Betrug (§ 263 StGB)
Der Betrug (§ 263 StGB) schützt das Vermögen vor Täuschungshandlungen, die zu einem irrtumsbedingten Vermögensschaden führen. Zentrale Voraussetzung ist die täuschungsbedingte Vermögensverfügung des Opfers. Examensrelevant: Konkludente Täuschung (z.B. Restaurantbesuch, Schwarzfahren), Abgrenzung zu Werturteilen/Meinungsäußerungen, Täuschung durch Unterlassen und das Erfordernis eines schadensgleichen Vermögensverlusts.
Klausuren zum Thema
„Der kriminell talentierte Mr. Ripley – Eine Übungsklausur“
Die Klausur "Der kriminell talentierte Mr. Ripley" bietet einen prozessual und materiell abwechslungsreichen Übungsfall zu klassischen Vermögens- und Lebensdelikten. Im Mittelpunkt steht das strafrechtliche Vorgehen des Hauptakteurs inklusive Täuschung, Vermögensdelikten sowie Tötungsdelikten. Ziel ist die Vertiefung der wichtigsten Probleme im Strafrecht AT und BT.
Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Medizinstrafrecht – Die unrichtige Indikationsbescheinigung
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein medizinischer Behandlungsfall, bei dem ein Arzt eine unrichtige Indikationsbescheinigung ausstellt. Es sind vor allem Fragen zum Medizinstrafrecht, insbesondere zu Urkundsdelikten und zu möglichen Vermögensdelikten, zu beantworten.
„Kurz rasiert, lang diskutiert“
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Abgrenzung von mittelbarer Täterschaft und Anstiftung bei Kindern, insbesondere in Hinblick auf die Strafbarkeit eines Erwachsenen, der ein strafunmündiges Kind zum Diebstahl anstiftet. Weiter werden Probleme rund um Betrug und Diebstahl, insbesondere bei verdeckter Entnahme von Waren sowie beim Erschleichen von Spendengeldern unter falschen Angaben und die Zweckverfehlungslehre bei Austauschgeschäften behandelt.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Von Diamantringen und Punkten in Flensburg
Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme rund um eine Verkehrssituation, bei der es unter anderem zu einem Diebstahl, Betrugshandlungen sowie Verkehrsdelikten wie Gefährdung des Straßenverkehrs kommt. Im Zentrum stehen der Umgang mit vermögensbezogenen Delikten sowie die strafrechtliche Einordnung von Tathandlungen im Straßenverkehr. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen des Diebstahls, des Betrugs und relevanter verkehrsbezogener Straftaten nebst möglichen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen.
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Vermögensdelikte – Toucan play that game
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt zentrale Vermögensdelikte des Strafrechts. Im Mittelpunkt stehen Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB) sowie mögliche Abgrenzungsfragen zum Diebstahl (§ 242 StGB). Die Aufgabenstellung fordert die vertiefte Gutachtenbearbeitung der Tatbestände sowie problematischer Grenzfälle.
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Der tückische Trucker
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit den Mordmerkmalen des § 211 StGB sowie der Zurechnung und der Schuldproblematik. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Würdigung eines heimtückischen Tötungsdelikts durch einen Lkw-Fahrer ('Trucker'). Die Klausur eignet sich insbesondere zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen mit Schwerpunkt auf die Fallbearbeitung zu schwierigen Mordmerkmalen und Zurechnungsfragen.
StR-Fortgeschrittenenklausur
A und B treffen sich abends in einem Kölner Brauhaus. Sie essen und trinken dort gemeinsam (Rechnungsbetrag: 60 Euro). Wortlos und unaufgefordert gesellt sich nach einiger Zeit der C an ihren Tisch, der ebenfalls beim Köbes1 (K) eine Bestellung aufgibt (Wert 20 Euro), trinkt und isst. Nach ca. einer Stunde verlässt C den Gastraum. Dabei geht er davon aus, dass seine Rechnung entweder von A und B beglichen wird, oder der Inhaber des Brauhauses auf dieser» sitzen bleibt «. A und B denken, der C werde seine Rechnung beim K bezahlen. Schließlich ist es nicht unüblich, sich in Brauhäusern an größeren Tischen dazuzusetzen und Rechnungen getrennt zu begleichen. Der K nimmt wiederum an, der C gehöre zu den beiden anderen am Tisch und diese würden später für ihn zahlen. Als A und B sich eine Stunde später vereinbarungsgemäß die Rechnung (80 Euro) teilen, fällt ihnen nicht auf, dass ihnen mehr in Rechnung gestellt wurde als sie verzehrt haben. Sie haben offenbar auch für C mitbezahlt. Das bemerken sie aber erst, als sie wieder zuhause sind. C betritt, von diesem finanziellen Erfolg beschwingt, spontan den Kiosk des I, um sich kostenfrei eine süße Tüte zu verschaffen. Hierfür befüllt er selbst zuerst die Tüte prall mit Süßigkeiten (Warenwert 10 Euro). Anschließend steckt er sie in seine Jackentasche ein und möchte den Laden verlassen. I, welcher das Geschehen die ganze Zeit beobachtet hat, geht auf den C zu, kriegt ihn jedoch erst zu fassen, als er den Laden bereits verlassen hat und auf der Straße steht. Als C den Griff des I spürt und die Situation erkennt, schlägt er, um die Süßigkeiten behalten zu können, dem I bewusst mehrfach mit der Faust, an der er einen festen, groben Lederhandschuh trägt, ins Gesicht, wodurch es zu einer klaffenden, langgezogenen Platzwunde und tiefen Hautabschürfungen kommt. Auch als I bereits am Boden liegt, tritt C ihm wiederholt mit seinen festen Turnschuhen wuchtig gegen den gesamten Kopf-und Flankenbereich und trifft den I dabei auch mehrfach im Gesichts-und Nierenbereich. Dies führt zu zahlreichen großflächigen Prellungen, tief einblutenden Hämatomen und erheblichen Schmerzen. Der I ist daraufhin mehrere Wochen arbeitsunfähig. C erkennt, dass derartige Handlungen auch äußerst gefährlich sind, die Verletzungen sind allerdings zu keinem Zeitpunkt tatsächlich lebensbedrohlich. Anschließend lässt C von I ab und verlässt den Tatort fluchtartig.
»Cheaten« bei Onlineschachturnieren und Drohen mit Rufschäden
Die Hausarbeit behandelt strafrechtliche Fragestellungen zu Vermögensdelikten im Zusammenhang mit Betrug bzw. ‚Cheaten‘ bei Onlineschachturnieren sowie dem Drohen mit Rufschäden. Sie ist als Übungsfall für Fortgeschrittene konzipiert.
Betrug im Brauhaus, Kampf vorm Kiosk
Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit des C und behandelt dabei Betrug im Zusammenhang mit einem Brauhausbesuch (Dreiecksbetrug), sowie einen qualifizierten räuberischen Diebstahl und eine gefährliche Körperverletzung bei einem Vorfall im Kiosk. Zentral diskutiert werden Aspekte des Tatbestands, der mittelbaren Täterschaft, des Alternativvorsatzes und des Konkurrenzverhältnisses im Strafrecht.
Schwerpunktbereichsklausur – Wirtschaftsstrafrecht: Dubiose Geschäfte
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Wirtschaftsstrafrechts, insbesondere zu Untreue und Betrug. Der Schwerpunkt liegt auf der juristischen Analyse dubioser Geschäftspraktiken. Es werden auch Bezüge zu verwandten Delikten wie Computerbetrug und Geldwäsche geprüft.
Anfängerklausur – Strafrecht: Missglückte Pläne
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung missglückter Pläne mit Schwerpunkt auf dem Versuch und Rücktritt. Studierende analysieren typische Anfängerprobleme zum subjektiven Tatbestand sowie zur Täterschaft und Teilnahme im Allgemeinen Teil des Strafrechts. Die Aufgaben fördern das Verständnis der Voraussetzungen und Grenzen des Versuchs im deutschen Strafrecht.
Zwischenprüfungsklausur: Rund um die WG-Party
Bianca plant eine WG-Party und entwendet dazu Lebensmittel und eine Sporttasche aus einem Supermarkt, indem sie die Spirituose aus einem verschlossenen Schrank mit einer Büroklammer öffnet und die Ware unbezahlt in die Tasche steckt. Sie hat vor, die Sporttasche am nächsten Tag zurückzubringen, verzichtet jedoch nach der Party und behält sie, da sie verschmutzt ist. Nach der Party versucht Alexandras Freund Fabian auf Alexandras Wunsch hin, den wertvollen Pudel Mephisto eines Rentners gezielt mit dem Auto zu überfahren, was jedoch misslingt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragestellungen rund um Diebstahl, Umgang mit fremdem Eigentum sowie das Verhalten beim Versuch, einem Tier vorsätzlich Schaden zuzufügen.
Original-Examensklausur: „Ein Kurierfahrer auf der Flucht“
Der Fall behandelt die strafrechtliche Beurteilung eines Kurierfahrers, der die ihm überlassene firmeneigene Tankkarte missbräuchlich für private Zwecke und zum Vorteil Dritter einsetzte. Neben Betrug und Untreue stehen auch Unterschlagung und Urkundenunterdrückung im Raum; ferner ist der Umgang mit Erkenntnissen aus verdeckten Ermittlermaßnahmen und prozessuale Fragen (Haftbefehl) zu prüfen.
Anfängerklausur – Strafrecht: Urkundendelikte, Betrug und Diebstahl – Ein Leben ohne SUP ist möglich, aber sinnlos
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen zu Urkundendelikten, Betrug und Diebstahl im Strafrecht. Examiniert werden die wichtigsten Tatbestandsmerkmale dieser Delikte sowie deren Abgrenzung. Die Aufgabe eignet sich für Studierende zu Beginn ihres juristischen Studiums im Strafrecht.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Mehr Schein als Sein – Greenwashing und „Probefahrt“
Die A-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer A, wirbt trotz Kostensenkungen durch Verwendung konventioneller Baumwolle weiterhin als 'klimaneutrales Unternehmen', was V zum Kauf eines T-Shirts veranlasst. Im zweiten Komplex übernimmt T ein Fahrzeug vom Händler H im Rahmen einer Probefahrt und verkauft dieses mittels gefälschtem Fahrzeugbrief an V, nachdem er H die Rückgabe absichtlich verweigert hat. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung von Greenwashing im Wirtschaftsverkehr sowie der Umgang mit Täuschungshandlungen und Eigentumsdelikten bei der Fahrzeugüberlassung. Wesentliche Aspekte betreffen §§ 263, 242 StGB sowie lauterkeitsrechtliche und sachenrechtliche Bezüge. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und T nach dem StGB.
StR-Anfängerklausur zu Vermögensdelikten
Die Klausur behandelt Vermögensdelikte im Strafrecht und richtet sich an Anfänger. Im Mittelpunkt stehen typische Problemstellungen und Grundbegriffe des Allgemeinen Teils sowie einschlägige Delikte des Besonderen Teils. Ziel ist die eigenständige Fallbearbeitung unter Anwendung der relevanten strafrechtlichen Vorschriften.
Dreiecksverhältnisse bei Eigentums- und Vermögensdelikten
Die Klausur behandelt typische Dreiecksverhältnisse bei Eigentums- und Vermögensdelikten und diskutiert die Abgrenzung zwischen Raub, räuberischem Diebstahl, räuberischer Erpressung und Betrug am Beispiel eines Einführungsfalls, bei dem ein Täter unter Gewaltanwendung die Herausgabe von Geld mittels eines Dritten erzwingt. Im Fokus stehen dabei die Zurechnungsprobleme und das Verhältnis von Gewahrsam, Verfügung und Lagertheorie.
»Der Geldbündeltrick«
Die Klausur behandelt den sogenannten Geldbündeltrick, bei dem zwei Täterinnen arbeitsteilig eine ältere Person durch Täuschung und Ablenkung um ihr Geld bringen. Im Zentrum stehen die Abgrenzung zwischen Betrug und Diebstahl, Mittäterschaft, räuberischer Diebstahl, mögliche Erpressung und Hehlerei im Ganovenmilieu sowie Rechtsfragen um rechtswidrige Bereicherung und sukzessive Mittäterschaft.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Es weihnachtet sehr
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Fremdheit beim Diebstahl sowie die Auslegung von Gegenständen im Zusammenhang mit einem Weihnachtsmarkt und der Abgrenzung von Gewahrsamslockerung und Gewahrsamsaufgabe. Zudem wird das unechte Unterlassungsdelikt mit besonderem Fokus auf die Sorgfaltswidrigkeit und die Bedeutung löschunabhängiger Rettungsaktivitäten als tätige Reue thematisiert. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Vermögensschaden beim Betrug, insbesondere persönliche Schadenseinschläge und die Zweckverfehlung bei wirtschaftlich ausgeglichenen Verträgen. Die Bearbeitung dieser Aspekte steht im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung.
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Betrogene Kunstdiebe
Die Examensklausur aus dem Strafrecht behandelt Fragen aus dem Bereich Eigentums- und Vermögensdelikte, insbesondere Diebstahl und Betrug. Im Mittelpunkt stehen die Strafbarkeit von Kunstdieben, die ihrerseits Opfer eines Betruges werden, sowie mögliche Tatbeteiligungen Dritter. Die Aufgabenstellung eignet sich besonders zur Wiederholung der Vermögensdelikte sowie der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme.
„Die geschickten Mensagänger“
Im Mittelpunkt stehen Vermögensdelikte rund um die missbräuchliche Nutzung einer Campus-Card und das gemeinschaftliche Vorgehen mehrerer Studierender in der Mensa. Die Beteiligten verbergen Speisen, täuschen an der Kasse und nutzen die Karte eines Dritten zum Bezahlen, während ein Kommilitone später durch eine Täuschung zum Diebstahl verleitet werden soll.
„Junge mit Mandoline“
Im Mittelpunkt steht ein kunstaffiner Dieb, der im alkoholisierten Zustand ein Gemälde aus der Kanzlei eines Strafverteidigers entwendet. Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig Diebstahl mit Qualifikationen, Betrug, Hehlerei sowie Delikte im Zusammenhang mit Alkoholkonsum im Straßenverkehr. Auch die Weitergabe von Diebesgut an eine Dritte Person wird erörtert.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Automobile Probleme
Die Klausur prüft automobile Straftaten im Straßenverkehr, insbesondere die gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Trunkenheit am Steuer sowie die Gefährdung des Straßenverkehrs. Neben den einschlägigen Tatbeständen werden die versuchsbezogenen und fahrlässigen Varianten sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort behandelt. Die Aufgabenstellung ist für das zweite Staatsexamen konzipiert.
Kleider machen Leute – aber zu welchem Preis?
Im Mittelpunkt der Klausur steht die strafrechtliche Bewertung unterschiedlicher Vermögensdelikte rund um einen Studenten, der durch Täuschung von Freunden und Manipulation im Modegeschäft zu Geld und hochwertigen Kleidungsstücken kommt. Gefragt wird nach der Abgrenzung von Trickdiebstahl und Sachbetrug sowie weiteren strafbaren Handlungen beim Verkauf und Verschenken des erlangten Schal. Die Prüfung erstreckt sich auf das materielle Strafrecht und relevante Beteiligungsformen.
Schwerpunktbereichsklausur: „In Äppler Veritas“? Von EU Geldern und Finanznöten eines Apfelwinzers
Ein Apfelwinzer aus Hessen befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten und sucht nach Fördermöglichkeiten zur Rettung seines Betriebs. Er entdeckt ein EU-gefördertes Programm zur Innovation im Apfel- und Weinanbau mit einer erheblichen Fördersumme, wobei die Mittel aus Haushalten der Europäischen Union stammen. Die Förderbedingungen erfordern insbesondere den Nachweis von Investitionen, etwa in Solaranlagen zur CO2-Reduktion, und eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel. Die Fallkonstellation thematisiert vor allem den Umgang mit EU-Fördermitteln, strafrechtliche Aspekte wie Betrugsdelikte zum Nachteil des europäischen Haushalts (sog. PIF-Delikte) und Bezüge zum europäischen Strafrecht und den Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft.
Anfängerklausur – Strafrecht: Betrug, Untreue, Aussage- und Rechtspflegedelikte
Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Delikte wie Betrug, Untreue sowie verschiedene Aussage- und Rechtspflegedelikte. Sie eignet sich besonders für Anfänger und prüft grundlegende Tatbestände sowie typische Problemstellungen in diesen Bereichen. Dabei werden sowohl die Voraussetzungen als auch die möglichen Konkurrenzen in den Delikten thematisiert.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Eigentums- und Vermögensdelikte – Grand Theft E-Scooter
Die Klausur behandelt Eigentums- und Vermögensdelikte am Beispiel eines E-Scooter-Diebstahls. Geprüft werden insbesondere die Straftatbestände des Diebstahls, des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs sowie des Betrugs. Weitere Aspekte wie besonders schwere Fälle und geringwertige Sachen werden am Rande gestreift.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Der große Wurf
Die Klausur befasst sich mit einer grenzüberschreitenden Drogentat zwischen Deutschland und Frankreich. Im Mittelpunkt stehen J, die eine größere Menge Fentanyl von F erhält, einsammelt und schließlich verkauft, sowie T, die aus Rache im alkoholisierten Zustand versucht, F mit dem Auto zu überfahren, dabei aber eine andere Person tödlich verletzt. Es geht um die Strafbarkeit von J und T nach deutschem Strafrecht, insbesondere wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Beihilfeshandlungen sowie Fragen zum vorsätzlichen und fahrlässigen Handeln im Zusammenhang mit einer Tötung. Zusätzlich wird thematisiert, ob eine Aussage von F bei der Polizei im Verfahren gegen J verwertbar ist.
Examensklausur im Wirtschaftsstrafrecht und Europäischen Strafrecht
Die Klausur beinhaltet einen Sachverhalt aus dem Wirtschaftsstrafrecht mit europarechtlichem Bezug. Im Mittelpunkt stehen Korruptionsdelikte, insbesondere Amtsträgerbestechung im Zusammenhang mit einer Wahlkampfspende und mutmaßlicher Einflussnahme auf die Bauleitplanung, sowie Betrug, Untreue und computerbezogene Delikte. In einer zweiten Aufgabe ist der Einfluss europäischer Vorgaben auf den Allgemeinen Teil des deutschen Strafrechts zu prüfen.
Studentische 'Gratismentalität'
Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme rund um Eigentums- und Vermögensdelikte mit Fokus auf die sogenannte 'studentische Gratismentalität'. Es werden insbesondere klassische Eigentumsdelikte sowie mögliche Anschlussdelikte geprüft.
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: "Cool-It!"
Die Klausur thematisiert die Wissenszurechnung von einer Hilfsperson auf den irrenden Verfügenden ohne Kollusion mit dem Betrüger sowie die Problematik eines fehlenden Irrtums der Hilfsperson als Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf. Zudem wird die Rolle einer sogenannten neutralen Beihilfe durch eine alltägliche berufstypische Handlung untersucht. Diese Schwerpunkte beleuchten zentrale Aspekte der strafrechtlichen Täuschungs- und Beteiligungsproblematik im Kontext von Betrugstaten. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse der strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch indirekte Wissensübertragung und die Grenzen beruflicher Routinehandlungen im Rahmen der Beihilfe.
Examensübungsklausur: Dubioser Welpenkauf mit besonders schwerer Folge
Im Mittelpunkt des Falls steht ein betrügerischer Welpenverkauf durch die Geschäftsfrau G, die gefälschte Impfpässe und Ahnennachweise über einen befreundeten Tierarzt T nutzt. Die Kundin K kauft einen vermeintlich reinrassigen und geimpften Hundewelpen, der tatsächlich ein nicht geimpfter Mischling ist. Als K nach Entdeckung des Betrugs ihren Hund auf den Nachbarn N anstachelt, kommt es zu einem tödlichen Tollwutvorfall. Die strafrechtliche Relevanz erstreckt sich auf Betrug, Urkundenfälschung und Körperverletzungsdelikte mit Todesfolge nach dem StGB.
Examensübungsklausur: Die lieben Mitbewohner
Im Mittelpunkt des Falls stehen A und sein Mitbewohner B, die wiederholt Streit haben. A schließt B absichtlich für eine Stunde im Keller ein, wobei B beim Versuch zu entkommen schwer verletzt wird. Die rechtlichen Schwerpunkte betreffen Freiheitsdelikte, Körperverletzung und Beleidigungsdelikte. Außerdem nutzt A ein mobiles Kartenlesegerät, um durch kontaktloses Abbuchen im Bus Geld von fremden Konten zu erlangen, was strafrechtlich im Kontext des elektronischen Taschendiebstahls und Kartenmissbrauchs zu prüfen ist. Zusätzlich wird die strafprozessuale Durchsicht von digitalen Speichermedien behandelt.
Fortgeschrittenenklausur: Bad Influence(r)
A möchte als Influencer Erfolg erlangen und kauft für einen neuen Instagram-Account 50.000 Fake-Follower, um einen Werbevertrag mit dem Unternehmen U über B zu erhalten. Nach Ausbleiben des Werbeerfolgs kündigt U den Vertrag nach vier Wochen und zahlt bisher 4.000 €. In einem zweiten Tatkomplex entwenden C und D gemeinsam ein Armband aus dem Auto des A, wobei D zusätzlich ein Portemonnaie an sich nimmt. Bei der Flucht droht C A mit einer angeblichen Bombe, um das Armband behalten zu können. Die Klausur fragt nach der Strafbarkeit von A, C und D, insbesondere im Bereich des Vermögensstrafrechts und bei Diebstahlsdelikten.
Examensübungsklausur: Unter Strom
Im Mittelpunkt des Falls steht Thilo (T), der versucht, in einem Juweliergeschäft mittels eines Elektroschockgeräts und Pfeffersprays Schmuck zu entwenden und dabei Gewalt gegen die Inhaberin anwendet. Nachdem er fluchtartig ohne Beute das Geschäft verlässt, erschleicht er sich durch eine List ein Smartphone von Helmut (H) und entwendet dieses. Als T auf der Flucht einer Polizeibeamtin begegnet, setzt er Pfefferspray gegen sie ein, um sich im Besitz des Diebesguts zu halten. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung, das Verhältnis von Sachbetrug und Trickdiebstahl sowie der Waffenbegriff und das 'Betroffensein' im Sinne des § 252 StGB.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Die Lügen des „Finder-Schwindlers“
Im Mittelpunkt des Falls stehen Betrugshandlungen eines Mannes, der sich über eine Dating-App unter falscher Identität das Vertrauen und Geld einer Influencerin erschleicht. Die Geschädigte entnimmt daraufhin als alleinige Geschäftsführerin einer GmbH ohne Gesellschafterbeschluss einen erheblichen Bargeldbetrag aus dem Firmenvermögen und übergibt ihn dem Täter. Zentral sind die strafrechtliche Einordnung des Verhaltens als Betrug, insbesondere unter dem Aspekt des sogenannten Dreiecksbetrugs, sowie Fragen rund um den reformierten Geldwäschetatbestand (§ 261 StGB) einschließlich der Selbstgeldwäsche. Die Klausur behandelt zudem das Problem, ob ein Vermögensschaden entfällt, wenn das Opfer eines Betrugs durch eigene Täuschung einen Ausgleich des Schadens versucht.
* "(Masken-)Geschäfte in Corona-Zeiten
Der Fall behandelt strafrechtliche Fragen rund um Corona-Soforthilfe- und Maskengeschäfte in der Pandemie. Thematisiert werden insbesondere Betrug durch falsche Angaben im Förderantrag, Urkundenfälschung bei Maskenzertifikaten, Brandstiftung zur Erlangung einer Versicherungssumme sowie strafprozessuale Aspekte wie Beweisverwertungsverbote und Untersuchungshaft. Im Fokus stehen die Strafbarkeit von E und A nach dem StGB und die prozessualen Zusatzfragen.
Fortgeschrittenenklausur: Kontaktloses Bezahlen
A findet eine fremde EC-Karte und nutzt sie im Supermarkt, um Waren im Wert von 32,76 € kontaktlos zu bezahlen, ohne eine PIN einzugeben. Der rechtliche Schwerpunkt liegt auf der strafrechtlichen Bewertung des Zahlungsvorgangs mittels einer nichtberechtigten Karte unter Einsatz des NFC-Chips und im Zusammenspiel mit den zivilrechtlichen Regelungen zur Risikotragung bei Kartenmissbrauch. Erörtert werden die Voraussetzungen der Autorisierung des Zahlungsvorgangs sowie die Folgen der Kontobelastung und Rückbuchung für den berechtigten Karteninhaber. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen sich aus dem Verhalten des A ergeben.
Original-Examensklausur: "Der Preis des Goldes
In dieser Original-Examensklausur geht es um die Strafbarkeit mehrerer Personen im Zusammenhang mit einem Raub von Toten, räuberischer Erpressung beim Abpressen von PIN-Nummern, Computerbetrug durch unbefugtes Verwenden einer Debitkarte, Mord sowie Hehlerei. Der Sachverhalt thematisiert die Auswirkungen strafrechtlicher Konkurrenz und die Weiterveräußerung gestohlenen Schmucks.
Fortgeschrittenenklausur: Cum-Cum des kleinen Mannes
Die 'Billiger-tanken-GmbH'
In diesem Fall tankt A zweimal an einer Selbstbedienungstankstelle, ohne zu bezahlen, obwohl ein wirksamer Eigentumsvorbehalt der Betreibergesellschaft ausdrücklich besteht. Der Sachverhalt thematisiert Eigentums- und Vermögensdelikte an Tankstellen und prüft das strafrechtliche Verhalten des A nach dem StGB.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsaussichten - Baumarkt-Diamant
Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Problemfelder im Rahmen einer Revision, insbesondere die Dreieckserpressung mit Bezug auf die Vermögensverfügung als Schwerpunkt. Zudem werden die sachliche Zuständigkeit bei minder schwerem Fall sowie die Reichweite der Verfahrenseinstellung bei einer einheitlichen prozessualen Tat und das Beruhen auf Belehrungsmangel in Zusammenhang mit der Verlesung ohne Gerichtsbeschluss vertieft erörtert. Die Aufgabenstellung umfasst auch Aspekte der Vererbung des Strafantragsrechts und der Antragsfrist. Damit liegt der Fokus der Klausur auf den prozessualen und materiell-rechtlichen Herausforderungen im Strafverfahren und deren revisionsrechtlicher Überprüfung.
Die missglückte Hauptverhandlung
Die Klausur thematisiert Verfahrens- und Sachrügen im Rahmen einer Revisionsbegründung. Im Mittelpunkt steht eine Hauptverhandlung, bei der eine Zeugin aus Angst in Abwesenheit des Angeklagten vernommen wird und nach der Entbindung einer Richterin ein Besetzungseinwand erhoben wird. Es werden Vermögens- und Eigentumsdelikte behandelt.
Heidelheimer Betrügereien
Die Klausur behandelt mehrere Vermögensdelikte im Zusammenhang mit manipulierten Sportwetten, dem Eindringen in ein Hotelzimmer unter falschem Namen und einem anschließenden Angriff auf einen Hausdetektiv. Die rechtliche Bewertung konzentriert sich auf Betrugstatbestände, Diebstahl sowie weitere einschlägige Delikte. Die §§ 211–231 StGB sind ausgenommen.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Wohin mit all dem Geld?
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Einordnung der Übereignung und des Gewahrsams an Geldscheinen im Ausgabefach eines Geldautomaten sowie das tatbestandsausschließende Einverständnis durch die Geldausgabe. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Vorsatz im Hinblick auf eine schadensgleiche konkrete Vermögensgefährdung und der Vermögensverfügung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal bei Erpressungsdelikten. Zudem wird die Unbefugtheit im Sinne von § 263a StGB unter verschiedenen Verständnisansätzen (subjektiv, computerspezifisch, betrugsspezifisch) behandelt. Insgesamt stehen damit Fragestellungen aus dem Bereich des Computerstrafrechts und der Vermögensdelikte im Mittelpunkt.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Handwerker auf Superspartour
Handwerker A tankt an einer Selbstbedienungstankstelle der Betreiberin B und entscheidet sich nach dem Tanken, den Betrag für das Benzin nicht zu bezahlen. Zusätzlich entwendet A im Kassenraum eine Zeitschrift, indem er sie unter seiner Jacke versteckt, und verlässt das Gebäude. Als B ihn aufhält, fährt A sie mit seinem Pkw an, um eine Konfrontation zu vermeiden. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, Vermögensdelikten und dem Einsatz eines potenziell gefährlichen Werkzeugs im Zusammenhang mit einem räuberischen Diebstahl.
Der Abgasskandal
Im Abgasskandal-Fall wird die Strafbarkeit des Vorstandsmitglieds A geprüft, das trotz Kenntnis illegaler Softwaremanipulation in Dieselfahrzeugen für deren Produktion und Vertrieb stimmte. Thematisiert werden insbesondere mittelbare Täterschaft, Betrug und Untreue gegenüber der Kundschaft und der X-AG. Der Fall greift zentrale Fragen des Wirtschaftsstrafrechts im Kontext aktueller Abgasskandal-Prozesse auf.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Große und kleine Finanzgeschäfte
Im Mittelpunkt des Falles stehen die Vorstände der H-AG, die zum Zwecke einer Bilanzaufbesserung ein riskantes Millionengeschäft mit der X-Bank ohne eingehende Prüfung der Vertragsunterlagen abschließen und dadurch dem Unternehmen einen erheblichen finanziellen Schaden verursachen. Nach ihrer Entlassung nutzt einer der Vorstände, A, sein technisches Wissen, um mittels kontaktlosen EC-Kartenzahlungen unbemerkt Geldbeträge von Dritten zu stehlen. Die Klausur thematisiert insbesondere strafrechtliche Verantwortlichkeiten nach dem StGB im Kontext von Untreue im Unternehmensbereich sowie Betrug durch missbräuchliche Nutzung elektronischer Zahlungssysteme. Ein Bezug zu § 93 AktG und der HSH-Nordbank-Entscheidung des BGH ist gegeben.
Containern für den Hunger der Welt
A "rettet" abgelaufene Lebensmittel aus dem Müllcontainer eines Supermarktes, ohne den Betreiber zu fragen, und bringt sie B, der die Waren zugunsten einer Hilfsorganisation veräußert. Die Klausur prüft insbesondere eine Strafbarkeit von A und B wegen Diebstahls im besonders schweren Fall, Betrugs und Hehlerei.
Fortgeschrittenenklausur: Geldabheben mit Hindernissen
Im Mittelpunkt des Falls steht W, der mithilfe einer präparierten Metallblende am Geldautomaten versucht, zurückgehaltene Geldscheine zu entwenden (sog. Cash-Trapping). Nach dem Scheitern dieses Plans manipuliert W einen weiteren Kunden während des Abhebevorgangs und entnimmt diesem unter Ablenkung Bargeld. Zudem verwendet W das erlangte Geld für ein Restaurantessen mit seiner Freundin B, die anschließend einen Teil des Geldes mit Kenntnis der Herkunft annimmt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Strafbarkeit von W und B nach dem StGB, insbesondere zum Versuch des Diebstahls, zur Wegnahme aus Automaten nach Eingabe der PIN und zur Teilnahme an Hehlerei.
Fortgeschrittenenhausarbeit: „Gambling auf Abwegen“
Der Fall behandelt die Manipulation einer E-Sport-Wette durch den Sportwagenliebhaber B, der gemeinsam mit dem Berufsspieler A eine Spielniederlage abspricht, um vom Wettanbieter C einen Gewinn zu erzielen. Der Gewinn wird nach Hinweis nicht ausgezahlt, obwohl B einen hohen Betrag eingesetzt hat. Im Anschluss versucht B, nach einer polizeilichen Kontrolle durch gefährliches Fahrverhalten zu entkommen. Der Fall wirft strafrechtliche Fragen zum Sportwettbetrug (§§ 263 ff. StGB) und zu Straßendelikten im Kontext eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens auf. Zentrale Schwerpunkte sind die Strafbarkeit von A und B nach dem Strafgesetzbuch.
Übungsfall: „Wer hat an der Uhr gedreht…?“
Agathe Auer möchte eine Uhrenkette aus dem Laden der Uhrmacherin Birgit Bijoux an sich bringen, ohne dafür zu bezahlen, und bittet Marek Mesmer, die Kette für sie zu holen. M nimmt die Kette, die ihm als vergessener Gegenstand der A präsentiert wird, und übergibt sie A. Zusätzlich hebt A einen verlorenen Pfandbon von M auf und löst ihn ein. Später versucht M unter falscher Identität, eine von B reparierte Taschenuhr abzuholen. Im Mittelpunkt stehen Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug) sowie Fragen zu Täterschaft und Teilnahme nach dem StGB.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: In der Cloud überführt
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Einordnung digitaler Handlungen. Insbesondere geht es um die Bewertung von Kopien als Urkunden und deren Gebrauch durch Upload, die Abgrenzung zwischen Betrug und Computerbetrug sowie die Prüfung eines Vermögensschadens trotz Rückzahlungsanspruchs. Weiterhin werden Fragen zur Beweisverwertung nach einer irrtümlich genehmigten Durchsuchung und die Abgrenzung verschiedener Ermittlungsmaßnahmen wie Onlinedurchsuchung und Telekommunikationsüberwachung thematisiert. Abschließend sind die Anforderungen an die formale Ausgestaltung einer Abschlussverfügung und des Anklagesatzes prüfungsrelevant.
Dr. C & Co – Praxis für den Menschen
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit alternativen Heilmethoden, insbesondere zu Täterschaft und Teilnahme, Unterlassen, Fahrlässigkeit und dolus eventualis, sowie zur Rechtswidrigkeit bei Einwilligung in ärztliche Maßnahmen. Neben der Behandlung eines Patienten mit fragwürdigen Methoden werden Konstellationen wie mittelbare Täterschaft bei Selbsttötung und das Sich-Bereiterklären zum Mord thematisiert. Zusätzlich sind Aspekte des § 263 StGB mit Vermögensschaden, Qualifikationen und Regelbeispielen relevant.
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Digitales Kleinvieh im kontaktlosen Nahfeld
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des digitalen Strafrechts, insbesondere die Auslegung des Begriffs der unbefugten Verwendung von Daten im Rahmen des § 263a StGB. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Garantiefunktion von Transaktionsdaten bei fehlender PIN-Eingabe und der Anwendung der §§ 269 I, 270 StGB im Zusammenhang mit Fälschung beweiserheblicher Daten. Ein wesentlicher Teil besteht in der Analyse eines untauglichen Versuchs sowie den Anforderungen des Rücktritts vom nur objektiv fehlgeschlagenen Versuch. Die Klausur setzt den Fokus auf die Anwendung und Abgrenzung dieser strafrechtlichen Vorschriften im Kontext digitaler Tatbegehungen.
Original-Examensklausur: "Ein Taxifahrer auf Abwegen
Die Klausur behandelt mehrere strafrechtliche Delikte rund um einen Taxifahrer, darunter einen möglichen Sportwettenbetrug, versuchte Brandstiftung, Missbrauch eines Behindertenparkausweises, Körperverletzung durch das Werfen eines Kieselsteins sowie Trunkenheit im Verkehr mit dem Fahrrad. Es handelt sich um eine Originalexamensklausur aus Bayern, Termin 2015/II, mit einem typischen Klausuraufbau für die zweite juristische Staatsprüfung.
Examensübungsklausur: Die etwas andere Schnäppchenjagd
A nutzt im Supermarkt S ein neuartiges Selbstscannersystem, um beim Einkauf mehrere technische Produkte zu unterpreisigen Konditionen zu erwerben. Er manipuliert Preisetiketten und versteckt ein Smartphone in einer Nudelpackung, die anschließend im Einkaufswagen einer anderen Kundin (D) landet. Nach dem Einkauf versucht A, die manipulierte Ware zurückzutauschen und greift D dabei körperlich an, nachdem diese ihn durch Gewalthandlung von ihrer Tasche fernhält. Der Fall thematisiert insbesondere strafrechtliche Aspekte wie Diebstahl, Betrug und Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Einkaufsvorgang und den Manipulationen.
Subsidiarität der Unterschlagung und wiederholte Drittzueignung
Der Fall thematisiert die Reformgeschichte und die Auslegung des § 246 StGB insbesondere im Hinblick auf Subsidiarität, Drittzueignung und die Abgrenzung zu anderen Vermögensdelikten. Ausgangspunkt ist ein Streit um die (wiederholte) Drittzueignung eines wertvollen Oldtimer-Fahrzeugs, das mehrfach als Sicherheit übereignet wurde.
Gerangel um den Impfstoff
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Betrugs- und Urkundenstrafrechts im Zusammenhang mit der vorgezogenen Corona-Schutzimpfung durch Vorlage gefälschter Atteste. Darüber hinaus werden im zweiten Komplex Fragen des Allgemeinen Teils am Beispiel eines Geschehens im Gesundheitsbereich aufgeworfen.
Maskendeal
In dieser Übungsklausur wird der sogenannte Maskendeal während der Corona-Pandemie behandelt. Im Fokus stehen Strafbarkeitsfragen zu Betrug im besonders schweren Fall, Untreue sowie die Rolle des Provisionsvertreters und mögliche Kompensationen, insbesondere Anfechtung. Die Strafbarkeit von zwei beteiligten Personen (P und K) ist anhand des geschilderten Sachverhalts zu prüfen.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Der gedopte Boxer
In der Klausur werden zentrale Fragestellungen zum Vermögensschaden bei einem nichtigen Kaufvertrag mit verbotenem Zweck und zur Bedeutung der Täuschung behandelt. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Besprechung der Wegnahme im Raub und dem Verhältnis zur räuberischen Erpressung, einschließlich der Bewertung einer ungeladenen Pistole als gefährliches Werkzeug. Weiterhin wird auf die Anforderungen und Problemfelder des Zurechnungszusammenhangs sowie des Einverständnisses im Kontext körperlicher Auseinandersetzungen, wie etwa beim Boxsport, eingegangen. Im Vordergrund stehen insbesondere die strafrechtlichen Abgrenzungen und die Anwendung spezieller Prüfungspunkte zu Gefährdungsdelikten, Werkzeugdefinitionen und Rechtfertigungsgründen.
ORIGINAL: "Das liebe Geld
In der Originalexamensklausur 'Das liebe Geld' werden verschiedene strafrechtliche Sachverhalte behandelt, darunter Cash-Trapping am Geldautomaten, eine Körperverletzung mit aberratio ictus, ein versuchter Tankstellenbetrug sowie Fragen zur Verwertbarkeit einer Zeugenaussage nach § 53 StPO und zur Rechtmäßigkeit einer Verfahrensbefassung bei entgegenstehender Rechtskraft. Die Klausur umfasst typische Konstellationen des Strafrechts und bezieht dabei materiellrechtliche und prozessrechtliche Aspekte ein.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Urteil - Parkkrallen-Nepp
Im Zentrum der Klausur steht die Prüfung des Verhältnismäßigkeitserfordernisses aus Treu und Glauben im Zusammenhang mit der Selbsthilfe, insbesondere das Fehlen eines Zurückbehaltungsrechts, die Bewertung einer Besitzstörung und das Vorliegen eines Festnahmerechts sowie die Frage der Gewerbsmäßigkeit. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der vollständigen Sachverhaltsdarstellung unter besonderer Berücksichtigung der Zeugenaussagen. Zusätzlich wird die umfassende Behandlung im Rubrum und der Urteilsformel hinsichtlich Vollständigkeit und Konsistenz gefordert.
(Original-)Examensklausur: Alles für die Provision
Die Lehramtsstudentin Patrizia (P) arbeitet als Verkäuferin im Sportcenter (SC) in Leipzig und erhält neben ihrem Stundenlohn eine Provision für jeden Verkauf, die anhand eines Barcode-Systems mit Verkäuferaufklebern erfasst wird. Aufgrund enttäuschender Provisionsergebnisse sucht P nach alternativen Möglichkeiten, ihre Einnahmen zu steigern und nutzt dabei ihre Aufkleber entgegen der Dienstanweisungen. P bittet eine Freundin, ihren Verkäuferaufkleber beim Kauf im SC zu verwenden, und tauscht später unbemerkt Aufkleberrollen mit einer Kollegin, wodurch Provisionen für Verkäufe anderer auf ihr Konto gebucht werden. Die Prüfung des Falles betrifft Fragen des Arbeitsrechts, Strafrechts und eventuell des Betrugs sowie der unberechtigten Provisionserschleichung.
Misslungene Auseinandersetzung
Im Mittelpunkt steht ein Streit zwischen Gesellschaftern einer GbR um die Verteilung des Verkaufserlöses eines Grundstücks und die Zahlung einer Maklerprovision an eine nahestehende Maklerfirma. Zur Debatte stehen insbesondere die strafrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Abzweigung der Provision und möglichen Erpressungsversuchen im Zuge der streitigen Auseinandersetzung.
Examensklausur: Ein guter Tropfen
Student S entnimmt nach einem Vergessen der Kundin K am Pfandautomaten einen Pfandbon und nutzt diesen im Supermarkt, um sich das Pfand auszahlen zu lassen. Zudem manipuliert S ein Rabattetikett und verschafft sich so einen Preisnachlass auf eine hochwertige Flasche Scotch. Am Abend konsumiert S zusammen mit Freundin F die Flasche und berichtet ihr von den Umständen des Erwerbs. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen rund um Computerbetrug, Urkundenfälschung und mögliche Beteiligungstatbestände. Strafprozessuale Zusatzfragen betreffen die Zulässigkeit einer Publikumseinschränkung und die Verlegung der Hauptverhandlung in das Audimax.
Fortgeschrittenenklausur: Fernweh
A bucht mit den Zahlungsdaten des C auf der Website der F-GmbH eine Busreise von Hannover nach Berlin, wodurch das Konto des C zunächst belastet wird. Die Konstellation betrifft die mögliche Strafbarkeit der A nach den §§ 242, 243, 263, 263a StGB, insbesondere im Bereich Vermögensstrafrecht. Zudem ist zu klären, ob bei der automatisierten Buchung ein Datenverarbeitungsprozess im Sinne des Computerbetrugs (§ 263a StGB) vorliegt oder ob ein Betrug (§ 263 StGB) durch Täuschung eines Mitarbeiters erfolgt. Schwerpunkt der Prüfung sind die Abgrenzung zwischen Betrug und Computerbetrug sowie die Anwendung des in-dubio-pro-reo-Grundsatzes hinsichtlich der Bearbeitung des Buchungsvorgangs.
Wer stört, verdient (nicht)
Die Klausur behandelt strafrechtlich relevante Handlungen im Zusammenhang mit der Beeinflussung von Datenverarbeitungsvorgängen sowie Diebstahl unter besonderen Umständen. A manipuliert einen Strichcode an einer Selbstbedienungskasse, um eine falsche Ware zu bezahlen, und nutzt später einen Störsender, um die Zentralverriegelung eines Fahrzeugs zu verhindern und daraus Geld zu stehlen. Die Prüfung erfolgt im Gutachtenstil und konzentriert sich auf die Strafbarkeit nach dem StGB.
Examensklausur: Wohnungseinbruchdiebstahl und Kraftfahrzeugrennen
In diesem Fall geht es um mehrere strafrechtliche Fragestellungen. Die Tochter entwendet nach dem Tod ihres Vaters einen Geldschein aus dessen Haus. Ein Dritter verschafft sich nach Einsicht in Todesanzeigen Zutritt zu einem fremden Haus und stiehlt ein wertvolles Bild. Anschließend entwendet er nach ähnlichem Muster ein Auto und flieht mit hoher Geschwindigkeit vor der Polizei. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Wohnungseinbruchdiebstahl nach Tod des Inhabers sowie zur Strafbarkeit eines Fluchtfahrens als verbotenes Kraftfahrzeugrennen.
Examensübungsklausur: „Boxkampf mit Folgen“
Im Rahmen eines vom Preisspender S organisierten Boxturniers wird Profiboxer T zum Sieger erklärt, nachdem er regelkonforme Schläge gegen seinen Kontrahenten G ausführt, wodurch G eine dauerhafte Gesichtsverletzung erleidet. Kurz nach dem Turnier wird bekannt, dass T das Dopingmittel Stanozolol von seiner Sportärztin A erhalten hat, was einen Verstoß gegen die Wettkampfregeln darstellt. T wird daraufhin disqualifiziert und G zum Sieger erklärt. Die Klausur fokussiert auf die strafrechtlichen Aspekte des Dopingeinsatzes, insbesondere die Einwilligungsdogmatik sowie Vermögensdelikte. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und T nach dem StGB.
StR-Fortgeschrittenenhausarbeit zu Eigentums- und Vermögensdelikten
In diesem strafrechtlichen Übungsfall entwendet der Täter T im finanziellen Notstand Pfandflaschen sowie weggeworfene Äpfel aus einem Supermarkt-Innenhof, um durch die Einlösung des Pfandes Geld zu erhalten. Anschließend begeht T einen räuberischen Überfall auf eine Tankstelle mit angedrohter Gewalt und erhält dabei die Tageseinnahmen. Die Lebensgefährtin gibt später gegenüber der Polizei bewusst wahrheitswidrig ein Alibi für T an.
Fortgeschrittenenklausur: Spendenbecher
Im Mittelpunkt des Falles steht A, der ein Benefizfestival ohne Entrichtung des Eintrittspreises betritt, indem er sich einen Eintrittsstempel fälscht und unbefugt auf das Gelände gelangt. Dort entwendet er aus versiegelten Spendeneimern eine Vielzahl von Bechern, die als Nachweis für getätigte Spenden dienen, und gibt diese an einer Bar mit einer falschen Behauptung gegen Auszahlung von Geld ab. Die Klausur prüft die Strafbarkeit des A nach dem StGB und fokussiert auf Vermögensdelikte, insbesondere Urkundenfälschung und den Umgang mit den Bechern als möglichem Tatobjekt. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind das Vorliegen von Täuschungshandlungen und die Zueignungsabsicht im Zusammenhang mit den entnommenen Spendenbechern.
* "Die kriminellen Geschäftsführer
In dem Fall geht es um Geschäftsführer einer GmbH, die in unterschiedlich gelagerte strafrechtliche Handlungen verwickelt sind, darunter Betrug, Untreue, und Diebstahl. Zusätzlich spielt das Verhalten im Zusammenhang mit bei Schmiergeldzahlungen verschleierten Konten und Fragen der Strafprozessordnung bezüglich einer staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungsanordnung eine Rolle. Es werden Strafbarkeiten der Beteiligten nach dem StGB sowie die Verwertbarkeit beschlagnahmter Unterlagen geprüft.
Es war doch keiner mehr da!
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden, an dem in erster Linie A als Fahrer eines BMW und B als Fahrer eines Audi beteiligt sind. Neben der Prüfung von Delikten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen auch Unfallflucht, Rücktritt vom Versuch sowie ein Betrugskomplex um fingierte Branchenverzeichnis-Einträge im Fokus. Zu bewerten ist das Verhalten der Beteiligten nach dem StGB, insbesondere hinsichtlich Fahrlässigkeit, Unfallflucht und Täuschung bei gewerblichen Rechnungen.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Einhorn auf Abwegen
Tami (T) entwendet nach einem Stoß gegen Erika (E) am Bankautomaten Bargeld, das E gerade abheben wollte, und flieht unerkannt. Im zweiten Komplex möchte T nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung die behördlichen Konsequenzen umgehen und beauftragt Alan (A), die Ordnungswidrigkeit einem nicht existierenden Dritten zuzuschreiben. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen rund um Raub (§ 249 StGB), Erpressungstatbestände (§§ 253, 255 StGB) sowie die Verdächtigung einer nicht existierenden Person (§ 164 Abs. 2 StGB) und der Schutzbereich von § 263 StGB. Die Klausur thematisiert ausgewählte Problemstellungen zur Wegnahme, Vermögensverfügung und falscher Verdächtigung im Strafrecht.
Schwerpunktbereichsklausur: Zuständig? Selbständig? Irrig?
Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob A als Geschäftsführerin und B als faktischer Geschäftsführer einer GmbH zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet waren. Die GmbH betreibt ein Callcenter und beschäftigt Telefonistinnen, die als Selbständige ausgewiesen sind, de facto jedoch wie Arbeitnehmer eingegliedert wurden. Im Raum steht eine mögliche Strafbarkeit nach § 266a StGB wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Relevant sind dabei insbesondere die Abgrenzung zwischen selbständiger und abhängiger Beschäftigung sowie die damit verbundenen Melde- und Zahlungspflichten.
Fortgeschrittenenklausur: Must-Haves – Smartphone und Pfefferspray
A möchte ein neues Smartphone besitzen und beauftragt seine Freundin B, ihm das gewünschte Modell von X zu verschaffen. B und ihre Schwester C bringen X dazu, ihnen das Smartphone unter einem Vorwand auszuleihen und behalten es anschließend trotz Nachfrage von X. Als X das Telefon zurückfordert, bedroht B ihn mit einem Pfefferspray. Die Klausur thematisiert insbesondere die Abgrenzung zwischen Sachbetrug und Trickdiebstahl, die Einordnung des Pfeffersprays als gefährliches Werkzeug sowie das Problem der "frischen Tat" bei § 252 StGB.
(Original-)Examensklausur: Selbst bedienen: gern – aber selbst zahlen?
Im Fall betreibt V ein Selbstbedienungsrestaurant, in dem Gäste Speisen und Getränke über eine Chipkarte bestellen und beim Verlassen bezahlen. A entnimmt unbemerkt die Chipkarte des P, bestellt damit ein Gericht und legt die Karte danach zurück. P zahlt bei Verlassen des Restaurants unwissentlich auch für die Bestellung des A. Im Zentrum stehen die strafrechtlichen Fragestellungen nach Betrug und möglicher Urkundendelikte im Zusammenhang mit dem Verhalten des A.
* "Von Eigenbedarf, Nikoläusen und Ungebühr
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung, die Voraussetzungen eines Befangenheitsantrags gegen einen Schöffen sowie die rechtliche Zulässigkeit der Verhängung von Ordnungsmitteln gegen einen Verteidiger wegen ungebührlichen Verhaltens. Sie richtet sich an fortgeschrittene Studierende und verlangt eine gutachterliche Auseinandersetzung mit materiell- und prozessualstrafrechtlichen Themen.
Der begehrte Kowalski/Nedderfeld/Brodermeyer-Kommentar und das beste Dope des Orients
Die Klausur behandelt Vermögensdelikte im Zusammenhang mit einem entwendeten juristischen Kommentar und einem betrügerisch erlangten Rauschgift. Es ist die Strafbarkeit der Beteiligten nach StGB hinsichtlich Raub, räuberischer Erpressung und Betrug zu prüfen. Der Sachverhalt eignet sich als mittelschwere Semesterabschlussklausur.
Breit gebaut, braun gebrannt, Schlüssel unter der Hantelbank
Die Klausur thematisiert Eigentums- und Vermögensdelikte rund um einen Spind-Schlüssel im Fitnessstudio. A hebt einen verlorenen Schlüssel auf und entwendet daraus Bargeld und eine EC-Karte samt notierter PIN, nutzt die Karte zum Geldabheben und erschleicht sich später eine Fundsache (Pulsuhr) durch falsche Angaben. Zusätzlich gibt A das erbeutete Geld seiner Mutter weiter. Die Aufgabenstellung fordert strafrechtliche Prüfung sämtlicher relevanten Handlungen des A.
* "Mit dem Handy auf der Flucht
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die Abgrenzung von Diebstahl und Betrug, Zueignungsabsicht, sowie Straßenverkehrsdelikte im Zusammenhang mit einer Flucht mit Handy und dem Einsatz eines Messers. Weiterhin wird im strafprozessualen Teil das Recht auf den gesetzlichen Richter und Fragen rund um das Beschäftigungsverbot von Richterinnen sowie der Unterschied zwischen Aussetzung und Unterbrechung eines Strafverfahrens behandelt.
Fortgeschrittenenklausur: „Das getäuschte Opfer als Täter“
Im vorliegenden Fall nutzt Anton die Gutgläubigkeit von Benedikt aus, indem er sich als Bankmitarbeiter ausgibt und vorgibt, Benedikts Konto durch die Herausgabe von Bankkarte und PIN vor einem angeblichen Virus schützen zu müssen. Nachdem Benedikt die Karte und die PIN übergibt, gibt Anton die Karte reumütig zurück. Im zweiten Teil versucht Benedikt, ohne oder nur teilweise zu bezahlen, an ein Virenschutz-Programm in Franziskas Geschäft zu gelangen und wendet dabei verschiedene Täuschungs- und Verbergungsstrategien an. Im Fokus stehen strafrechtliche Fragestellungen zum Betrug (§ 263 StGB), insbesondere zum Vorliegen eines Irrtums und Gefährdungsschadens, sowie die Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug (§§ 242, 263 StGB).
Schwerpunktbereichsklausur: Die falsche Birne
B betreibt ein Computerfachgeschäft und bewirbt einen PC im Schaufenster mit falschen Angaben über dessen Betriebsfähigkeit, um Kunden anzulocken. A kauft den PC aufgrund der versprochenen Mehrplatzfähigkeit, stellt jedoch später fest, dass diese nicht besteht, und erklärt die Anfechtung des Kaufvertrags sowie die Rückforderung des Kaufpreises. B erhält daraufhin einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit, legt Einspruch ein, und das Verfahren wird nach einem richterlichen Hinweis zum möglichen Betrug in ein Strafverfahren übergeleitet. Der Fall behandelt Fragen zur Täuschung im Geschäftsverkehr, Rückabwicklung nach Anfechtung, Ansprüche aus Betrug und die Wechselwirkungen zwischen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren.
Spenden auf Kosten des Hauses
Der Fall behandelt die Strafbarkeit eines Mitarbeiters einer Aktiengesellschaft, der Spenden aus dem dafür vorgesehenen Budget entgegen dem Verwendungsbeschluss für die eigenen gemeinnützige GmbH abzweigt und einen wahrheitswidrigen Verwendungsnachweis erstellt. Zu prüfen sind insbesondere die strafrechtlichen Aspekte des Vorgehens ab Dezember 2014, sowie ergänzend das Verhalten in den Vorjahren, wobei auch Beratung durch einen Rechtsanwalt einbezogen wird.
Jede Leidenschaft hat ihren Preis
Im Fall sammelt der Student T hochwertige Mobiltelefone und verschafft sich aus finanzieller Not eines durch Täuschung und Wegnahme von einem Passanten. Die Klausur thematisiert dabei insbesondere die Abgrenzung von Diebstahl und Betrug am konkreten Beispiel sowie das Vorgehen des Täters bei der anschließenden Flucht. Es werden zwei Lösungswege diskutiert: Diebstahlslösung und Betrugslösung.
Examensklausur: Der geschäftstüchtige Kunststudent
Der Fall handelt vom US-amerikanischen Kunststudenten Gaffrey (G), der in Berlin eine Fälschung eines verschollenen van Gogh-Gemäldes anfertigt und signiert, um diese auf dem Schwarzmarkt über den Mafioso Alba (A) gewinnbringend zu verkaufen. G bietet das gefälschte Gemälde dem Kunstsammler Rudolph (R) als angebliches Original an, was nach mehrfacher Täuschung zu einem Verkauf für 10 Millionen Euro führt. Zusätzlich versucht G, nach seinem Abtauchen auf die Cayman Islands mithilfe einer gefälschten Sterbeurkunde die Auszahlung einer Lebensversicherung zugunsten seiner Freundin Charlotte (C) zu bewirken. Im Mittelpunkt stehen Vermögens-, Urkunden- und Kunstfälschungsdelikte sowie strafrechtliche Aspekte des Versicherungsbetrugs. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von G, A und R nach dem StGB.
Übungsfall: Nox irae flagrantis – Kulturkampf im Sauerland
Im Mittelpunkt des Falls stehen T1 und T2, die sich über ein Fax des Bürgermeisters B, mit dem sie zur Teilnahme an einem traditionellen Osterfeuer eingeladen werden, empören. Aus Protest setzen sie einen städtischen Holzhaufen in Brand, wodurch wirtschaftlicher Schaden entsteht und T2 durch einen Unfall verletzt wird. Zudem lassen sie einen in der Nähe abgestellten Trecker des Bauern Ö trotz bestehender Rettungsmöglichkeit ungeschützt, sodass er durch das Feuer zerstört wird. Der Fall behandelt Fragestellungen aus dem Bereich der Sachbeschädigungs- und Brandstiftungsdelikte, objektiven Zurechnung, Versuchsbeginn sowie Unterlassungsstrafbarkeit.
Übungsfall: „Heiße Quellen“
Der weltberühmte Sänger C übernachtet inkognito in einem Hotel und gibt beim Einchecken bewusst falsche Personalien auf dem Meldeformular an. Nach einer versehentlichen Beschädigung eines Hotelgemäldes verlässt er das Hotel im Glauben, dass durch die Falschangaben eine Haftung vermieden wird. Die Hotelangestellte A eignet sich das vom Gast gezahlte Bargeld an, vernichtet den Meldezettel und täuscht so die ordnungsgemäße Buchführung. Der Fall konzentriert sich auf mögliche Strafbarkeiten wegen Urkundenfälschung, Unterschlagung, Betrug und begleitende Kontrollpflichten weiterer Hotelmitarbeiter.
Übungsfall: Korn und Schrot
A verdächtigt aufgrund eigener Ermittlungen den F als den Schuldigen am Unfalltod seiner Ehefrau und entschließt sich zur Selbstjustiz, indem er F erschießen will. Um sich Mut anzutrinken und handlungsfähig zu sein, konsumiert A vor der Tat große Mengen Alkohol und lauert mit einem Schrotgewehr am vermuteten Aufenthaltsort. Wegen eines Irrtums in persona erschießt A jedoch den unbeteiligten W. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zur actio libera in causa, zum error in persona sowie zur Schuldfähigkeit des A nach §§ 20, 212 Abs. 1 StGB.
Probleme mit dem Erben
Der Fall behandelt verschiedene strafrechtliche Problemstellungen rund um das Erbrecht, darunter eine mögliche Tötungshandlung durch Unterdosierung von Morphium, einen Betrug im Zusammenhang mit einem Erbversprechen, unterlassene Hilfeleistung sowie einen Giftanschlag, bei dem tatsächlich kein Gift verwendet wird. Mehrere Beteiligte treffen aufeinander, wodurch strafrechtliche Fragen aus dem Allgemeinen sowie Besonderen Teil des Strafrechts angesprochen werden.
»Der schöne Schein«
Die Klausur behandelt eine Betrugskonstellation im Zusammenhang mit einem auf eBay zum Schein als Goldbarren angebotenen Gemälde. Zudem werden mögliche Begleittaten beim Einschalten eines weiteren Tatbeteiligten sowie Fragen des Verhaltens nach der Tat gegenüber dem Mitbewohner thematisiert.
Examensklausur: Die freundlich gierigen Bankmitarbeiter
A und B täuschen die ältere O, um an ihre Bankkarte und PIN zu gelangen, mit denen sie anschließend 25.000 € am Geldautomaten abheben. Während des Besuchs entwendet B zudem den Autoschlüssel der O und fährt gemeinsam mit A deren Kleinwagen fort, um ihn später eventuell zu verkaufen. Beide werben ihren Bekannten K an, der für eine Provision einen Käufer für das Fahrzeug finden soll, wobei K trotz Verdacht auf Diebstahl mitmacht. Zentral sind strafrechtliche Fragen zu Betrug, Diebstahl, gemeinschaftlicher Tatbegehung und Teilnahme. Zusätzlich ist im prozessualen Teil das Verhalten von B auf der Autobahn im Zusammenhang mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zu würdigen.
Bandendiebstahl und Betrug
Der Fall behandelt Bandendiebstahl in einer Gruppe mit wechselnden Beteiligten, wobei insbesondere das Verhalten von V, S und B im Rahmen eines Wohnungseinbruchsdiebstahls mit Gewaltanwendung gegen eine Person zu prüfen ist. Im zweiten Teil wird ein computergestütztes Call-In-Betrugsszenario dargestellt, bei dem V zahlreiche Personen zu kostspieligen Rückrufen auf eine Mehrwertnummer verleitet. Die Klausur legt Schwerpunkte auf die strafrechtliche Prüfung von Bandendiebstahl, Versuch, Rücktritt, Beteiligungsformen und Betrug.
Referendarexamensklausur: Ein „preisgünstiger“ Sommertag
Im Mittelpunkt des Falls steht Alvin (A), der durch verschiedene Handlungen in einem Supermarkt sowie in einer Straßenbahn mehrere Straftatbestände verwirklichen könnte. A entwendet heimlich Wodka im Supermarkt, manipuliert beim Selbstbedienungskassensystem den Preis für eine Zeitschrift und bezahlt so einen geringeren Betrag für ein teureres Produkt. Anschließend fährt er bewusst ohne Fahrschein mit der Straßenbahn, gibt gegenüber der Kontrolleuse falsche Personalien an und äußert eine abwertende Bemerkung über die Verkehrsgesellschaft. Zusätzlich spielt das Verhalten des Strafrichters Samson (S) bei der Urteilsfindung und nachträglichen Änderung der Urteilsformel eine zentrale Rolle. Schwerpunktmäßig sind Fragen des Betrugs, Diebstahls, Leistungserschleichung, falscher Verdächtigung, Beleidigung, Urkundenfälschung und Rechtsbeugung zu prüfen.
Fortgeschrittenenklausur: Strohfeuer
A setzt sein eigenes Wohnhaus in Brand, um einen Versicherungsbetrug zu begehen, ohne Wissen seiner Ehefrau F. Hierfür entwendet er einen Strohballen vom benachbarten Bauern N und zündet diesen im Hausflur an. N bemerkt das Feuer zufällig, löscht den Brand unter Gefahr für sich selbst und erleidet dabei erhebliche Verbrennungen. Im Anschluss täuscht A die Polizei mit einem fingierten Täterhinweis. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu den Brandstiftungsdelikten, Eigentumsdelikten einschließlich Gewahrsam, sowie Straftaten gegen die Rechtspflege.
Übungsfall: Ein zauderndes Trio
A, B und C verabreden, O gemeinschaftlich zu töten, indem sie ihm vor seinem Haus auflauern. Am geplanten Tatabend erscheinen O und sein Kollege K, woraufhin A wegen K einen Rückzieher macht und versucht, B und C von der Tat abzuhalten. B und C greifen dennoch auf O und K zu, lassen aber vom Versuch ab, als K sich zur Wehr setzt. Zu prüfen ist, ob sich A, B und C im Hinblick auf § 212 StGB strafbar gemacht haben. Schwerpunktmäßig geht es um Versuch, Rücktritt, Mittäterschaft und Verbrechensverabredung.
Übungsfall: Schirm, Schein und Melone
Der Fall behandelt die Strafbarkeit des J und M in zwei Tatkomplexen: Erstens durch die Mitnahme eines Regenschirms in einem Selbstbedienungsladen (Fragestellung: Diebstahl und Abgrenzung zum Betrug), und zweitens durch das Aufheben und Behalten von Bargeld aus einer Damengeldbörse (Fragestellung: Fundunterschlagung, Selbstzueignung mit Drittzueignung). Der Schwerpunkt liegt auf klassischen Vermögensdelikten sowie der Täterschaft und Teilnahme.
Der verkappte Arzt
A erschleicht sich unter Nutzung gefälschter Dokumente eine Anstellung als Arzt, obwohl ihm die Approbation fehlt, und arbeitet erfolgreich als Chirurg. Jahre später wird A von X erpresst, eine Gebärmutterentfernung an X vorzunehmen, wobei er dies nach vorgespielter Patientenverwechslung, verkatert, aber fachgerecht durchführt. Zu prüfen ist, wie sich A und X nach dem StGB strafbar gemacht haben.
Aktuelle examensrelevante Fälle des Computerbetrugs (§ 263 a StGB)
Die Klausur behandelt aktuelle und examensrelevante Fallgestaltungen zum Computerbetrug gemäß § 263a StGB, insbesondere anhand konkreter Sachverhalte rund um die Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten bei unberechtigter Eingabe von Einzugsermächtigungslastschriften. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der dogmatischen Analyse und der Anwendung des Tatbestandes des Computerbetrugs in der strafrechtlichen Fallbearbeitung.
Wo zwei wetten, muss einer verlieren
Im vorliegenden Übungsfall geht es um einen Sportwettenbetrug: Der Trainer eines Fußballvereins manipuliert das Spielergebnis, um unter Ausnutzung der Wettquoten mit einem Freund lukrative Wetten auf die eigene Niederlage zu platzieren. Dabei wurde die Manipulation den Wettanbietern nicht offengelegt, was die Wahrscheinlichkeit des Spielausgangs und die Kalkulation der Anbieter beeinflusste.
The Greenback Boogie
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig Urkunds- und Vermögensdelikte mit Fokus auf aktuelle Fragestellungen zur Untreue und zum Vermögensschaden insbesondere im Kontext des Wirtschaftsstrafrechts. Im Mittelpunkt stehen Fälle zu Prüfungsbetrug mit fremdem Ausweis, dem Einsatz eines Nicht-Juristen als 'Associate' in einer Kanzlei und einer Falschaussage vor Gericht.
Die manipulierte Spende
Ein Transplantationsmediziner verändert bewusst Blutwerte eines Patienten, um diesem eine höhere Dringlichkeit im Vergabeverfahren für Spenderlebern zu verschaffen. Dadurch erhält der Patient eine Spenderleber, während ein anderer lebensbedrohlich erkrankter Patient keine mehr bekommt und verstirbt. Es wird gefragt, ob der Arzt sich nach dem StGB strafbar gemacht hat.
Thorsten auf Abwegen
Die Klausur schildert mehrere Straftaten des arbeitslosen Thorsten: Nach einem Diebstahl bei einem Juwelier täuscht er eine Gefahrensituation gegenüber seinem ehemaligen Chef vor, was indirekt dessen Tod verursacht. Schließlich verletzt er seine Frau schwer durch das Abschneiden eines Fingers. Die Aufgabe besteht in der umfassenden strafrechtlichen Prüfung von Thorstens Verhalten.
* "Eine untreue Darlehensnehmerin
Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Strafbarkeit von Betti und Franzi, u.a. wegen Urkundenfälschung, versuchtem Prozessbetrug, falscher uneidlicher Aussage sowie Verleitung zur Falschaussage. Betti erstellt unter falscher Unterschrift eine Quittung, legt eine Kopie im Prozess vor und animiert ihre Freundin zu einer falschen Zeugenaussage. Franzi revidiert ihre Aussage noch vor der Urteilsverkündung.
Telefontrick mit Abmahnaktion
Die Klausur prüft strafrechtliche Wertungen an einem Fall, in dem T per Telefon unter Vorspiegelung falscher Gewinnchancen Geldbeträge einfordert und später mithilfe eines Rechtsanwalts unberechtigte Forderungen gegen die Betroffenen geltend macht. Die Aufgabenstellungen beziehen sich insbesondere auf die Strafbarkeit wegen Betrugs sowie auf die rechtliche Bewertung des Vorgehens des Rechtsanwalts gegenüber Geschädigten im Hinblick auf Erpressung.
(K)ein Dieb
Der Klausurfall thematisiert die Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Sachbetrug sowie die Voraussetzungen eines Gewahrsamsbruchs in Selbstbedienungsläden. Zudem wird der Tatbestand der Unterschlagung geprüft, nachdem der Jurastudent B versehentlich ein Getränk im Kaufhaus nicht bezahlt und dieses anschließend konsumiert und entsorgt.
Referendarexamensklausur: Money for Nothing
Im Mittelpunkt des Falls steht A, der bei einem Spaziergang im Park von P einen Hausschlüssel und zudem dessen Mobiltelefon erhält, dieses aber anschließend nicht zurückgibt. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung nimmt A auch das Portemonnaie von P und verwendet ein darin enthaltendes blanko unterschriebenes Überweisungsformular, um sich selbst unrechtmäßig Geld zu überweisen. Kernfragen betreffen die strafrechtliche Bewertung der Wegnahme des Handys und Portemonnaies, die Verwendung des Überweisungsträgers sowie mögliche Anschlussdelikte. Zudem geht es um die spätere Geldanlage des erlangten Betrags durch einen Dritten (B).
* "In die Karten geguckt
Die Klausur behandelt einen Fall um das sogenannte 'Skimming', bei dem mittels eines manipulierten Karten-Lesegeräts EC-Kartendaten und PIN ausgelesen werden. Die Täterin erstellt mit den erlangten Daten eine gefälschte Karte, die dann von einer dritten Person am Geldautomaten benutzt wird. Schwerpunktmäßig werden Computer-, Vermögens- und Urkundsdelikte, Versuch und mittelbare Täterschaft geprüft.
Examensklausur: Ein vertanes Talent und die Verlockungen des elektronischen Zahlungsverkehrs
Der Fall handelt von Hacker H, der an der Hotelrezeption Kreditkartendaten von Kunden durch Manipulation eines Kartenlesegeräts erfasst und nach der anfänglichen Vernichtung des Datensatzes weitergehende Methoden entwickelt. H verschafft sich illegal Zugang zu geschützten Servern eines Kreditinstituts, um Kreditkartendaten, Prüfnummern und PINs zu erlangen und manipuliert mit diesen Daten Kreditkartenrohlinge. Im weiteren Verlauf hebt er mit einer gefälschten Karte Geld ab und tätigt Online-Bestellungen unter fremdem Namen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Bereich Vermögensdelikte, Urkundendelikte, Sachbeschädigung sowie Straftaten zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Daten (§§ 202a f. StGB).
Übungsfall: Plötzlicher Kindstod?
Die allein lebende Mutter M versorgt ihr Kleinkind K zunächst ausreichend, ist aber später überfordert und unterlässt die notwendige Ernährung sowie kinderärztliche Vorsorge. Nachdem sich K's Gesundheitszustand weiter verschlechtert und lebensbedrohlich wird, unternimmt M aus Gleichgültigkeit nichts, obwohl ärztliche Hilfe den Tod hätte verhindern können. K verstirbt; die Ursache des Todes ist medizinisch unklar, es kommen sowohl Unterernährung als auch plötzlicher Kindstod in Betracht. Gegenstand des Falls ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit der M wegen unterlassener Hilfe für K, insbesondere mit Blick auf eine mögliche Strafbarkeit nach § 212 Abs. 1 StGB.
Jagdpech
In der Klausur 'Jagdpech' geht es um eine Gruppe, die nach einem alkoholisierten Wildunfall einen Versicherungsbetrug planen und dabei versehentlich ein fremdes Auto trifft. Thematisiert werden unter anderem Fragen zur Trunkenheit im Verkehr, error in persona, Mittäterschaft, Täterschaft und Teilnahme sowie relevante Mordmerkmale. Die Fallgestaltung basiert auf einer Original-Examensklausur.
Studienprobleme
Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme rund um das BAföG, die Remonstration einer Hausarbeit sowie das Schreiben einer Klausur durch einen Dritten. Zusätzlich wird die Bestechung im Hochschulkontext, die Fälschung und Manipulation von Dokumenten sowie eine nicht wahrheitsgemäße Aussage vor Gericht aufgeworfen. Strafbarkeit von J, K und P nach StGB ist zu prüfen.
Übungsfall: Im Schwitzkasten
K möchte von einer Strafbarkeit nach § 212 Abs. 1 StGB (Totschlag) sowie § 222 StGB (fahrlässige Tötung) verschont bleiben, nachdem er H in Notwehr abzuwehren versuchte und diesen im sogenannten Schwitzkasten tödlich würgte. Zuvor war es zu einem handgreiflichen Streit zwischen den beiden gekommen, in dessen Verlauf K von H mehrfach angegriffen wurde. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt auf der Einordnung des Geschehens in mehrere Handlungsabschnitte und der Frage, ob und inwieweit K durch Notwehr oder andere Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründe gerechtfertigt oder entschuldigt war. Wesentliches Problem ist die Abgrenzung der gerechtfertigten Notwehrhandlung von einer möglichen Überschreitung der Grenzen der Notwehr mit tödlichem Ausgang.
Zwischenprüfungsklausur im Strafprozessrecht: Private Investigations
Im Mittelpunkt des Falles steht B, Geschäftsführer einer Baufirma, der durch den Bezug minderwertiger Waren und den Verkauf als Qualitätsprodukte an Kunden erhebliche Gewinne privatisiert. Der Jura-Student J verschafft sich heimlich Zugang zu Bs Villa, entwendet eine Taschenuhr und beschafft sich Zugang zu Bs E-Mails, die später an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Streitpunkte sind die Verwertbarkeit dieser von J privat erlangten Beweismittel im Strafverfahren sowie der Umfang und die Reichweite der Weisungsbefugnis und Verfahrenseinstellungsvorschriften der Staatsanwaltschaft. Zudem wird die Rolle des Verteidigers im Zusammenhang mit Verwertungsverboten geprüft.
Übungsfall: Der falsche Schuldschein
Im Mittelpunkt des Falls steht A, der nach dem Tod seines Freundes B einen Schuldschein mittels gefälschter Unterschrift erstellt, um von Bs Mutter M die Rückzahlung eines Darlehens zu erlangen. Als M zweifelt und die Zahlung verweigert, wird gemeinsam die Rechtsanwältin R aufgesucht, die A unrechtmäßig zur Beeidigung drängt, woraufhin M den Betrag auszahlt. Der Fall thematisiert strafrechtliche Aspekte wie Urkundenfälschung, Betrug, Meineid und Amtsanmaßung sowie spezielle Irrtumsprobleme und die Rolle eines agent provocateur bei der Anstiftung. Im zweiten Teil betrifft der Schwerpunkt die Beschlagnahme von Verteidigungsunterlagen und die Frage eines daraus resultierenden Beweisverwertungsverbots.
Die Geschäftsmodelle eines krisengeplagten Managers
Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Problemstellungen anhand der Lebenssituation eines krisengeplagten Managers, der als Geschäftsführer sowie später bei Immobilien- und sonstigen Geschäften tätig wird. Thematisiert werden u. a. Untreue, Betrug, Verbrechensverabredung sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit des D in mehreren Fallkonstellationen. Die Aufgaben fordern die Prüfung verschiedener Delikte des Wirtschaftsstrafrechts und allgemeine Grundlagen der Strafbarkeit.
»Die Vergänglichkeit des Seins«
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des T, der ein wirkungsloses 'Jugendelixier' verkauft, ein Gartenhäuschen und Wohnhaus anzündet sowie anschließend mit Hilfe des Friseurs L versucht, unerkannt zu entkommen. Gefragt ist insbesondere nach der Prüfung von Betrug, Brandstiftung und Strafvereitelung, einschließlich Problemfällen wie Rücktrittsrecht des Käufers, Eigenschaft der Wohnung und Gefährdung von Rettern.
Gewahrsamsbestimmung nach »natürlicher Auffassung des täglichen Lebens«
Die Klausur thematisiert die Bestimmung des Gewahrsams nach der ‚natürlichen Auffassung des täglichen Lebens‘ anhand eines strafrechtlichen Falles. Zentral ist die Abgrenzung zwischen Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und anderen Delikten im Hinblick auf das Merkmal des Gewahrsams und dessen Bruch oder Begründung.
»Kekse für die Kinder«
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des Karnevalisten K, der das Firmenwahrzeichen eines Keksherstellers entwendet und anschließend mit einem Bekennerbrief die Versorgung von Kinderkrankenhäusern mit Keksen fordert. Der Fall thematisiert insbesondere die Delikte Diebstahl, Erpressung, Sachbeschädigung und Urkundenfälschung. Dabei steht die Rückgabeabsicht von K im Zentrum der strafrechtlichen Bewertung.
»Wettmafia und StGB-AT, wie passt das zusammen? – frei nach BGHSt 53, 174«
In diesem Examensübungssachverhalt werden strafrechtliche Fragen rund um Sportwettenbetrug und die Manipulation von Fußballspielen im Zusammenhang mit einer bandenmäßig organisierten Wettmafia aufgeworfen. Es stehen Probleme des Allgemeinen Teils, insbesondere zu Versuch, Beteiligung, Täterschaft und Anstiftung, im Mittelpunkt.
Kommissar Langfinger kauft ein
Der Polizeibeamte P ersetzt im Supermarkt eine Sektflasche mit einem Wein von deutlich höherem Wert, um an der Kasse lediglich den niedrigeren Preis zu zahlen. Gleichzeitig steckt er eine DVD sowie ein Snickers ein, letzteres aus Mangel an Bargeld. Die Klausur prüft die strafrechtliche Bewertung nach dem StGB, insbesondere Abgrenzungen zwischen Diebstahl und Betrug sowie das Verhalten hinsichtlich weiterer entnommener Waren.
Der skrupellose Heimwerker: Eine Bohrmaschine zum Nulltarif
Der Fall behandelt verschiedene vermögensrelevante Straftatbestände im Zusammenhang mit dem Erwerb von Bohraufsätzen und einer Mini-Bohrmaschine durch den Täter A. Schwerpunkte liegen auf der Abgrenzung von Betrug (§ 263 StGB) und Diebstahl, räuberischem Diebstahl unter Waffeneinsatz sowie weiteren Problemstellungen aus dem Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte.
Ein Haus zu viel
Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit nach Inbrandsetzung eines Hauses mit Versicherungsabsicht, insbesondere Brandstiftung und Betrugsversuch. Neben klassischen Straftatbeständen werden Fragen zur Versuchsstrafbarkeit sowie anwaltstaktische Überlegungen bei Sachverhaltsungewissheit und Verteidigung im Verfahren behandelt.
Parkfreuden
Der Fall behandelt verschiedene Straftatbestände im Zusammenhang mit Parken auf einem Behindertenparkplatz unter Verwendung eines manipulierten Ausweises sowie der Täuschung über den Preis einer Weinflasche durch Umkleben des Etiketts. Weiterhin wird ein tätlicher Angriff gegen die Verkäuferin thematisiert. Die Klausur fordert eine umfassende strafrechtliche Beurteilung des Verhaltens.
Übungsfall Ordnungswidrigkeitenrecht: Zwei Revoluzzer wider den „gläsernen Menschen“
Im Mittelpunkt des Falls stehen X und Y, die in Rostock durch das Verteilen von Flugblättern zu zivilen Ungehorsamsaktionen gegen die staatliche Datenerfassung aufrufen. Die rechtliche Prüfung betrifft insbesondere mögliche Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der öffentlichen Aufforderung, KFZ-Kennzeichen unkenntlich zu machen. Weiterhin werden prozessuale Fragen zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Verjährung und Verfahrenshindernissen, insbesondere im Hinblick auf die Zustellung und Bearbeitung von Bußgeldbescheiden, thematisiert. Der Fall legt einen Schwerpunkt auf das Zusammenspiel von materiellem und Verfahrensrecht im Ordnungswidrigkeitenrecht und Straßenverkehrsrecht.
Übungsfall: Aus dem Ruder gelaufen
A und B verabreden, O körperlich anzugreifen, ohne ihn dabei lebensgefährlich zu verletzen. Während der Ausführung eskaliert die Situation und A tritt O nach einer Gegenwehr so schwer in den Unterleib, dass O an den Verletzungen stirbt. Nach dem Angriff entfernt sich B vom Tatort und A verlässt das Geschehen nach einem Telefonat mit seiner Freundin F, die ihm zur Flucht rät. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit von A, B und F nach § 212 StGB, wobei Fragen zur Mittäterschaft, zur Abgrenzung von Tathandlung und Unterlassen sowie zur Beteiligung Dritter relevant werden.
Übungsfall: Flaschenpfand ohne Pfandflasche
Im Mittelpunkt des Falls steht T, der mit einer leeren Einwegflasche und einer manipulierten Pfandbanderole versucht, an einem Rücknahmeautomaten beim Getränkehändler X unberechtigt Pfandgeld zu erlangen. Der Automat erkennt die manipulierte Flasche als pfandberechtigt an und stellt einen Gutschein aus, den T jedoch letztlich nicht einlöst. Zu prüfen sind insbesondere Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte sowie Fragen der Versuchsstrafbarkeit. Der Fall thematisiert außerdem die strafrechtliche Relevanz des Verhaltens beim Betreten des Geschäftsraums sowie den Umgang mit Pfandsystemen nach der Verpackungsverordnung.
Ein Arzt auf Abwegen
Im Fall geht es um Sterbehilfe bei einer Komapatientin, die anhand einer Patientenverfügung nicht weiter künstlich ernährt werden soll. Der behandelnde Arzt, die Tochter als Betreuerin sowie ihr Rechtsanwalt sind involviert; es werden verschiedene strafrechtliche Problemkreise wie mittelbare Täterschaft, Körperverletzung, Urkundsdelikte und Betrug behandelt. Der Arzt manipuliert zudem Dokumentation und begeht einen betrügerischen Verkauf zur Finanzierung eines Anwalts.
Referendarexamensklausur: Der Milzriss
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Verkehrsunfall, bei dem der Autofahrer T eine Fußgängerin P anfährt, die später an den Unfallfolgen verstirbt. T unterlässt es, der schwer verletzten P Hilfe zu leisten, da er ohne Führerschein fährt und nicht erwischt werden möchte. Im Krankenhaus unterbleiben weitere Rettungsmaßnahmen durch den behandelnden Arzt Dr. C, was ebenfalls thematisiert wird. Zusätzlich wird beleuchtet, wie T und der Kfz-Händler X gemeinsam versuchen, durch falsche Angaben beim Antrag auf eine staatliche Umweltprämie einen finanziellen Vorteil zu erlangen. Der Fall prüft schwerpunktmäßig strafrechtliche Verantwortlichkeiten aus dem StGB, insbesondere zu Straßenverkehrs-, Unterlassungs- und Vermögensdelikten.
Übungsfall Strafrecht: Der gierige Arzt
Ein Allgemeinmediziner rechnet gegenüber einem Privatpatienten ein Medikament ab, das Privatärzte laut Gebührenordnung nicht in Rechnung stellen dürfen, und lässt zudem eine unzutreffende Angabe bezüglich der Erstattungsfähigkeit durch die Krankenversicherung in die Rechnung aufnehmen. Ein Mitarbeiter der beauftragten Abrechnungsfirma hilft dabei gegen Entgelt. Später stellt der Arzt auch eine nicht von ihm selbst erbrachte Laborleistung eigenständig dem Patienten in Rechnung. Zentral sind Fragen zum ärztlichen Abrechnungsbetrug nach § 263 StGB, zur Teilnahme und Täterschaft sowie zu Besonderheiten des Medizinstrafrechts und der ärztlichen Gebührenordnung.
Examensfall: Der untreue Betreuer
A, Amtsrat und berufsmäßiger Betreuer, verkauft als Betreuer einer betreuten, geschäftsunfähigen Person ein wertvolles Grundstück weit unter dessen tatsächlichem Wert an seinen Bekannten B, um eigene finanzielle Schwierigkeiten zu lösen. Die erforderliche gerichtliche Genehmigung erschleicht er sich durch bewusst falsche Angaben über die Grundstücksbeschaffenheit. Nach Aufdeckung des wahren Werts wird der Kaufvertrag vor Eigentumsumschreibung rückabgewickelt. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Prüfung einer möglichen Untreue gemäß § 266 Abs. 1 StGB durch A.
Der Kellner, der Dieb und die Schweinehundtheorie
Die Klausur behandelt einen Fall aus einer Gaststätte, in dem ein Gast Trinkgeld liegenlässt, das jedoch von einem Dritten entwendet wird. Die prüfenden Fragen betragen die Anspruchslage des Kellners gegen den Dieb im Zivilrecht und diskutieren anschließend strafrechtliche Vermögensschutzgesichtspunkte, wobei insbesondere auf den Diebstahl- und Betrugstatbestand sowie die Definition des geschützten Vermögens abgestellt wird. Das Problem der ›bloßen Erwerbschance‹ steht im Mittelpunkt.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter auf Abwegen
Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung von wissenschaftlichem Plagiat durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, der fremde Dissertationen und Aufsätze ohne Quellenangabe verwendet und eine eidesstattliche Versicherung falsch abgibt. Neben den einschlägigen Straftatbeständen im Zusammenhang mit Urkundenfälschung, Betrug und Anstellungsbetrug werden auch die Täterschaft und Teilnahme in Bezug auf die Mitwirkung Dritter sowie Fragen der Bereicherung thematisiert.
Fortgeschrittenenklausur im Strafrecht: »Surfen und Strafrecht«
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um die kostenpflichtige Nutzung eines Online-Routenplaners, den Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, das heimliche Nutzen fremder WLAN-Netze sowie die Strafbarkeit beim Knacken von Passwörtern. Thematisiert werden insbesondere Betrug, Computerbetrug und Erschleichen von Leistungen sowie prüfungsrelevante Irrtumsproblematiken.
»Der arme Informatikstudent«
Der Übungsfall behandelt den Missbrauch von EC-Karten durch Wegnahme, Skimming und Phishing. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Würdigung des Verhaltens eines Informatikstudenten, der verschiedene Methoden zur Erlangung fremder Kartendaten und zum Versuch des Einsatzes von gefälschten Karten ausprobiert. Die Klausur wirft Fragen zu den einschlägigen Straftatbeständen und strafrechtlichen Wertungen auf.
Vom falschen Schwimmlehrer, der lieber baden ging
Die Klausur thematisiert einen Fall um ein gefälschtes Schwimmlehrerzertifikat und die Bewerbung mit diesem sowie die mögliche Beteiligung der Ehefrau durch Anstiftung. Im Mittelpunkt stehen verschiedene Varianten von Urkundendelikten, der sogenannte Anstellungsbetrug und die strafbare Beteiligung mehrerer Personen – insbesondere Fragen des Rücktritts. Der Fall richtet sich an Studierende des Strafrechts im Grundkurs.
* "Preisausschreiben
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Relevanz von Betrugshandlungen im Zusammenhang mit einem Preisausschreiben und Lotteriegewinnversprechen. Die Protagonisten erscheinen im Sachverhalt als potenzielle Täter sowie Opfer verschiedener Straftaten, wobei auch mögliche Rechtfertigungsgründe zu prüfen sind. Zudem wird eine prozessuale Frage zur Zulässigkeit der Mithilfe eines Schöffen im Hauptverfahren aufgeworfen.
Die flüchtige Ladendiebin
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen rund um einen Ladendiebstahl, eine anschließende Nötigung und das Ausparkverhalten der Beschuldigten. Im Zentrum stehen die Prüfung von § 242 StGB, die möglichen Tatbestände des räuberischen Diebstahls und der Nötigung sowie relevante Beweisfragen im Zusammenhang mit der Zeugenwahrnehmung. Die Aufgabenstellung richtet sich an Referendare als Aktenvortrag im Rahmen der mündlichen Assessorprüfung.
Übungsfall: „Gute Nachbarschaft“
Im Mittelpunkt des Falls steht eine eskalierende Auseinandersetzung zwischen zwei verfeindeten Nachbarinnen, F und N. F provoziert N gezielt, um eine tätliche Auseinandersetzung herbeizuführen, wird jedoch selbst von N mit einem Messer verletzt. In der Folge verteidigt sich F mit einem Spaten gegen N. Zudem beobachtet Fs Ehemann M das Geschehen und unterlässt es bewusst, seiner Ehefrau zu helfen, obwohl er rechtzeitig eingreifen könnte. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf Notwehr, Absichtsprovokation, dem Unterlassen als unechtes Unterlassungsdelikt sowie der Täterschaft und Teilnahme bei Garantenstellung.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: „Ein teuflischer Plan“
In dem Fall wollen Kalle (K) und seine Frau Gabi (G) ein renovierungsbedürftiges und versichertes Bauernhaus in der Eifel wieder instand setzen. Nachdem K die Renovierungskosten als zu hoch einschätzt, überredet er seinen Praktikanten Boris (B), das Haus in Brand zu setzen, um über die Brandversicherung die Auszahlung der Versicherungssumme zu erlangen. Der Brand verläuft wie geplant, K beantragt die Auszahlung und es folgen polizeiliche Ermittlungen, die zur Verweigerung der Versicherungssumme führen. Strafrechtliche Schwerpunkte betreffen die Brandstiftungstatbestände, Täterschaft und Teilnahme, den Umgang mit Irrtümern sowie das Verhältnis von Betrug und Brandstiftung; in der Zusatzfrage geht es um die Anforderungen an die Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht im Ermittlungsverfahren.
Übungsfall: Drei Freunde in der Mensa
Drei Freunde – Axel (A), Bruno (B) und Claus (C) – treffen sich regelmäßig in der Mensa einer Universität. C ist kein Student, will aber trotzdem zum günstigeren Studentenpreis essen und bittet A, für ihn mit dessen Uni-Karte zu bezahlen. Zudem nutzt B, der wissenschaftlicher Mitarbeiter ist, ebenfalls die Karte von A, um den Studentenpreis zu erhalten. Die zentrale Fallkonstellation betrifft die Frage, ob A, B und C sich durch ihr Verhalten strafbar gemacht haben, insbesondere im Hinblick auf den Betrug gemäß § 263 StGB. Thematisiert werden die Voraussetzungen des Betrugstatbestands, Täuschungshandlung und Dreiecksbetrug.
Übungsklausur Schwerpunktbereich Wirtschaftsstrafrecht Immobilien zu verschenken!
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Angeklagten, der über eine Internetseite ein vermeintlich erlaubnisfreies Gewinnspiel veranstaltet und dabei von zahlreichen Teilnehmern Startgebühren vereinnahmt. Es stehen Betrugsproblematiken sowie die Abgrenzung von Spielarten und behördlicher Zulässigkeit im Vordergrund. Die Prüfung bezieht sich auf die klassischen Delikte des StGB ohne Berücksichtigung der §§ 284–287 StGB.
Examensklausur StR Von ungedeckten Konten, unbestellten Waren und unbesetzten Kassen
Die Examensklausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen zu ungedeckten Konten, unbestellten Waren und unbesetzten Kassen. Die Bearbeiter müssen insbesondere deliktische Probleme im Bereich Vermögensdelikte sowie allgemeiner Grundsätze des Strafrechts beurteilen.
* "Autos für Afrika
A und B planen, durch einen fingierten Nachweis die Umweltprämie zu erhalten, obwohl das Auto nicht wie vorgeschrieben verschrottet, sondern weiterverkauft wird. Im Anschluss geht es um die strafrechtliche Bewertung des Verhaltens von A und B sowie prozessuale Fragen zur Wirksamkeit einer Verständigung und der Rücknahme eines Rechtsmittels.
Übungsfall: Ein Student auf Abwegen
Im Mittelpunkt des Falles steht Student S, der nach einer Party im Park die Handtasche der Frau F raubt und dabei Gewalt anwendet. Während seiner Flucht schlägt S einen Jogger J nieder, um den Besitz der Handtasche zu sichern. Später verschenkt S die Tasche an seine Kommilitonin K. Der Fall behandelt insbesondere die strafrechtlichen Schwerpunkte Raub (§ 249 StGB), räuberischen Diebstahl sowie Fragen der Zweitzueignung (§ 246 StGB). Zusätzlich werden im Fragenteil systematische und begriffliche Aspekte zu Mord, Totschlag, ärztlichem Heileingriff und § 216 StGB geprüft.
Examensklausur Schwerpunktbereich Wirtschafts- und Steuerstrafrecht Juwelen und Jokus
Die Klausur behandelt einen Erbfall, bei dem nach dem Tod des Erblassers steuerrechtliche und strafrechtliche Fragestellungen aufkommen. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und Abgrenzungen bei Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO sowie die Bedeutung des Kompensationsverbots und die Pflicht zur Berichtigung nach § 153 AO. Weitere Aspekte sind Fragen des Vorsatzes, der Fahrlässigkeit und Irrtumsproblematiken im Kontext der Abgabenordnung.
Übungsklausur StR Disko-Besuch mit Verzehrkarte
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Diskothekenbesuchers, der sich mittels einer fremden Verzehrkarte und einem Systemtrick seine eigenen Verzehrkosten sparen will. Dabei werden Fragen zu Diebstahl, Betrug und Urkundsdelikten rund um die Nutzung und Täuschung bei Verzehrkarten behandelt.
Zwischenprüfungshausarbeit StR Alles, was das Herz begehrt: Falschgeld, Drogen, alte Möbel
Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung mehrerer Taten: A findet Falschgeld und verwendet es zum Kauf von Betäubungsmitteln, die weiterveräußert werden sollen. Daneben geben sich A, B und C gegenüber älteren Menschen als Versicherungsvertreter aus, um Antiquitäten zu erlangen, die sie weiterverkaufen. Der Antiquitätenhändler D wird in das Vorhaben eingeweiht. Zentral sind Betrugs-, Falschgeld- und Hehlereitatbestände.
Fortgeschrittenenhausarbeit – Strafrecht: Nachstellung mit unverhofften Folgen
Im Mittelpunkt des Falls steht A, der nach gescheiterter Beziehung und Verlust seines Arbeitsplatzes eine Nachbarin, N, intensiv verfolgt und belästigt, wodurch bei N ernsthafte psychische Beeinträchtigungen entstehen. Neben wiederholten Aufmerksamkeitsgesten (Heißluftballon mit Liebesbotschaft) tätigt A auch Bestellungen im Namen von N, was zusätzliche Belastungen verursacht. Nachdem N seine Annäherungsversuche endgültig ablehnt, richtet A seine Aktivitäten gegen seine Ex-Ehefrau O und verursacht Panikreaktionen, die letztlich zu einem tödlichen Unfall führen. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich der Nachstellung (§ 238 StGB), Belästigung, sowie der mittelbaren Verursachung des Todes und der entsprechenden Strafbarkeit nach dem StGB.
Übungsfall: Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr und Untreue
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Abrede zwischen Angestellten eines Automobilherstellers und einer externen Nacharbeitsfirma, bei der gezielt Fehler produziert werden, um dem Partnerunternehmen lukrative Nachbesserungsaufträge zu verschaffen. Im Gegenzug erhalten die beteiligten Mitarbeiter wiederholt persönliche Vorteile wie Reisen, Eintrittskarten und vergünstigte Fahrzeuge. Es geht um die Frage, ob sich die Angestellten wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) und Untreue (§ 266 StGB) strafbar gemacht haben. Schwerpunkte bilden die Zurechenbarkeit dieser Handlungen, die Definition der Vorteile sowie die Abgrenzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der einzelnen Beteiligten.
Übungsfall: Der (E)i-Pod und die Messer
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob und inwieweit sich die Beteiligten T, P und F wegen verschiedener Eigentums- und Vermögensdelikte strafbar gemacht haben. T verkauft der alten Dame O telefonisch zunächst einen i-Pod unter Missverständnissen und Unwahrheiten und später ein Messerset unter Falschangaben, wobei O beide Waren kauft. P, die Putzfrau, entwendet den i-Pod und nach O's Tod auch das Messerset aus deren Wohnung. F kauft das Messerset von P, obwohl sie weiß, dass sie den Kaufpreis nicht zahlen kann. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen bei Betrug, Diebstahl und Unterschlagung.
Übungsfall: Ein Jurist auf Abwegen
Im Mittelpunkt des Falls steht T, ein Jurist mit mäßigen Prüfungsergebnissen, der sein Zeugnis fälscht, um sich in einer Großkanzlei bessere Karrierechancen zu verschaffen. Er verändert dazu seine Examensnote auf dem Zeugnis und fertigt hiervon eine täuschend echte Kopie an, nutzt diese letztlich aber nicht. Später täuscht T im Rahmen von Haustürgeschäften einen Gefängnisaufenthalt vor, um Waren und eine Geldspende von E zu erlangen. In einem Elektronikmarkt stiehlt T eine CD und setzt bei seiner Flucht gegenüber dem Ladendetektiv Gewalt ein. Schwerpunkte liegen im Bereich der Urkundsdelikte, des Betrugs und des Diebstahls mit möglichen Qualifikationen.
Examensklausur StR Berliner Straßenreinigung
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen rund um den Vorstand einer öffentlichen Anstalt, der im Zusammenhang mit der Organisation der Straßenreinigung und deren Finanzierung mutmaßlich Betrugshandlungen begeht. Thematisiert werden unter anderem Betrug, mittelbare Täterschaft, besonders schwere Fälle des Betrugs sowie Beihilfe durch Unterlassen und die Garantenstellung.
Übungsklausur StR Die manipulierte Sportwette – Der Fall Hoyzer
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung von manipulierten Sportwetten im Zusammenhang mit abgesprochenen Fußballspielen, angelehnt an die sogenannte 'Hoyzer-Entscheidung' des BGH. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwiefern die beteiligten Personen sich wegen Betrugs und ggf. weiterer Delikte im Zusammenhang mit der Manipulation und dem Abschluss von Wetten strafbar gemacht haben.
Übungsklausur StR Eine Brandstiftung kommt selten alleine
Die Klausur stellt einen komplexen Sachverhalt mit Mittäterschaft, räuberischer Erpressung, Brandstiftung sowie Betrug dar. Ausgangspunkt sind Drohbrief und Brandanschläge zweier Gelegenheitsgauner, die zur Tötung und weiteren Vermögensschäden führen. Die Strafbarkeit von G und H wird insbesondere im Hinblick auf Täterschaft, Zurechnung und Kausalität geprüft.
Zwischenprüfungsklausur StR Treibjagd mit Folgen
Im Rahmen einer Zwischenprüfungsklausur wird die Strafbarkeit des B nach einer feucht-fröhlichen Treibjagd geprüft. B nimmt heimlich das Jagdgewehr des A aus einem verschlossenen Waffenschrank und verkauft es später unter Vortäuschung falscher Tatsachen. Der Fall behandelt insbesondere Diebstahl, schwereren Diebstahl (§ 243 StGB), sowie Betrug.
Parken und Tanken
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer Frau, die mehrfach einen verfälschten Parkschein verwendet, um Parkgebühren zu sparen, und anschließend eine Tankfüllung entwendet. Thematisiert werden Standardprobleme aus den Bereichen Urkundendelikte, Betrug sowie Diebstahl und Unterschlagung.
Übungsfall: Grenzen der Geschäftstüchtigkeit bei zivilistischem Denken im Strafrecht
A kauft einen Futtersack während einer Sonderaktion in einer Baumarktkette und manipuliert später das Preisschild, um durch das Rückgaberecht einen höheren Betrag zurückzuerhalten. A entfernt im Markt das Preisschild eines anderen Sacks, tauscht es zu Hause aus und erhält beim Rücktausch 100 € statt des ursprünglich gezahlten Preises von 80 €. Der Fall behandelt die Strafbarkeit des A, insbesondere im Hinblick auf Vermögensdelikte, Urkundenunterdrückung und Täuschungshandlungen. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Zueignungsabsicht, der urkundlichen Eigenschaften von Preisschildern und des strafrechtlichen Vermögensschadens.
Examensklausur – Strafrecht: Liechtensteinische Erpressung
Ein Mitarbeiter einer liechtensteinischen Bank fordert von einem deutschen Kunden Geld, um über dessen Schwarzgeldkonten Stillschweigen zu bewahren. Der Kunde setzt zum Schein einen Schläger auf den Bankmitarbeiter an, wobei es zu einer Verwechslung und Körperverletzung eines unbeteiligten Hotelgastes kommt. Der Bankmitarbeiter entwendet daraufhin eine Datensicherungs-CD mit brisanten Kundendaten und verkauft diese an einen deutschen Polizeibeamten, was zu erheblichen Steuereinnahmen führt. Im Zentrum stehen strafrechtliche Fragen zu Erpressung, Körperverletzung, Notwehr, error in persona, Hehlerei sowie Beweisverwertungsverboten im Steuerverfahren.
Examensklausur StR Sportliche Leistung
Der Radsportler A verbessert im Nachgang heimlich seine Examensklausur im Dienstzimmer des JPA und nimmt im Rahmen eines Radrennens das verbotene Dopingmittel Sportivin zur Leistungssteigerung, welches er zuvor unter Bedrohung aus einer Apotheke erlangt hat. Über die Auswirkungen seiner Handlungen auf die Prüfung, das Radrennen und die Beteiligten wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit des A nach dem StGB analysiert.
Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Doppelt hält besser
Die Klausur befasst sich mit der Strafbarkeit eines Jurastudenten, der im Ausland ein Handtuch entwendet und sich anschließend zweifach in den juristischen Vorbereitungsdienst zweier Bundesländer aufnehmen lässt, um sowohl Vorteile bei den Ausbildungsversuchen als auch finanzielle Zuwendungen zu erhalten. Thematisiert werden insbesondere die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf Auslandstaten, das tatbestandsausschließende Einverständnis, sowie Betrug durch Unterlassen im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
Herbe Täuschung
B täuscht die gestresste Kassiererin V über die Anzahl und Art der Bierflaschen, um beim Einkauf zu sparen und zahlt für weniger bzw. günstigere Waren als tatsächlich im Einkaufswagen sind. Außerdem steckt B ein Fläschchen Magenbitter in ihre Jacke und vergisst, es an der Kasse zu bezahlen, konsumiert es jedoch anschließend. Zudem nimmt B beim Wechselgeld statt einer 1-Euro-Münze eine 2-Euro-Münze entgegen.
Übungsfall: Der Platzverweis
Im Mittelpunkt des Falls steht A.S., der Sportwetten auf Fußballspiele abschließt und gezielt die Spielausgänge manipulieren will, indem er einen Schiedsrichter gegen Geld zur absichtlichen Falschentscheidung anstiftet. Der Fall behandelt zwei Varianten: Zum einen wettet A.S. trotz geplanter Manipulation und verliert, zum anderen belauscht ein Dritter die Abrede und gewinnt durch die tatsächliche Manipulation. Kernthema ist die Strafbarkeit nach § 263 StGB (Betrug), insbesondere hinsichtlich Täuschung durch konkludentes Verhalten und Manipulation des Wettgegenstands. Die Strafrechtsdogmatik zum Betrug bei Sportwetten, Spielmanipulation sowie die Beteiligungsform werden vertieft behandelt.
Übungsfall: Schwerpunktklausur Strafrecht
Ein türkischer Staatsangehöriger (A), der seit Jahren in Deutschland lebt, wird wegen Verdachts des gemeinschaftlichen Raubes zusammen mit B verurteilt. Die zentralen Streitpunkte betreffen die Strafprozessordnung und internationale Verpflichtungen, insbesondere die Rechte des A auf konsularische Unterstützung gemäß Art. 36 WÜK sowie die verwertbarkeit seiner Aussagen. Im Revisionsverfahren werden mögliche Verfahrensverstöße hinsichtlich Belehrungspflichten und Verwertungsverboten thematisiert. Zudem geht es um die Auswirkungen einer EGMR-Entscheidung auf B und die Optionen einer Individualbeschwerde beziehungsweise Wiederaufnahme des Verfahrens. Im wirtschaftsstrafrechtlichen Teil steht eine mögliche Subventionserschleichung durch G im Fokus.
Urkundentricks
Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Urkundsdelikte und Betrugsfälle. Thematisiert wird insbesondere das Verhalten einer Täterin, die durch bewusste Falschangaben und Manipulation von Gewichtskontrollkarten sowie bei der Beantragung eines Ersatzführerscheins versucht, Vorteile zu erlangen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit nach dem StGB.
Falsch geparkt
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt rund um das verbotswidrige Parken anlässlich eines Fußballspiels. Im Fokus stehen Fragen der Urkundenfälschung durch das Auslegen eines gefälschten "Presse"-Ausweises, ein mögliches Betrugsdelikt sowie Gefährdung und Verletzung im Straßenverkehr, als der Fahrer einer Politesse auszuweichen versucht und diese dabei verletzt wird.
Ein ausgetrickster Pförtner und ein Freundschaftsdienst
Der Fall behandelt die Strafbarkeit des Arbeitnehmers A, der eine Laser-Wasserwaage seines Arbeitgebers entwendet und deren Identifizierungsmerkmale entfernt. Zudem geht es um den Freund B, der im Strafprozess zugunsten von A bewusst falsch aussagt. Themenschwerpunkte sind die Abgrenzung von Diebstahl und Betrug sowie Probleme aus dem Aussagedelikte- und Urkundsdeliktsbereich.
Übungsfall: Luftgeschäfte
In diesem Fall geht es um die Strafbarkeit von Beteiligten eines Unternehmensgeflechts im Zusammenhang mit Umwelt-, Steuer- und Wirtschaftsstraftaten. Die Vorstandsvorsitzende der Transpo-AG und weitere Beteiligte unterlassen bewusst Umweltauflagen beim Betrieb eines Stahlofens und manipulieren Messwerte gegenüber der Behörde. Zudem werden Schein- und Luftgeschäfte zwischen Tochter- und Schwestergesellschaften durchgeführt, um Kredite und Steuererstattungen zu erlangen. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Vorwürfe der Luftverunreinigung, Umsatzsteuerhinterziehung, Bilanzmanipulation, Kreditbetrug, Insolvenzverschleppung und strafvereitelndes Verhalten eines Finanzbeamten.
Abgebremstes Wandlungsinteresse
A manipuliert eine Bremshydraulik seines Fahrzeugs, um einen weiteren Schaden vorzutäuschen und so sein Wandlungsbegehren beim Autokauf zu stützen. Die Manipulation wird vom Sachverständigen entdeckt, nachdem dieser das Fahrzeug Probe fährt. Die Übungsklausur behandelt u.a. den Versuch des Prozessbetrugs in mittelbarer Täterschaft und dolus eventualis beim versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
* "Der Hochstapler
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt, in dem ein Täter sich als Polizeibeamter ausgibt, um einen gestohlenen Walkman an sich zu bringen, und im weiteren Verlauf Beamte durch Täuschung von weiteren Maßnahmen abhält. Zu prüfen sind unter anderem Erpressung, Diebstahl, Betrug, Hehlerei, Nötigung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Strafvereitelung. Die Aufgabe richtet sich an Studierende mittlerer Semester und beleuchtet dabei unterschiedliche Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung.
Betrug (§ 263 StGB) in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.