Klausuren
2 KlausurenBandendiebstahl und Betrug
Die Klausur thematisiert vor allem Vermögensdelikte wie Bandendiebstahl und Betrug. Im Mittelpunkt stehen die Fragen zu Täterschaft und Teilnahme, insbesondere im Kontext arbeitsteiliger Bandentätigkeit mit Minderjährigen, sowie Problemstellungen zur Versuchsstrafbarkeit, Rücktritt und Beteiligung. Im zweiten Teil wird ein computergestütztes Täuschungsverhalten zur Erlangung von Geldern durch Rückrufabzocke auf strafrechtliche Relevanz geprüft.
Examensklausur StR Von ungedeckten Konten, unbestellten Waren und unbesetzten Kassen
Die Examensklausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen zu ungedeckten Konten, unbestellten Waren und unbesetzten Kassen. Die Bearbeiter müssen insbesondere deliktische Probleme im Bereich Vermögensdelikte sowie allgemeiner Grundsätze des Strafrechts beurteilen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Jens Bülte prüfen besonders häufig Allgemeiner Teil (1×), Besonderer Teil (1×), Betrug (§ 263 StGB) (1×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×) und Versuch und Rücktritt (1×).