Klausuren
2 Klausuren* "Eine untreue Darlehensnehmerin
Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Strafbarkeit von Betti und Franzi, u.a. wegen Urkundenfälschung, versuchtem Prozessbetrug, falscher uneidlicher Aussage sowie Verleitung zur Falschaussage. Betti erstellt unter falscher Unterschrift eine Quittung, legt eine Kopie im Prozess vor und animiert ihre Freundin zu einer falschen Zeugenaussage. Franzi revidiert ihre Aussage noch vor der Urteilsverkündung.
Ein Sommerabend
Die Klausur behandelt, wie sich Anton strafrechtlich durch verschiedene Handlungen – darunter Diebstahl, versuchte gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung, Nötigung, unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs und Unterschlagung – strafbar gemacht hat. Der Sachverhalt umfasst sowohl Vermögens- als auch Gewaltdelikte, wobei der Schwerpunkt auf den strafrechtlichen Tatbeständen und deren Abgrenzung liegt. Die Tötungsdelikte § 212, 211 StGB sollen nicht geprüft werden.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Annemarie Schmoll prüfen besonders häufig Betrug (§ 263 StGB) (1×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×), Fahrlässige Tötung, § 222 StGB (1×), Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB (1×), Urkundenfälschung (§ 267 StGB) (1×) und Verleitung zur Falschaussage, § 160 StGB (1×).