Ein Sommerabend
JA 2013, 756 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, Annemarie Schmoll
Die Klausur behandelt, wie sich Anton strafrechtlich durch verschiedene Handlungen – darunter Diebstahl, versuchte gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung, Nötigung, unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs und Unterschlagung – strafbar gemacht hat. Der Sachverhalt umfasst sowohl Vermögens- als auch Gewaltdelikte, wobei der Schwerpunkt auf den strafrechtlichen Tatbeständen und deren Abgrenzung liegt. Die Tötungsdelikte § 212, 211 StGB sollen nicht geprüft werden.
Passend dazu in der Jurafuchs-Lernapp
Vertiefe die Klausur-Themen interaktiv — direkt in der Jurafuchs-App, ein Klick oder QR-Scan reicht.
- Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBKörperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
- Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBDas Leben gefährdende Behandlung (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) (Einführung)
- Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBFahrt auf der Motorhaube – Einsatz eines Kraftfahrzeugs als gefährliches Werkzeug?
- Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBEinsatz eines Autos als gefährliches Werkzeug („Zecken-Fall“)
- Diebstahl (§ 242 StGB)Wegnahme bei vermeintlichem Anspruch auf Geld – Irrtum über Berechtigung
Weitere Klausuren zu Diebstahl (§ 242 StGB)
Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.