimmt. Später fordert Alfons (A) von X die Herausgabe der Münze, worauf X A körperlich angreift. Der Fall prüft strafrechtliche Aspekte rund um Diebstahl, Körperverletzung und Besitzschutz im öffentlichen Raum.
»Kekse für die Kinder«
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des Karnevalisten K, der das Firmenwahrzeichen eines Keksherstellers entwendet und anschließend mit einem Bekennerbrief die Versorgung von Kinderkrankenhäusern mit Keksen fordert. Der Fall thematisiert insbesondere die Delikte Diebstahl, Erpressung, Sachbeschädigung und Urkundenfälschung. Dabei steht die Rückgabeabsicht von K im Zentrum der strafrechtlichen Bewertung.
»Ausreisevorbereitungen«
T begeht verschiedene Straftaten im Zusammenhang mit Ausreisevorbereitungen: Einbruch mit einem Schraubendreher, Diebstahl von Bargeld sowie einer Spielzeugpistole, Bedrohung eines Bankangestellten mit einer Scheinwaffe und Brandstiftung im Keller eines Mehrfamilienhauses. Es entstand Sachschaden und mehrere Personen erlitten Rauchvergiftungen. Die Strafbarkeit des T nach dem Strafgesetzbuch ist zu prüfen.
»Keine Unschuldslämmer«
In dem Fall 'Keine Unschuldslämmer' dringt ein Schäfer mit seiner Herde wiederholt auf fremde Wiesen vor. Nachdem ein Bauer und seine Frau den Verlust ihres Futters beklagen, nehmen sie als Ausgleich ein Lamm des Schäfers, setzen sich gegen seine Wiedererlangungsversuche mit einer Pistole zur Wehr und fliehen mit dem Tier. Es ist die Strafbarkeit aller Beteiligten nach dem StGB zu prüfen.
,Lukrative’ Nebenbeschäftigung“
A, ein Jurastudent, besitzt Kontobelege der Bank B und nutzt diese, um Kunden zur Zahlung durch Androhung der Preisgabe steuerlich relevanter Daten zu bewegen. Bei einem misslungenen Erpressungsversuch wendet sich A an einen anderen Kunden, U, der wiederum mithilfe eines Komplizen einen Privatdarlehensgeber unter Vorhalt eines Messers zur Herausgabe von Geld zu zwingen versucht. Nach mehreren Messerattacken verstirbt das Opfer schließlich. Die Strafbarkeit der Beteiligten nach dem StGB ist zu prüfen.
Examensfall: Und alles für ein bisschen Geld
Im Mittelpunkt des Falls steht Manfred Oberle (M), der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet und mehrfach versucht, durch verschiedene Handlungen Geld zu erlangen. Zentrale Konstellationen sind unter anderem der Verkauf nicht zugelassener Felgen, das Vortäuschen von Originalteilen, die Anfertigung gefälschter Urkunden sowie das Angebot nicht erbrachter Redenschreibleistungen an Politiker in Zusammenarbeit mit einem Gehilfen. Weitere Schwerpunkte bilden die Rückforderung eines Geldbetrags, das Mitnehmen eines Handys unter Täuschung sowie eine konfliktgeladene Auseinandersetzung mit dem Gläubiger, bei der ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Fragen der Heimtücke und des Rücktritts aufgeworfen werden. Der Fall behandelt insbesondere Straftatbestände wie Betrug, Urkundenfälschung, Erpressung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und mögliche Beteiligungsformen.
Zwischenprüfungsklausur Strafrecht: „Handy und Bier“
Im Fall "Handy und Bier" fordert Anton (A) von Siegfried (S) eine Entschuldigung und behält dessen Handy ein, das er sich zuvor durch einen Trick verschafft hat. Nachdem S die Rückgabe verweigert wird, folgt er A, woraufhin A das Handy in ein Gebüsch wirft. Am nächsten Tag bedroht A im Supermarkt den Inhaber Ottfried (O) mit einer ungeladenen Pistole, um nach einem Ladendiebstahl mit mehreren Bierdosen zu fliehen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind Eigentumsdelikte einschließlich Diebstahl und Raub, die Definition der Waffe im Sinne des § 250 StGB sowie die Strafbarkeit von sowohl A als auch S.
Jugendstrafrecht, Strafvollzug, Sanktionenlehre
Die Klausur behandelt eine Gewalttat von Jugendlichen/Jungerwachsenen im Drogenmilieu, die zur Tötung eines Opfers führt und prüft die Voraussetzungen und Rechtsfolgen nach dem Jugendgerichtsgesetz, insbesondere im Hinblick auf Sanktionen, Strafzumessung und Verfahrensrecht. Dazu zählen die Fragen zur Verfahrensverbindung, richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Zuständigkeit sowie aktuelle Gesetzesänderungen im JGG. Es wird auch auf die Vereinbarkeit des beabsichtigten Schuld- und Strafausspruchs mit den Regeln des Jugendstrafrechts eingegangen.
Examensklausur – Strafrecht: Amoklauf an der Schule
Die Examensklausur behandelt einen Amoklauf an einer Berufsschule, ausgelöst durch anhaltende Gewalt unter den Schülern. Der Sachverhalt umfasst die brutale Behandlung zweier Brüder durch eine Jugendgang, die Ankündigung und Ausführung eines Amoklaufs durch die Brüder sowie die Reaktionen von Lehrern und Schülern. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten (A, B, E, G und L) nach dem Strafgesetzbuch.
Verspätete Rache
Im Mittelpunkt des Falls 'Verspätete Rache' steht die strafrechtliche Bewertung eines gemeinsam geplanten und durchgeführten Überfalls auf ein Juweliergeschäft, bei dem es zur tödlichen Verletzung des Inhabers kommt und im Anschluss daran eine erzwungene Taxifahrt erfolgt. Zu prüfen sind die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung, die Erfolgsqualifikation (Tötung) sowie Fragen der Mittäterschaft.
Ohne Rücksicht auf Verluste
Ein als Übungsklausur aufgebauter Fall behandelt den Überfall auf einen Werttransport mittels einer offensichtlichen Scheinwaffe und die anschließende Konfrontation zwischen Täter und Polizeibeamten. Im Mittelpunkt stehen u.a. die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung, die Einordnung eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und strafprozessuale Fragen zur Verwertbarkeit von Geständnissen nach Belehrungsmängeln.
Übungsfall: Der geheime Safe
Harald Hartmann verschafft sich heimlich Zutritt zur Villa von Oswald Ohm, um wertvolle Juwelen aus einem versteckten Safe zu erlangen. Um den Besitz an den Juwelen zu erlangen, bedroht H den überraschten O mit einer Pistole und zwingt ihn, den Safe zu öffnen. O erleidet dabei einen tödlichen Herzinfarkt, ehe H die Juwelen an sich nehmen kann. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Prüfung des Verhaltens von H, insbesondere im Hinblick auf Raub, versuchten Raub, Hausfriedensbruch und Tötungsdelikte gemäß §§ 249 ff. StGB.
Übungsklausur StR Eine Brandstiftung kommt selten alleine
Die Klausur stellt einen komplexen Sachverhalt mit Mittäterschaft, räuberischer Erpressung, Brandstiftung sowie Betrug dar. Ausgangspunkt sind Drohbrief und Brandanschläge zweier Gelegenheitsgauner, die zur Tötung und weiteren Vermögensschäden führen. Die Strafbarkeit von G und H wird insbesondere im Hinblick auf Täterschaft, Zurechnung und Kausalität geprüft.
Examensklausur StR Der Bankräuber und sein Umfeld
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung eines Banküberfalls, bei dem der Täter mit einer geladenen Pistole und Skimaske eine Bank betritt, eine Geisel nimmt und Bargeld erbeutet. Der Sachverhalt umfasst Hausfriedensbruch, Raub, erpresserische Menschenraub, Tötungsdelikte, psychische Beihilfe sowie die Rolle der Freundin und des Freundes des Täters; dabei werden auch Gefährdungszusammenhänge und Konkurrenzen angesprochen.
Übungsfall: Imponiergehabe mit Folgen
Im Zentrum des Falls steht A, der kurz vor Ladenschluss in einem Laden des X Pralinen kaufen möchte. Nachdem X den Verkauf verweigert, nimmt A die Pralinen eigenmächtig und verlässt das Geschäft, worauf es zu einer Eskalation kommt, bei der X beim Versuch, A zu stoppen, verletzt wird. Später gerät A im Zusammenhang mit einer Kfz-Werkstatt des Y in Streit über die Bezahlung und verschafft sich gewaltsam die Autoschlüssel. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Strafrecht, insbesondere bei der Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit, sowie bei Delikten wie Diebstahl, räuberische Erpressung, Pfandkehr und einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
Examensklausur – Strafrecht: Liechtensteinische Erpressung
Ein Mitarbeiter einer liechtensteinischen Bank fordert von einem deutschen Kunden Geld, um über dessen Schwarzgeldkonten Stillschweigen zu bewahren. Der Kunde setzt zum Schein einen Schläger auf den Bankmitarbeiter an, wobei es zu einer Verwechslung und Körperverletzung eines unbeteiligten Hotelgastes kommt. Der Bankmitarbeiter entwendet daraufhin eine Datensicherungs-CD mit brisanten Kundendaten und verkauft diese an einen deutschen Polizeibeamten, was zu erheblichen Steuereinnahmen führt. Im Zentrum stehen strafrechtliche Fragen zu Erpressung, Körperverletzung, Notwehr, error in persona, Hehlerei sowie Beweisverwertungsverboten im Steuerverfahren.
Examensklausur StR Sportliche Leistung
Der Radsportler A verbessert im Nachgang heimlich seine Examensklausur im Dienstzimmer des JPA und nimmt im Rahmen eines Radrennens das verbotene Dopingmittel Sportivin zur Leistungssteigerung, welches er zuvor unter Bedrohung aus einer Apotheke erlangt hat. Über die Auswirkungen seiner Handlungen auf die Prüfung, das Radrennen und die Beteiligten wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit des A nach dem StGB analysiert.
Urlaubsvorbereitung
Im Rahmen einer Fortgeschrittenenklausur treffen sich A und B zur Urlaubsvorbereitung. Ein Streit um einen geliehenen Bildband führt dazu, dass A während Bs Abwesenheit sein Buch zurücknimmt und daneben einen ebenfalls wertvollen Ratgeber einsteckt. Nach der Entdeckung kommt es zu einer Konfrontation; A gibt beide Bücher zurück. Die Strafbarkeit von A und B ist zu prüfen, insbesondere bezüglich Raub-, Erpressungs- und Diebstahlsdelikten sowie der Konkurrenz von Rechtfertigungsgründen.
Übungsfall: Folter zur Rettung des Entführungsopfers?
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob Polizeibeamte zur Rettung eines entführten Kindes körperlichen Zwang und Folter gegenüber dem Täter anwenden dürfen, um Informationen über den Aufenthaltsort des Opfers zu erlangen. Der Täter hatte das Kind entführt und schweigt auch nach seiner Festnahme, weshalb die Polizei mit Gewalt droht und diese auch ausübt. Die Fallkonstellation betrifft insbesondere das Verhältnis zwischen polizeilichen Eingriffsbefugnissen, den Grundrechten – namentlich dem Schutz der Menschenwürde – sowie strafrechtlichen Rechtfertigungsgründen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Polizei- und Verfassungsrecht, die strafrechtliche Bewertung von Folter sowie die Strafbarkeit von Beamten und Vorgesetzten bei der Anwendung unzulässiger Zwangsmittel.
* "Der Hochstapler
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt, in dem ein Täter sich als Polizeibeamter ausgibt, um einen gestohlenen Walkman an sich zu bringen, und im weiteren Verlauf Beamte durch Täuschung von weiteren Maßnahmen abhält. Zu prüfen sind unter anderem Erpressung, Diebstahl, Betrug, Hehlerei, Nötigung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Strafvereitelung. Die Aufgabe richtet sich an Studierende mittlerer Semester und beleuchtet dabei unterschiedliche Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung.
Freundschaftsdienste eines Geldeintreibers
Ein Mitbewohner zieht für einen Freund, der nach einem Kokainverkauf eine Forderung gegen den Käufer hat, los, um das Geld einzutreiben. Dabei droht er dem Schuldner mit einer Pistole und nimmt dessen Stereoanlage mit, um diesen zur Zahlung zu veranlassen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des Geldeintreibers nach dem StGB, insbesondere hinsichtlich Raub und räuberischer Erpressung.
Der Zweck heiligt nicht die Mittel
Die Klausur behandelt einen Banküberfall mit komplexer Täterrollenverteilung sowie ein Abhörszenario in einer Gaststätte. Thematisiert werden unter anderem Raub und räuberische Erpressung, verschiedene Formen der Täterschaft sowie der Erlaubnistatbestandsirrtum.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.