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Strafrecht

Diebstahl (§ 242 StGB)

Der Diebstahl (§ 242 StGB) schützt das Eigentum gegen die Wegnahme beweglicher, fremder Sachen unter Zueignungsabsicht. Zentrale Streitstände betreffen die Strafbarkeit bei menschlichen Leichen, abgetrennten Körperteilen, Datenträgern sowie Tieren (§ 90a BGB), und die Abgrenzung der 'Fremdheit' bei Dereliktion und Entsorgungsfällen (z.B. Containern). Examensklassiker: Zueignungsabsicht, Dereliktion, Sacheigenschaft von Implantaten und Energie (Strom).

Zu diesem Thema haben wir 171 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Fortgeschrittene

„Kurz rasiert, lang diskutiert“

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Abgrenzung von mittelbarer Täterschaft und Anstiftung bei Kindern, insbesondere in Hinblick auf die Strafbarkeit eines Erwachsenen, der ein strafunmündiges Kind zum Diebstahl anstiftet. Weiter werden Probleme rund um Betrug und Diebstahl, insbesondere bei verdeckter Entnahme von Waren sowie beim Erschleichen von Spendengeldern unter falschen Angaben und die Zweckverfehlungslehre bei Austauschgeschäften behandelt.

Täterschaft und TeilnahmeDiebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Von Diamantringen und Punkten in Flensburg

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme rund um eine Verkehrssituation, bei der es unter anderem zu einem Diebstahl, Betrugshandlungen sowie Verkehrsdelikten wie Gefährdung des Straßenverkehrs kommt. Im Zentrum stehen der Umgang mit vermögensbezogenen Delikten sowie die strafrechtliche Einordnung von Tathandlungen im Straßenverkehr. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen des Diebstahls, des Betrugs und relevanter verkehrsbezogener Straftaten nebst möglichen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen.

Jan-Christian Schröder· JuS 2026, 602· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+9 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Zwischenprüfungsklausur: „Ein Plan für die Tonne“

Der Fall 'Ein Plan für die Tonne' ist eine Zwischenprüfungsklausur aus dem Strafrecht, veröffentlicht in der ZJS. Es geht um die Strafbarkeit der Beteiligten im Zusammenhang mit typischen Delikten des Allgemeinen Teils und des Besonderen Teils (insb. Eigentums- und Vermögensdelikte). Die Klausur fordert eine strukturierte Subsumtion anhand gegebener Fallkonstellationen.

Anne Schneider, Lena Böger· ZJS 2026, 864
Diebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
JuS 2026Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft – Der Tod des Juweliers

Die Assessorexamensklausur behandelt die Erstellung einer staatsanwaltschaftlichen Abschlussverfügung im Rahmen eines Todesfalls (Juwelier). Schwerpunktmäßig werden die materiellrechtliche Prüfung von Tötungsdelikten und die prozessuale Beurteilung im Ermittlungsverfahren gefordert. Neben Totschlag und Mord können Begleitthemen wie Diebstahl und Fragen zur Täterschaft und Teilnahme angesprochen werden.

Dr. Frank Hartmann· JuS 2026, 542· 300 Min
Praktischer Teil 1: Die AbschlussverfügungErmittlungsverfahren 4: AbschlussTotschlag, § 212 StGB+3 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

Die Gauner und der Geldspeicher

Die Klausur behandelt einen Einbruchversuch in einen Geldspeicher unter Beteiligung mehrerer Täter, wobei Delikte wie Hausfriedensbruch, versuchter Diebstahl sowie Rücktritt vom Versuch im Mittelpunkt stehen. Ferner werden das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und eine spätere Beleidigung im Straßenverkehr thematisiert. Die Sachverhaltsanalyse richtet sich auf die Strafbarkeit der Beteiligten nach dem StGB.

Diebstahl (§ 242 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Versuch und Rücktritt+3 weitere
JA 2026Original-Examensklausur1. Staatsexamen

* Original-Examensklausur: "'Deine Drogen? Meine Drogen!'

Die Klausur befasst sich mit dem Diebstahl von Betäubungsmitteln, Mordmerkmalen, Tötungsvorsatz, Rücktritt vom Versuch, Notwehr und Besitzkehr, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr sowie räuberischem Diebstahl. Zudem wird ein prozessualer Teil zur Revision nach Abweichen von einer Verständigung im Strafverfahren geprüft.

Professor Dr. Hans Kudlich· JA 2026, 289· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betäubungsmittelgesetz (BtMG)Mord, § 211 StGB+5 weitere
JuS 2026FortgeschritteneAnfänger:innen

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Vermögensdelikte – Toucan play that game

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt zentrale Vermögensdelikte des Strafrechts. Im Mittelpunkt stehen Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB) sowie mögliche Abgrenzungsfragen zum Diebstahl (§ 242 StGB). Die Aufgabenstellung fordert die vertiefte Gutachtenbearbeitung der Tatbestände sowie problematischer Grenzfälle.

Professor Dr. Thomas Rönnau, Jonas Saathoff· JuS 2026, 336· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der Mitternachtsclub

Im Mittelpunkt des Falls steht M, der mit seiner Freundin K auf dem Weg zu einem nächtlichen Treffen eines Tuning-Clubs mehrfach gegen Verkehrsregeln verstößt und dabei hohe Geschwindigkeiten trotz schlechter Sicht riskiert. Der Fall thematisiert vor allem Straßenverkehrsdelikte, insbesondere gefährliche Fahrweisen und die daraus resultierende potenzielle Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Nach dem Treffen plant M, mit Unterstützung von Y, einen Geldautomaten gewaltsam zu öffnen, was schließlich scheitert. Im Fokus stehen somit neben den Verkehrsdelikten auch versuchte Diebstahls- und Beteiligungskonstellationen, einschließlich der Frage nach Mittäterschaft und Teilnahmeformen.

Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Tötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Der ,eigenmächtige‘ Überstundenbonus“

Die Klausur thematisiert vor allem die Strafbarkeit der T wegen Diebstahls eines wertvollen Gegenstands und Körperverletzung. Zu prüfen sind insbesondere das Beisichführen und die Eigenschaft der Waffe bzw. des Messers als gefährliches Werkzeug im Rahmen der §§ 244, 224 StGB. Zusätzlich wird die Abgrenzung der relevanten Qualifikationen sowie die Zueignungsabsicht behandelt.

Cem-Inan Yildirim, Max Frankenreiter· JA 2026, 28· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+3 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Käse – Das Gold der einfachen Leute

Ein Übungsfall zur strafrechtlichen Abgrenzung von Trickdiebstahl und Sachbetrug sowie zu den Voraussetzungen des räuberischen Diebstahls. Im weiteren Verlauf geht es um die Qualifikation eines gefährlichen Werkzeugs und die objektive Zurechnung einer schweren Folge (Todesfolge nach Wechselwirkung von Medikamenten). Es sind vorgegebene Straftatbestände nicht zu prüfen; der Fall richtet sich an Studierende im Grundstudium.

Prof. Dr. Robert Esser, Rebecca Kania· JA 2025, 824· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+3 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Missglückte Pläne

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung missglückter Pläne mit Schwerpunkt auf dem Versuch und Rücktritt. Studierende analysieren typische Anfängerprobleme zum subjektiven Tatbestand sowie zur Täterschaft und Teilnahme im Allgemeinen Teil des Strafrechts. Die Aufgaben fördern das Verständnis der Voraussetzungen und Grenzen des Versuchs im deutschen Strafrecht.

Professor Dr. Frank Zieschang· JuS 2025, 940· 120 Min
Versuch und RücktrittDiebstahl (§ 242 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+8 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Unfaire Sportler

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig Einwilligung und Willensmängel sowie die strafrechtliche Bewertung von Gewalt nach § 249 StGB gegenüber Schlafenden. Außerdem wird der Vermögensschaden bei bewusster Selbstschädigung mit Blick auf eine Zweckverfehlung vertieft behandelt. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung von sozialadäquatem Verhalten, der Schutz der Fortbewegungsfreiheit und spezifische Gefahrenzusammenhänge im Strafrecht.

Dr. Samuel Strauß· JuS 2025, 597
Objektive ZurechnungRechtfertigungsgründeVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
ZjS 2025Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur: Rund um die WG-Party

Bianca plant eine WG-Party und entwendet dazu Lebensmittel und eine Sporttasche aus einem Supermarkt, indem sie die Spirituose aus einem verschlossenen Schrank mit einer Büroklammer öffnet und die Ware unbezahlt in die Tasche steckt. Sie hat vor, die Sporttasche am nächsten Tag zurückzubringen, verzichtet jedoch nach der Party und behält sie, da sie verschmutzt ist. Nach der Party versucht Alexandras Freund Fabian auf Alexandras Wunsch hin, den wertvollen Pudel Mephisto eines Rentners gezielt mit dem Auto zu überfahren, was jedoch misslingt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragestellungen rund um Diebstahl, Umgang mit fremdem Eigentum sowie das Verhalten beim Versuch, einem Tier vorsätzlich Schaden zuzufügen.

Anne Schneider, Florian Nazli· ZJS 2025, 736
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBDiebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)+5 weitere
JA 2025Anfänger:innen

Ein räuberischer Ausflug

Im Rahmen einer Bootstour entwendet T das Auto seines Mitbewohners durch den Einsatz von Gewalt. Anschließend versucht er, vor einem Restaurant Champagner zu erlangen und schreckt dabei nicht vor bedrohlichem Verhalten mit einer als Waffe eingesetzten Luftpumpe zurück. Beim Versuch, die Beute zu sichern, schlägt er eine Kellnerin, die daraufhin tödlich verunglückt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des T nach dem StGB.

Lippert· JA 2025, 375· 120 Min
Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Ungebetener Gast

A und B brechen gemeinsam in das Haus von Q und R ein, um Wertgegenstände und Bargeld zu stehlen. Während des Einbruchs trifft A im Schlafzimmer überraschend auf T, die dort übernachtet, und überwältigt sie gewaltsam, um ungestört weitersuchen zu können. Am Ende verlassen A und B das Haus mit Beute, ohne zu wissen, dass T inzwischen Alleinerbin ist, da Q und R verstorben sind. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung des (qualifizierten) Wohnungseinbruchsdiebstahls sowie die Einordnung der Gewaltanwendung gegenüber T.

Pascale Fett· ZJS 2025, 312
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBDiebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+5 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Urkundendelikte, Betrug und Diebstahl – Ein Leben ohne SUP ist möglich, aber sinnlos

Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen zu Urkundendelikten, Betrug und Diebstahl im Strafrecht. Examiniert werden die wichtigsten Tatbestandsmerkmale dieser Delikte sowie deren Abgrenzung. Die Aufgabe eignet sich für Studierende zu Beginn ihres juristischen Studiums im Strafrecht.

Dr. Nina Schrott· JuS 2025, 144· 120 Min
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Mehr Schein als Sein – Greenwashing und „Probefahrt“

Die A-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer A, wirbt trotz Kostensenkungen durch Verwendung konventioneller Baumwolle weiterhin als 'klimaneutrales Unternehmen', was V zum Kauf eines T-Shirts veranlasst. Im zweiten Komplex übernimmt T ein Fahrzeug vom Händler H im Rahmen einer Probefahrt und verkauft dieses mittels gefälschtem Fahrzeugbrief an V, nachdem er H die Rückgabe absichtlich verweigert hat. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung von Greenwashing im Wirtschaftsverkehr sowie der Umgang mit Täuschungshandlungen und Eigentumsdelikten bei der Fahrzeugüberlassung. Wesentliche Aspekte betreffen §§ 263, 242 StGB sowie lauterkeitsrechtliche und sachenrechtliche Bezüge. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und T nach dem StGB.

Jan Günther· ZJS 2025, 140
Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)UnterlassenBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JA 20251. Staatsexamen

Mila und die Geldautomaten

Der Fall behandelt verschiedene strafrechtliche Problemkreise im Zusammenhang mit Geldabhebungen an Bankautomaten sowie der Vernachlässigung eines Kleinkindes. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Mittäterschaft und Exzess, Diebstahl, gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Weitergehend werden Abweichungen vom gemeinsamen Tatplan und strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Unterlassen beleuchtet.

Dr. Gerwin Moldenhauer· JA 2025, 28· 300 Min
Täterschaft und TeilnahmeDiebstahl (§ 242 StGB)Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB+3 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

StR-Anfängerhausarbeit zum Raub, (versuchten) Diebstahl und der objektiven Zurechnung

Die Anfängerhausarbeit behandelt die strafrechtlichen Tatbestände Raub und (versuchten) Diebstahl. Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung der objektiven Zurechnung. Die Klausur eignet sich für den Einstieg in den Bereich Diebstahl und Raub sowie den Allgemeinen Teil des Strafrechts.

Diebstahl (§ 242 StGB)Raub (§ 249 StGB)Objektive Zurechnung+3 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

StR-Anfängerklausur zu Vermögensdelikten

Die Klausur behandelt Vermögensdelikte im Strafrecht und richtet sich an Anfänger. Im Mittelpunkt stehen typische Problemstellungen und Grundbegriffe des Allgemeinen Teils sowie einschlägige Delikte des Besonderen Teils. Ziel ist die eigenständige Fallbearbeitung unter Anwendung der relevanten strafrechtlichen Vorschriften.

Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

»Der räuberische Hund«

In dieser Anfängerhausarbeit im Strafrecht wird ein Sachverhalt rund um einen geplanten Diebstahl unter Einsatz eines Hundes und der Anwendung von Gewalt behandelt. Schwerpunkte sind unter anderem die objektive Zurechnung, die Tatbestandsmerkmale von Raub und Diebstahl sowie Fragen zur Hausfriedensbruch und zu Irrtümern im Rahmen von Regelbeispielen und der Geringwertigkeitsklausel. Zusätzlich wird beleuchtet, wie ärztliche Heilbehandlung und Kausalitätsprobleme im Kontext eines Hundebisses strafrechtlich einzuordnen sind.

JURA 2025, 2059
Raub (§ 249 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Objektive Zurechnung+4 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

»Der Geldbündeltrick«

Die Klausur behandelt den sogenannten Geldbündeltrick, bei dem zwei Täterinnen arbeitsteilig eine ältere Person durch Täuschung und Ablenkung um ihr Geld bringen. Im Zentrum stehen die Abgrenzung zwischen Betrug und Diebstahl, Mittäterschaft, räuberischer Diebstahl, mögliche Erpressung und Hehlerei im Ganovenmilieu sowie Rechtsfragen um rechtswidrige Bereicherung und sukzessive Mittäterschaft.

JURA 2025, 2045· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+3 weitere
JA 2024Anfänger:innen

… Sambas, Sambas die ganze Nacht'

Im Mittelpunkt stehen die strafrechtlichen Prüfungen von Diebstahl mit Qualifikation durch Aufbrechen eines Spinds, Mittäterschaft sowie Versuch und Rücktritt. Zusätzlich wird eine versuchte gefährliche Körperverletzung mit bedingtem Vorsatz thematisiert. Die Klausur richtet sich an Anfänger und legt Wert auf das Grundverständnis typischer Deliktsaufbauten.

Isabella Klotz· JA 2024, 997· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Versuch und Rücktritt+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Es weihnachtet sehr

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Fremdheit beim Diebstahl sowie die Auslegung von Gegenständen im Zusammenhang mit einem Weihnachtsmarkt und der Abgrenzung von Gewahrsamslockerung und Gewahrsamsaufgabe. Zudem wird das unechte Unterlassungsdelikt mit besonderem Fokus auf die Sorgfaltswidrigkeit und die Bedeutung löschunabhängiger Rettungsaktivitäten als tätige Reue thematisiert. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Vermögensschaden beim Betrug, insbesondere persönliche Schadenseinschläge und die Zweckverfehlung bei wirtschaftlich ausgeglichenen Verträgen. Die Bearbeitung dieser Aspekte steht im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung.

Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB +4 weitere
JuS 2024Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Betrogene Kunstdiebe

Die Examensklausur aus dem Strafrecht behandelt Fragen aus dem Bereich Eigentums- und Vermögensdelikte, insbesondere Diebstahl und Betrug. Im Mittelpunkt stehen die Strafbarkeit von Kunstdieben, die ihrerseits Opfer eines Betruges werden, sowie mögliche Tatbeteiligungen Dritter. Die Aufgabenstellung eignet sich besonders zur Wiederholung der Vermögensdelikte sowie der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme.

Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+7 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Die verrückten Fußballfans

Im Fokus des Falls steht die Strafbarkeit zweier Fußballfans, die durch Einbruch das Maskottchen-Kostüm ihres Vereins sowie einen Mitarbeiterausweis entwenden, um sich damit Zugang zum Stadion zu verschaffen. Die zentrale Fallkonstellation betrifft den Diebstahl und das Fälschen von Ausweisdokumenten, wobei beide gemeinsam und arbeitsteilig agieren. Schwerpunkte liegen auf dem Wohnungseinbruchdiebstahl, den Urkundendelikten und der Prüfung von Mittäterschaft nach dem Allgemeinen Teil des StGB. Es geht zudem um die Abgrenzung relevanter Qualifikationsmerkmale und den Umgang mit gefälschten Zutrittsausweisen zum Stadion.

Paul Friedrich· ZJS 2024, 1358
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

„Die geschickten Mensagänger“

Im Mittelpunkt stehen Vermögensdelikte rund um die missbräuchliche Nutzung einer Campus-Card und das gemeinschaftliche Vorgehen mehrerer Studierender in der Mensa. Die Beteiligten verbergen Speisen, täuschen an der Kasse und nutzen die Karte eines Dritten zum Bezahlen, während ein Kommilitone später durch eine Täuschung zum Diebstahl verleitet werden soll.

Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
ZjS 2024Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: Liebesbeweis mit rasanten Folgen – mit Exkurs zu § 315d StGB

Bei diesem Fall begehrt B von A, eine Sachbeschädigung und einen Diebstahl in der Wohnung bzw. im Büro des Ex-Freundes C zu begehen, was A teilweise umsetzt. Anschließend verabreden B und C ein illegales Autorennen, bei dem B als Fahrer und A als Beifahrer gegen C antreten; dabei kommt es zu einem Unfall mit tödlichem Ausgang für den unbeteiligten D. Die zentrale Fallkonstellation betrifft Delikte gegen fremdes Eigentum, Beteiligungsformen, sowie strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) und dadurch verursachte Folgen. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen insbesondere auf den Straftatbeständen des Diebstahls, der Sachbeschädigung, den Beteiligungsregelungen sowie den Gefährdungsdelikten im Straßenverkehr.

Anne Schneider, Florian Nazli· ZJS 2024, 1040
Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

„Junge mit Mandoline“

Im Mittelpunkt steht ein kunstaffiner Dieb, der im alkoholisierten Zustand ein Gemälde aus der Kanzlei eines Strafverteidigers entwendet. Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig Diebstahl mit Qualifikationen, Betrug, Hehlerei sowie Delikte im Zusammenhang mit Alkoholkonsum im Straßenverkehr. Auch die Weitergabe von Diebesgut an eine Dritte Person wird erörtert.

Hanna Göken, Luis Reinwald· JA 2024, 559· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Automobile Probleme

Die Klausur prüft automobile Straftaten im Straßenverkehr, insbesondere die gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Trunkenheit am Steuer sowie die Gefährdung des Straßenverkehrs. Neben den einschlägigen Tatbeständen werden die versuchsbezogenen und fahrlässigen Varianten sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort behandelt. Die Aufgabenstellung ist für das zweite Staatsexamen konzipiert.

Dr. Ansgar Kalle, Lucas Bednarz· JuS 2024, 596· 300 Min
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+10 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Kleider machen Leute – aber zu welchem Preis?

Im Mittelpunkt der Klausur steht die strafrechtliche Bewertung unterschiedlicher Vermögensdelikte rund um einen Studenten, der durch Täuschung von Freunden und Manipulation im Modegeschäft zu Geld und hochwertigen Kleidungsstücken kommt. Gefragt wird nach der Abgrenzung von Trickdiebstahl und Sachbetrug sowie weiteren strafbaren Handlungen beim Verkauf und Verschenken des erlangten Schal. Die Prüfung erstreckt sich auf das materielle Strafrecht und relevante Beteiligungsformen.

Isabella Klotz· JA 2024, 379· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Eigentums- und Vermögensdelikte – Grand Theft E-Scooter

Die Klausur behandelt Eigentums- und Vermögensdelikte am Beispiel eines E-Scooter-Diebstahls. Geprüft werden insbesondere die Straftatbestände des Diebstahls, des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs sowie des Betrugs. Weitere Aspekte wie besonders schwere Fälle und geringwertige Sachen werden am Rande gestreift.

Christian Liefke, Nils L. Stahnke· JuS 2024, 151· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)Betrug (§ 263 StGB)+8 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Der große Wurf

Die Klausur befasst sich mit einer grenzüberschreitenden Drogentat zwischen Deutschland und Frankreich. Im Mittelpunkt stehen J, die eine größere Menge Fentanyl von F erhält, einsammelt und schließlich verkauft, sowie T, die aus Rache im alkoholisierten Zustand versucht, F mit dem Auto zu überfahren, dabei aber eine andere Person tödlich verletzt. Es geht um die Strafbarkeit von J und T nach deutschem Strafrecht, insbesondere wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Beihilfeshandlungen sowie Fragen zum vorsätzlichen und fahrlässigen Handeln im Zusammenhang mit einer Tötung. Zusätzlich wird thematisiert, ob eine Aussage von F bei der Polizei im Verfahren gegen J verwertbar ist.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Studentische 'Gratismentalität'

Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme rund um Eigentums- und Vermögensdelikte mit Fokus auf die sogenannte 'studentische Gratismentalität'. Es werden insbesondere klassische Eigentumsdelikte sowie mögliche Anschlussdelikte geprüft.

Reisch, Schäfer· JA 2023, 996· 180 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)+3 weitere
JA 2023Original-Examensklausur1. Staatsexamen

* Original-Examensklausur: "Ein Bastler in Geldnot

Die Klausur 'Ein Bastler in Geldnot' behandelt verschiedene strafrechtliche Problemstellungen rund um den Einsatz eines Störsenders zum Aushebeln von Pkw-Funkfernbedienungen, Diebstahl einer Kiste Wein, eine Trunkenheitsfahrt mit Unfall, Raub/Erpressung am Geldautomaten und daraus resultierende Eigentums- und Vermögensdelikte. Es sind auch Fragen der Unfallflucht, strafprozessuale Verwertungsverbote sowie die Rolle eines neutral handelnden Verkäufers und Verteidigers Gegenstand der Prüfung.

Prof. Dr. Hans Kudlich· JA 2023, 744· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Die Lügen des „Finder-Schwindlers“

Im Mittelpunkt des Falls stehen Betrugshandlungen eines Mannes, der sich über eine Dating-App unter falscher Identität das Vertrauen und Geld einer Influencerin erschleicht. Die Geschädigte entnimmt daraufhin als alleinige Geschäftsführerin einer GmbH ohne Gesellschafterbeschluss einen erheblichen Bargeldbetrag aus dem Firmenvermögen und übergibt ihn dem Täter. Zentral sind die strafrechtliche Einordnung des Verhaltens als Betrug, insbesondere unter dem Aspekt des sogenannten Dreiecksbetrugs, sowie Fragen rund um den reformierten Geldwäschetatbestand (§ 261 StGB) einschließlich der Selbstgeldwäsche. Die Klausur behandelt zudem das Problem, ob ein Vermögensschaden entfällt, wenn das Opfer eines Betrugs durch eigene Täuschung einen Ausgleich des Schadens versucht.

Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: „Alles nur geklaut“

Der Fall behandelt verschiedene strafrechtliche Vermögensdelikte rund um den chronisch mittellosen Freddy (F), der durch mehrere Beutezüge seinen Lebensunterhalt sichern will. Zunächst nutzt F einen Störsender, um das Wohnmobil der A unbemerkt zu betreten und Bargeld sowie Kfz-Kennzeichen zu stehlen. Anschließend dringt er zusammen mit Kumpel Konstantin (K) in das Haus der W ein, wobei F mit Wertsachen flieht und gegenüber der Bewohnerin ein Messer einsetzt. Schließlich versucht F, bei der Rentnerin R einzubrechen, wobei sein Plan fehlschlägt, da R nicht anwesend ist. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen bei Diebstahl, besonders schweren Fällen, Raub, Versuch und strafbarer Teilnahme.

Meike Koch· ZJS 2023, 613
Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Kontaktloses Bezahlen

A findet eine fremde EC-Karte und nutzt sie im Supermarkt, um Waren im Wert von 32,76 € kontaktlos zu bezahlen, ohne eine PIN einzugeben. Der rechtliche Schwerpunkt liegt auf der strafrechtlichen Bewertung des Zahlungsvorgangs mittels einer nichtberechtigten Karte unter Einsatz des NFC-Chips und im Zusammenspiel mit den zivilrechtlichen Regelungen zur Risikotragung bei Kartenmissbrauch. Erörtert werden die Voraussetzungen der Autorisierung des Zahlungsvorgangs sowie die Folgen der Kontobelastung und Rückbuchung für den berechtigten Karteninhaber. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen sich aus dem Verhalten des A ergeben.

Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Cum-Cum des kleinen Mannes

Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Nymphenbad

Die Klausur behandelt in Schwerpunkt die strafprozessuale Verwertbarkeit einer Spontanäußerung in festnahmeähnlicher Lage ohne Belehrung zur Aussagefreiheit und die mögliche Heilung nur durch qualifizierte Belehrung. Ebenso stehen die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO im Fokus. Weiterhin wird im materiellen Strafrecht der Schutz der persönlichen Fortbewegungsfreiheit durch § 239 StGB sowie die Güterabwägung beim Notstand thematisiert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die Analyse von Beweisverwertungsverboten und die Anwendung strafprozessualer Schutzvorschriften.

Lange-Bertalot· JuS 2023, 147
Diebstahl (§ 242 StGB)Täterschaft und TeilnahmeFreiheitsberaubung, § 239 StGB+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Die 'Billiger-tanken-GmbH'

In diesem Fall tankt A zweimal an einer Selbstbedienungstankstelle, ohne zu bezahlen, obwohl ein wirksamer Eigentumsvorbehalt der Betreibergesellschaft ausdrücklich besteht. Der Sachverhalt thematisiert Eigentums- und Vermögensdelikte an Tankstellen und prüft das strafrechtliche Verhalten des A nach dem StGB.

Nicolas Enrique Dümmler, Lorenz Pokorny· JA 2023, 115· 180 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+4 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

»Guter Rat ist nicht teuer«

Die Klausur behandelt vornehmlich strafrechtliche Probleme des Besonderen Teils, darunter das Akzessorietätsproblem aus § 28 StGB bei gekreuzten Mordmerkmalen. Thematisiert werden zudem Aspekte des besonders schweren Diebstahls bei bewusstlosen Opfern sowie Straftatbestände wie Totschlag, Mord, Aussetzung und gefährliche Körperverletzung. Im Mittelpunkt stehen das gemeinsame Vorhaben zur Tötung und die anschließende Wegnahme von Wertgegenständen durch einen Dritten.

Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Knacken sie den »Monetenbunker«?

In dieser Fortgeschrittenenklausur werden strafrechtliche Probleme rund um den Versuch des Wohnungseinbruchdiebstahls, den Einsatz von Werkzeugen und Qualifikationstatbeständen thematisiert. Zusätzlich werden Fragen zur Mittäterschaft und zum Rücktritt bei mehreren Tatbeteiligten behandelt.

Richard Schröder· JURA 2023, 356
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Täterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+4 weitere
JuS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: "Bruderliebe" im kriminellen Milieu

Die Klausur setzt sich mit der strafrechtlichen Bewertung von Regelbeispielen auseinander, insbesondere am Beispiel eines Störsenders als nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmtes Werkzeug sowie unbenannten besonders schweren Fällen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Tankvorgang als Wegnahme im Rahmen des Diebstahls und den damit verbundenen Problemfeldern wie Gewahrsamsenklave und der Lehre vom bedingten Einverständnis. Zudem werden die Abgrenzung zwischen Beihilfe zum Diebstahl und zur Hehlerei sowie die Zurechnung von Regelbeispielen thematisiert. Das zeitliche Verhältnis zwischen Hehlereihandlung und Vortat (Perpetuierungstheorie) bildet einen weiteren zentralen Prüfungspunkt.

Rönnau, Özcan· JuS 2022, 843
Diebstahl (§ 242 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)Unterschlagung (§ 246 StGB)+4 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Heidelheimer Betrügereien

Die Klausur behandelt mehrere Vermögensdelikte im Zusammenhang mit manipulierten Sportwetten, dem Eindringen in ein Hotelzimmer unter falschem Namen und einem anschließenden Angriff auf einen Hausdetektiv. Die rechtliche Bewertung konzentriert sich auf Betrugstatbestände, Diebstahl sowie weitere einschlägige Delikte. Die §§ 211–231 StGB sind ausgenommen.

Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+2 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Ein Handwerker auf Superspartour

Handwerker A tankt an einer Selbstbedienungstankstelle der Betreiberin B und entscheidet sich nach dem Tanken, den Betrag für das Benzin nicht zu bezahlen. Zusätzlich entwendet A im Kassenraum eine Zeitschrift, indem er sie unter seiner Jacke versteckt, und verlässt das Gebäude. Als B ihn aufhält, fährt A sie mit seinem Pkw an, um eine Konfrontation zu vermeiden. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, Vermögensdelikten und dem Einsatz eines potenziell gefährlichen Werkzeugs im Zusammenhang mit einem räuberischen Diebstahl.

Jonas C. Schulz· ZJS 2022, 911
RechtfertigungsgründeUnterlassen(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Containern für den Hunger der Welt

A "rettet" abgelaufene Lebensmittel aus dem Müllcontainer eines Supermarktes, ohne den Betreiber zu fragen, und bringt sie B, der die Waren zugunsten einer Hilfsorganisation veräußert. Die Klausur prüft insbesondere eine Strafbarkeit von A und B wegen Diebstahls im besonders schweren Fall, Betrugs und Hehlerei.

Laura Fanzutti, Michael Huff· JA 2022, 383· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Aktivismus in der Klimakrise

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung von Klimaaktivismus mit einem Fokus auf die Anwendung des Notstandsrechts im Hinblick auf den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Zentrale Schwerpunkte sind darüber hinaus die Frage, ob ein Bolzenschneider als gefährliches Werkzeug gemäß § 244 I Nr. 1 Buchst. a StGB anzusehen ist sowie die Problematik des Beisichführens eines solchen Werkzeugs bereits im Versuchsstadium. Außerdem wird der Rücktritt von der Qualifikation nach Verwirklichung des qualifizierenden Merkmals und die analoge Anwendung des § 24 I 1 StGB thematisiert.

Esser, Wasmeier· JuS 2022, 421
RechtfertigungsgründeDiebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+3 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Geldabheben mit Hindernissen

Im Mittelpunkt des Falls steht W, der mithilfe einer präparierten Metallblende am Geldautomaten versucht, zurückgehaltene Geldscheine zu entwenden (sog. Cash-Trapping). Nach dem Scheitern dieses Plans manipuliert W einen weiteren Kunden während des Abhebevorgangs und entnimmt diesem unter Ablenkung Bargeld. Zudem verwendet W das erlangte Geld für ein Restaurantessen mit seiner Freundin B, die anschließend einen Teil des Geldes mit Kenntnis der Herkunft annimmt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Strafbarkeit von W und B nach dem StGB, insbesondere zum Versuch des Diebstahls, zur Wegnahme aus Automaten nach Eingabe der PIN und zur Teilnahme an Hehlerei.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Unterlassen+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

All Profs are ...

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Relevanz einer beleidigenden Äußerung gegenüber Professoren im Rahmen einer studentischen Prüfungsleistung sowie verschiedene Anschlussdelikte wie Diebstahl, Hausfriedensbruch und Erpressung im Zusammenhang mit dem Versuch, eine abgegebene Klausur zurückzuerlangen. Schwerpunkt bildet die Anwendung von strafrechtlichen Tatbeständen auf das Verhalten von H und S bis zur rechtlichen Bewertung ihrer Strafbarkeit.

Dr. Matthias Fahrner· JA 2022, 291· 180 Min
Beleidigung, § 185 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+2 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsfall: „Wer hat an der Uhr gedreht…?“

Agathe Auer möchte eine Uhrenkette aus dem Laden der Uhrmacherin Birgit Bijoux an sich bringen, ohne dafür zu bezahlen, und bittet Marek Mesmer, die Kette für sie zu holen. M nimmt die Kette, die ihm als vergessener Gegenstand der A präsentiert wird, und übergibt sie A. Zusätzlich hebt A einen verlorenen Pfandbon von M auf und löst ihn ein. Später versucht M unter falscher Identität, eine von B reparierte Taschenuhr abzuholen. Im Mittelpunkt stehen Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug) sowie Fragen zu Täterschaft und Teilnahme nach dem StGB.

Oskar Axmann, Marcus Bergmann· ZJS 2022, 422
Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JuS 2022Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: In der Cloud überführt

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Einordnung digitaler Handlungen. Insbesondere geht es um die Bewertung von Kopien als Urkunden und deren Gebrauch durch Upload, die Abgrenzung zwischen Betrug und Computerbetrug sowie die Prüfung eines Vermögensschadens trotz Rückzahlungsanspruchs. Weiterhin werden Fragen zur Beweisverwertung nach einer irrtümlich genehmigten Durchsuchung und die Abgrenzung verschiedener Ermittlungsmaßnahmen wie Onlinedurchsuchung und Telekommunikationsüberwachung thematisiert. Abschließend sind die Anforderungen an die formale Ausgestaltung einer Abschlussverfügung und des Anklagesatzes prüfungsrelevant.

Dietsch· JuS 2022, 254
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Computerbetrug (§ 263a StGB)+4 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Zweimal Pech an einem Abend

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der Beteiligten an einem nächtlichen Wohnungseinbruch. Zentral sind der Versuch des besonders schweren Diebstahls samt Rücktritt, mögliche Beteiligungsformen sowie die weiteren Folgen der Tatnacht, einschließlich eines gezielt abgegebenen Einschüchterungsschusses zur Sicherung der Beute und einer späteren Handlung in der S-Bahn. Zu prüfen sind sämtliche relevanten Straftatbestände aus dem StGB.

Prof. Dr. Wolfgang Mitsch· JA 2022, 205· 300 Min
Versuch und RücktrittDiebstahl (§ 242 StGB)Täterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2022Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Kriminalwissen-schaften: Von Krawallnächten, Einhörnern und Stromausfällen

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Strafverfahren gegen einen 18-jährigen Angeklagten (A), der sich in einer sogenannten Krawallnacht an Ausschreitungen beteiligt hat und deswegen unter anderem wegen Landfriedensbruchs zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde. Es werden verschiedene strafrechtliche Fragestellungen thematisiert, wie die Öffentlichkeit von Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz, mögliche Diversionsmaßnahmen, die Einbeziehung früherer Jugendstrafen und die Anrechnung von Untersuchungshaft. Weiterhin behandelt der Fall die strafrechtlichen Sanktionen im Kontext einer Bewährung sowie die Bildung einer Gesamtstrafe und den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund erneuter Straftaten. Der Sachverhalt bezieht sich schwerpunktmäßig auf Jugendstrafrecht und Bewährungsfragen.

Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGBFalsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2022Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur: Die etwas andere Diebestour

Die Klausur thematisiert eine Diebestour, bei der zwei Personen in das Haus eines Verstorbenen einsteigen, dort durch Aufhebeln der Terrassentür Uhren entwenden und die Beute anschließend teilen. Dabei geht es insbesondere um Fragen des Diebstahls, des besonders schweren Falls des Diebstahls und die Zurechnung der Tatbeiträge im Rahmen einer Mittäterschaft.

Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Die etwas andere Schnäppchenjagd

A nutzt im Supermarkt S ein neuartiges Selbstscannersystem, um beim Einkauf mehrere technische Produkte zu unterpreisigen Konditionen zu erwerben. Er manipuliert Preisetiketten und versteckt ein Smartphone in einer Nudelpackung, die anschließend im Einkaufswagen einer anderen Kundin (D) landet. Nach dem Einkauf versucht A, die manipulierte Ware zurückzutauschen und greift D dabei körperlich an, nachdem diese ihn durch Gewalthandlung von ihrer Tasche fernhält. Der Fall thematisiert insbesondere strafrechtliche Aspekte wie Diebstahl, Betrug und Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Einkaufsvorgang und den Manipulationen.

Elena Hilgers· ZJS 2022, 82
RechtfertigungsgründeWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Zwischenprüfungsklausur Strafrecht

Der Fall behandelt eine eskalierende Demonstration, bei der es zu tödlichen und schwerwiegenden Gewalttaten kommt. Thematisiert werden insbesondere Notwehr, Notstand und Festnahmerecht sowie verschiedene strafrechtliche Delikte rund um den Einsatz von Schusswaffen im Kontext Diebstahl und Körperverletzung. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten A und C steht im Mittelpunkt.

Robert Esser, Stefan Kim· JURA 2022, 1333
RechtfertigungsgründeTotschlag, § 212 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+4 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur »Roboter und Igel«

Die Examensklausur thematisiert eine Situation, in der ein Nachbar einen Ziegelstein auf einen Mähroboter wirft, um einen Igel zu retten, dabei aber einen Einbrecher am Nachbarhaus verletzt. Es werden Aspekte der Rechtfertigung, insbesondere Notwehr/Nothilfe sowie das subjektive Rechtfertigungselement und Probleme der § 32 StGB erörtert.

Wolfgang Mitsch· JURA 2022, 1102
RechtfertigungsgründeSubjektiver TatbestandVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Subsidiarität der Unterschlagung und wiederholte Drittzueignung

Der Fall thematisiert die Reformgeschichte und die Auslegung des § 246 StGB insbesondere im Hinblick auf Subsidiarität, Drittzueignung und die Abgrenzung zu anderen Vermögensdelikten. Ausgangspunkt ist ein Streit um die (wiederholte) Drittzueignung eines wertvollen Oldtimer-Fahrzeugs, das mehrfach als Sicherheit übereignet wurde.

Nikolaus Bosch· JURA 2022, 921
Unterschlagung (§ 246 StGB)+2 weitere
JA 2021Original-ExamensklausurFortgeschrittene

*Original-Examensklausur: "Gut gekleidet und brandgefährlich

Der Jurastudent J begeht einen Diebstahl im Kaufhaus, entfernt und versteckt Etiketten, wird dabei von der Verkäuferin V beobachtet, die aus persönlichen Motiven nicht einschreitet. Anschließend bricht J ins Büro seines Versicherungsmaklers M ein, entwendet Laptops und legt Feuer, wodurch es zu einer Explosion kommt, die erhebliche Schäden verursacht, aber keine Gefahr für Personen schafft. J veranlasst zudem seinen Freund F zu einer falschen Aussage vor Gericht; die Klausur stellt multiple strafrechtliche Probleme zu Diebstahl, Urkundenunterdrückung, Brandstiftung und Aussagedelikten dar und beinhaltet auch Fragen der Beweisverwertung.

Prof. Dr. Mark A. Zöller· JA 2021, 731· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB +5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Das liebe Geld

In der Originalexamensklausur 'Das liebe Geld' werden verschiedene strafrechtliche Sachverhalte behandelt, darunter Cash-Trapping am Geldautomaten, eine Körperverletzung mit aberratio ictus, ein versuchter Tankstellenbetrug sowie Fragen zur Verwertbarkeit einer Zeugenaussage nach § 53 StPO und zur Rechtmäßigkeit einer Verfahrensbefassung bei entgegenstehender Rechtskraft. Die Klausur umfasst typische Konstellationen des Strafrechts und bezieht dabei materiellrechtliche und prozessrechtliche Aspekte ein.

Dr. Sabine Grommes· JA 2021, 669· 300 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+4 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Nachts sind alle Autos grau

Die Klausur behandelt typische Probleme aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts anhand zweier Sachverhaltsstränge: Zum einen geht es um die Anstiftung eines Kleinkriminellen zum Diebstahl eines bestimmten Autos, wobei dieser jedoch das falsche Auto aufbricht und den Versuch abbricht; zum anderen um einen gemeinschaftlich geplanten Brandanschlag auf das Haus eines ehemaligen Auftraggebers, der jedoch fehlschlägt. Das Hauptaugenmerk liegt auf Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Rücktritt.

Dr. Jennifer Koch, Katharina Rößler· JA 2021, 637· 150 Min
Täterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+4 weitere
JuS 2021Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Methodik der Strafverteidigung - Der verhinderte Beutezug

Die Klausur thematisiert maßgeblich die materiell-rechtliche Bewertung im Zusammenhang mit einer Gewahrsamsenklave und der Beutesicherungsabsicht unter Berücksichtigung der Beweismöglichkeiten. Im Fokus steht zudem die Einschätzung der Beweislage, insbesondere die Folgerungen für (teil-)geständige Einlassungen, Entschuldigungen und den Beweisantrag sowie die Rolle des Strafverteidigers. Schließlich werden auch Aspekte wie die strukturierte Informationsaufbereitung des Sachverhalts und die Zieldefinition in der Verteidigung behandelt. Damit liegt der Schwerpunkt auf der prozessualen und materiell-rechtlichen Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Tätigkeit der Strafverteidigung.

Reichling, Kihm· JuS 2021, 666
Diebstahl (§ 242 StGB)Versuch und RücktrittHauptverfahren 2: Beweisrecht+4 weitere
ZjS 2021Examensklausur1. Staatsexamen

(Original-)Examensklausur: Alles für die Provision

Die Lehramtsstudentin Patrizia (P) arbeitet als Verkäuferin im Sportcenter (SC) in Leipzig und erhält neben ihrem Stundenlohn eine Provision für jeden Verkauf, die anhand eines Barcode-Systems mit Verkäuferaufklebern erfasst wird. Aufgrund enttäuschender Provisionsergebnisse sucht P nach alternativen Möglichkeiten, ihre Einnahmen zu steigern und nutzt dabei ihre Aufkleber entgegen der Dienstanweisungen. P bittet eine Freundin, ihren Verkäuferaufkleber beim Kauf im SC zu verwenden, und tauscht später unbemerkt Aufkleberrollen mit einer Kollegin, wodurch Provisionen für Verkäufe anderer auf ihr Konto gebucht werden. Die Prüfung des Falles betrifft Fragen des Arbeitsrechts, Strafrechts und eventuell des Betrugs sowie der unberechtigten Provisionserschleichung.

Katharina Beckemper· ZJS 2021, 808
Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGBTäterschaft und TeilnahmeVerleitung zur Falschaussage, § 160 StGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Misslungene Auseinandersetzung

Im Mittelpunkt steht ein Streit zwischen Gesellschaftern einer GbR um die Verteilung des Verkaufserlöses eines Grundstücks und die Zahlung einer Maklerprovision an eine nahestehende Maklerfirma. Zur Debatte stehen insbesondere die strafrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Abzweigung der Provision und möglichen Erpressungsversuchen im Zuge der streitigen Auseinandersetzung.

Prof. Dr. Claudius Petzold· JA 2021, 413· 60 Min
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Untreue (§ 266 StGB)+2 weitere
ZjS 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Ein guter Tropfen

Student S entnimmt nach einem Vergessen der Kundin K am Pfandautomaten einen Pfandbon und nutzt diesen im Supermarkt, um sich das Pfand auszahlen zu lassen. Zudem manipuliert S ein Rabattetikett und verschafft sich so einen Preisnachlass auf eine hochwertige Flasche Scotch. Am Abend konsumiert S zusammen mit Freundin F die Flasche und berichtet ihr von den Umständen des Erwerbs. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen rund um Computerbetrug, Urkundenfälschung und mögliche Beteiligungstatbestände. Strafprozessuale Zusatzfragen betreffen die Zulässigkeit einer Publikumseinschränkung und die Verlegung der Hauptverhandlung in das Audimax.

Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)UnterlassenBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Spritztour mit Folgen

Arno und Bérénice organisieren einen Motorrad-Diebstahl, wobei Bérénice die Wegfahrsperre überwindet und das Motorrad stiehlt. Arno fährt alkoholisiert mit überhöhter Geschwindigkeit durch München und überquert mehrfach rote Ampeln; dabei überfährt er eine Fußgängerin, die tödlich verletzt wird, und beschädigt das Motorrad. Die Klausur prüft strafrechtliche Verantwortlichkeiten nach dem StGB mit Fokus auf Diebstahl, Verkehrsdelikte, Tötungsdelikten und das Verhalten nach dem Unfall.

Dr. Tanja Niedernhuber· JA 2021, 303· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Fernweh

A bucht mit den Zahlungsdaten des C auf der Website der F-GmbH eine Busreise von Hannover nach Berlin, wodurch das Konto des C zunächst belastet wird. Die Konstellation betrifft die mögliche Strafbarkeit der A nach den §§ 242, 243, 263, 263a StGB, insbesondere im Bereich Vermögensstrafrecht. Zudem ist zu klären, ob bei der automatisierten Buchung ein Datenverarbeitungsprozess im Sinne des Computerbetrugs (§ 263a StGB) vorliegt oder ob ein Betrug (§ 263 StGB) durch Täuschung eines Mitarbeiters erfolgt. Schwerpunkt der Prüfung sind die Abgrenzung zwischen Betrug und Computerbetrug sowie die Anwendung des in-dubio-pro-reo-Grundsatzes hinsichtlich der Bearbeitung des Buchungsvorgangs.

Jennifer Hedel· ZJS 2021, 531
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)UnterlassenBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Wer stört, verdient (nicht)

Die Klausur behandelt strafrechtlich relevante Handlungen im Zusammenhang mit der Beeinflussung von Datenverarbeitungsvorgängen sowie Diebstahl unter besonderen Umständen. A manipuliert einen Strichcode an einer Selbstbedienungskasse, um eine falsche Ware zu bezahlen, und nutzt später einen Störsender, um die Zentralverriegelung eines Fahrzeugs zu verhindern und daraus Geld zu stehlen. Die Prüfung erfolgt im Gutachtenstil und konzentriert sich auf die Strafbarkeit nach dem StGB.

Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+2 weitere
ZjS 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Wohnungseinbruchdiebstahl und Kraftfahrzeugrennen

In diesem Fall geht es um mehrere strafrechtliche Fragestellungen. Die Tochter entwendet nach dem Tod ihres Vaters einen Geldschein aus dessen Haus. Ein Dritter verschafft sich nach Einsicht in Todesanzeigen Zutritt zu einem fremden Haus und stiehlt ein wertvolles Bild. Anschließend entwendet er nach ähnlichem Muster ein Auto und flieht mit hoher Geschwindigkeit vor der Polizei. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Wohnungseinbruchdiebstahl nach Tod des Inhabers sowie zur Strafbarkeit eines Fluchtfahrens als verbotenes Kraftfahrzeugrennen.

Marco Rehmet, Nils Ströle· ZJS 2021, 359
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+5 weitere
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Diebstahl - Weinblätter auf Abwegen

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Abtrennen von Bestandteilen und Fragen zur Gewahrsamsenklave im Rahmen eines Diebstahls. Ein zentrales Thema ist zudem die Verwendung eines Erntemessers als mögliches gefährliches Werkzeug im Tatgeschehen sowie die Rolle eines Teilnehmers als Bandenmitglied und das Zusammenwirken der Beteiligten. Ferner steht die inzidente Prüfung von Qualifizierungsmerkmalen im Fokus. Ziel ist es, die strafrechtlichen Voraussetzungen und Abgrenzungen bei Diebstahlsdelikten ausführlich zu analysieren.

Esser, Zitzelsberger· JuS 2021, 135
Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)+1 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Die Drei aus dem Stübchen

In dieser Übungsklausur wird das strafrechtliche Verhalten von drei Personen (A, B und C) rund um einen gemeinschaftlich geplanten und durchgeführten Diebstahl in einer Schmuckabteilung eines Kaufhauses analysiert. Es werden insbesondere Täterschaft, Teilnahme und Qualifikationen des Diebstahls thematisiert, etwa durch Beihilfe, Mittäterschaft oder den Einsatz einer ungeladenen Pistole. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende und verlangt eine Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach dem StGB.

Dr. Sven Großmann, Jonathan Wehrstein· JA 2021, 113· 180 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Täterschaft und TeilnahmeDiebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)
JuS 2021Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Mörderische Verstrickung im "Darknet"

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Bewertung eines Tötungsdelikts im Zusammenhang mit dem "Darknet". Zentrale Fragen sind die Abgrenzung von aberratio ictus, Täterschaft und Teilnahme sowie die Heimtückeproblematik einschließlich eines möglichen Rücktritts. Im weiteren Fokus steht die Rechtmäßigkeit bei der unbefugten Verwendung von Daten und die daraus resultierenden Vermögensdelikte. Besonders hervorgehoben wird zudem die strafrechtliche Verantwortlichkeit im Kontext eines sogenannten "mittelbaren Suizids".

Jahn, Brodowski· JuS 2021, 54
Täterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGBVersuch und Rücktritt+5 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Geldsorgen

In dem Examensfall wird das strafrechtliche Verhalten des A geprüft, der einen Bankkunden nach Eingabe von Karte und PIN am Geldautomaten überrascht, um dessen Geld abzuheben, anschließend vor der Polizei flüchtet und dabei grob verkehrswidrig fährt. Während der Flucht touchiert er ein parkendes Auto und entfernt sich vom Unfallort, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Im weiteren Verlauf plant er zusammen mit B weitere Vermögensdelikte. Die Klausur erfasst typische Eigentums-, Vermögens- und Straßenverkehrsdelikte sowie eine prozessuale Zusatzfrage zur Zeugenvernehmung.

Maximilian Lenk· JURA 2021, 1113
Diebstahl (§ 242 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+5 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

StR-Fortgeschrittenenhausarbeit zu Eigentums- und Vermögensdelikten

In diesem strafrechtlichen Übungsfall entwendet der Täter T im finanziellen Notstand Pfandflaschen sowie weggeworfene Äpfel aus einem Supermarkt-Innenhof, um durch die Einlösung des Pfandes Geld zu erhalten. Anschließend begeht T einen räuberischen Überfall auf eine Tankstelle mit angedrohter Gewalt und erhält dabei die Tageseinnahmen. Die Lebensgefährtin gibt später gegenüber der Polizei bewusst wahrheitswidrig ein Alibi für T an.

Sven Großmann· JURA 2021, 571
Diebstahl (§ 242 StGB)Raub (§ 249 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Bruderhahn

Die Klausur behandelt klassische und aktuelle Probleme aus dem Bereich der Eigentumsdelikte, insbesondere die Zueignungsabsicht bei Diebstahl, sowie weitere Fragestellungen wie Rechtfertigungsgründe (Notwehr), Beteiligung durch Unterlassen, und steht zudem im Kontext von Tierschutzaktionen. Der Fall ist anspruchsvoll und umfasst mehrere Handlungsalternativen und Beteiligtenkonstellationen.

Tamara Schneider· JURA 2021, 201
Diebstahl (§ 242 StGB)RechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JuS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Eigentumsdelikte - Alles Käse

Die Klausur behandelt zentrale Problemfelder im Bereich der Eigentumsdelikte, insbesondere im Zusammenhang mit dem Gewaltbegriff und dem Gewahrsam. Ein Schwerpunkt liegt auf der Auseinandersetzung mit dem 'vergeistigten' Gewaltbegriff, dem Finale Zusammenhang und der Frage der Gewahrsamsverhältnisse. Zudem wird der Vorsatz und die Zueignungsabsicht, insbesondere der Einsatz von Scheinwaffen als Drohmittel im Sinne der §§ 244, 250 StGB, umfassend thematisiert. Ferner wird die Aneignungsabsicht beim Verzehr des Diebesguts und das Regelbeispiel der Hilflosigkeit behandelt.

Grünewald, Dobbe· JuS 2020, 1182
Diebstahl (§ 242 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)+3 weitere
ZjS 2020Examensklausur1. Staatsexamen

Fortgeschrittenen- und Examensklausur: Ein mitleidiger Einbrecher

Im Mittelpunkt des Falles steht Hubert Hampel (H), der aus dem Haus des Otto Olm (O) Wertgegenstände entwenden will. Während des Einbruchs trifft H auf den bereits getöteten O und bricht sein Vorhaben aus Mitleid ab bzw. verlässt im Abwandlungsfall panikartig das Haus mit einem Laptop, der Thea (T), der Tochter des O, gehört. Zentral sind strafrechtliche Fragen zu Versuch, Rücktritt vom Versuch sowie zur Qualifikation der Tat (§§ 249, 250 StGB), insbesondere im Hinblick auf Raub, Diebstahl und mögliche Rücktrittsvoraussetzungen. In der Abwandlung spielen außerdem Eigentumsverhältnisse am Diebesgut und der ausschließliche Gewahrsam Dritter eine Rolle.

Wolfgang Mitsch· ZJS 2020, 634
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Seeteufel à l‘ancienne

Im vorliegenden Fall besucht die Foodbloggerin F das Restaurant von R und bemerkt dort einen Widerspruch zwischen der Speisekarte ("fangfrischer" Fisch) und tatsächlich verwendeter Tiefkühlware. Nach einer Konfrontation droht F dem R implizit mit einem Veröffentlichungsdruck, der zu einer unentgeltlichen Bewirtung führt. Später täuscht R gegenüber seiner Lieferantin L, um an preisgünstigere Ware zu gelangen. Abschließend bittet R seinen Freund A, F zu töten, wobei der Tötungsversuch jedoch scheitert. Die Prüfung umfasst mögliche Straftatbestände bezüglich Betrug, Erpressung, Täuschung und versuchtem Tötungsdelikt nach dem Strafgesetzbuch.

Dr. Yao Li, Sebastian Kürten· ZJS 2020, 269
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Täterschaft und Teilnahme(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Spendenbecher

Im Mittelpunkt des Falles steht A, der ein Benefizfestival ohne Entrichtung des Eintrittspreises betritt, indem er sich einen Eintrittsstempel fälscht und unbefugt auf das Gelände gelangt. Dort entwendet er aus versiegelten Spendeneimern eine Vielzahl von Bechern, die als Nachweis für getätigte Spenden dienen, und gibt diese an einer Bar mit einer falschen Behauptung gegen Auszahlung von Geld ab. Die Klausur prüft die Strafbarkeit des A nach dem StGB und fokussiert auf Vermögensdelikte, insbesondere Urkundenfälschung und den Umgang mit den Bechern als möglichem Tatobjekt. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind das Vorliegen von Täuschungshandlungen und die Zueignungsabsicht im Zusammenhang mit den entnommenen Spendenbechern.

Dennis Klein· ZJS 2020, 70
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Über Umwege zum Ziel

Im Mittelpunkt des Falls steht D, der aus finanziellen Nöten Geld von seinem Konkurrenten K entwendet, indem er mit einem Schlagstock in dessen Gartenhütte eindringt und zwei Geldtaschen stiehlt. Nach seiner erfolgreichen Flucht plant D gemeinsam mit A und B einen weiteren Überfall auf einen Taxifahrer, bei dem sie mittels einer Pistole dessen Tageseinnahmen rauben. Zentral sind die strafrechtlichen Fragen rund um Diebstahl, besonders schwere Diebstahlsfälle, Abgrenzungen zwischen Raub und räuberischer Erpressung sowie die Beteiligungsformen von Täterschaft und Teilnahme. Der Bearbeitervermerk schränkt die zu prüfenden Delikte gemäß StGB gezielt ein.

Täterschaft und Teilnahme(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JURA 2020Anfänger:innen

Error in persona und aberratio ictus in sog. Distanzfällen (Teil 1)

Der Fall behandelt die strafrechtlichen Irrtumsprobleme error in persona und aberratio ictus, insbesondere im Kontext sogenannter Distanzfälle, in denen die Tathandlung nicht unmittelbar am Tatobjekt stattfindet. Anhand von Beispielen aus dem Bereich Totschlag und Diebstahl werden die dogmatischen Unterschiede und die unterschiedliche Behandlung im subjektiven Tatbestand analysiert. Dabei wird insbesondere auf die Prüfung von § 16 Abs. 1 S. 1 StGB und die Konsequenzen für den Vorsatz eingegangen.

Nina Nestler, Philipp Prochota· JURA 2020, 132
Subjektiver TatbestandTotschlag, § 212 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Ein Geburtstag und seine Folgen

In dieser anspruchsvollen Übungsklausur werden Eigentums- und Vermögensdelikte, typische Raserproblematiken, Nötigung im Zusammenhang mit Parkplatzfällen sowie strafrechtliche Aspekte rund um Aufstiftung behandelt. Verschiedene strafrechtliche Handlungen und ihre rechtliche Bewertung hinsichtlich A, C, D und E stehen im Mittelpunkt. Die Klausur verbindet Alltagsgeschehen mit komplexen strafrechtlichen Fragen.

Felix Schmidhäuser· JA 2019, 912· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

* "Die kriminellen Geschäftsführer

In dem Fall geht es um Geschäftsführer einer GmbH, die in unterschiedlich gelagerte strafrechtliche Handlungen verwickelt sind, darunter Betrug, Untreue, und Diebstahl. Zusätzlich spielt das Verhalten im Zusammenhang mit bei Schmiergeldzahlungen verschleierten Konten und Fragen der Strafprozessordnung bezüglich einer staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungsanordnung eine Rolle. Es werden Strafbarkeiten der Beteiligten nach dem StGB sowie die Verwertbarkeit beschlagnahmter Unterlagen geprüft.

Tobias Wickel· JA 2019, 747· 300 Min
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Die Qual der Wahl

Die Fallklausur behandelt die Revision eines wegen Diebstahls und Trunkenheit im Verkehr verurteilten Angeklagten. Im Fokus stehen Themen wie Befangenheit eines Schöffen, Beweisverwertungsverbote nach Polizeirecht, Wahlfeststellung, sowie strafprozessuale Aspekte zur Beschränkung der Revision und deren Zurückverweisung. Die materiellen und prozessualen Probleme werden aus Sicht des Verteidigers und im Rahmen einer Referendarsklausur beleuchtet.

Dr. Jörg Burmeister· JA 2019, 614· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+4 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Die Poststelle

Der Fall behandelt den Verlust einer Brieftasche mit Sparbuch in einer Poststelle. Nach dem Diebstahl kontaktiert ein Mann die Geschädigte und verlangt Geld für die Rückgabe. Thematisiert werden insbesondere Diebstahl und Erpressung sowie die Einlassung des Beschuldigten bezüglich des Fundes und der Rückgabe.

Dr. Georg Bischoff, Alexander Heil· JA 2019, 538· 60 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+4 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Bienchen summ summ summ

In der Klausur "Bienchen summ summ summ" geht es um strafrechtliche Fragen rund um Diebstahl mit Qualifikation und Regelbeispiel, Hausfriedensbruch, und vorsätzliche Körperverletzung, sowie einen zivilrechtlichen Rechtfertigungsgrund (§§ 961, 962 BGB). Besonders relevant sind Themen wie Versuch, Rücktritt und die objektive Zurechnung im Zusammenhang mit den Ereignissen im Wochenendhaus. Der Fall behandelt zudem das Unterlassen von Hilfeleistung nach einer gefährlichen Körperverletzung.

Lisa-Marlena Donhauser, Christoph Bauernschmitt, Dohnhauser· JA 2019, 262· 150 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründe+4 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Must-Haves – Smartphone und Pfefferspray

A möchte ein neues Smartphone besitzen und beauftragt seine Freundin B, ihm das gewünschte Modell von X zu verschaffen. B und ihre Schwester C bringen X dazu, ihnen das Smartphone unter einem Vorwand auszuleihen und behalten es anschließend trotz Nachfrage von X. Als X das Telefon zurückfordert, bedroht B ihn mit einem Pfefferspray. Die Klausur thematisiert insbesondere die Abgrenzung zwischen Sachbetrug und Trickdiebstahl, die Einordnung des Pfeffersprays als gefährliches Werkzeug sowie das Problem der "frischen Tat" bei § 252 StGB.

Täterschaft und TeilnahmeDiebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Unterlassen+5 weitere
ZjS 2019Examensklausur1. Staatsexamen

(Original-)Examensklausur: Selbst bedienen: gern – aber selbst zahlen?

Im Fall betreibt V ein Selbstbedienungsrestaurant, in dem Gäste Speisen und Getränke über eine Chipkarte bestellen und beim Verlassen bezahlen. A entnimmt unbemerkt die Chipkarte des P, bestellt damit ein Gericht und legt die Karte danach zurück. P zahlt bei Verlassen des Restaurants unwissentlich auch für die Bestellung des A. Im Zentrum stehen die strafrechtlichen Fragestellungen nach Betrug und möglicher Urkundendelikte im Zusammenhang mit dem Verhalten des A.

Scarlett Jansen· ZJS 2019, 132
Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB)Ausspähen von Daten, § 202a StGB+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Ein folgenschwerer Gegenschlag

Die Klausur behandelt eine Auseinandersetzung, bei der der Täter unter Einfluss eines Freundes statt eines Faustschlags ein Messer einsetzt und dadurch gravierende Verletzungen verursacht. Thematisiert werden insbesondere die Voraussetzungen einer schweren Körperverletzung, Aufstiftung, die Zueignungsabsicht beim Entwenden eines Smartphones, die Abgrenzung zwischen Sachbeschädigung und Sachentziehung sowie strafrechtliche Fragen zur Nutzung einer digitalen Parkscheibe und Revision wegen eines absoluten Revisionsgrundes.

Tamina Preuß· JURA 2019, 660
Schwere Körperverletzung, § 226 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Ein folgenschwerer Einbruch

Die Klausur behandelt einen Einbruch in ein Wohnmobil mit schlafenden Insassen und einen weiteren Einbruchversuch in ein polizeilich präpariertes Wohnmobil, gefolgt von einem Messerangriff auf eine vermutete Zeugin. Es werden strafrechtliche Fragestellungen sowohl des allgemeinen als auch des besonderen Teils thematisiert, insbesondere Wohnungseinbruchdiebstahl und schwere Körperverletzung.

Momme Buchholz· JURA 2019, 211
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Schwere Körperverletzung, § 226 StGBVersuch und Rücktritt+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Breit gebaut, braun gebrannt, Schlüssel unter der Hantelbank

Die Klausur thematisiert Eigentums- und Vermögensdelikte rund um einen Spind-Schlüssel im Fitnessstudio. A hebt einen verlorenen Schlüssel auf und entwendet daraus Bargeld und eine EC-Karte samt notierter PIN, nutzt die Karte zum Geldabheben und erschleicht sich später eine Fundsache (Pulsuhr) durch falsche Angaben. Zusätzlich gibt A das erbeutete Geld seiner Mutter weiter. Die Aufgabenstellung fordert strafrechtliche Prüfung sämtlicher relevanten Handlungen des A.

Dr. Florian Schumann, Aleksandar Zivanic· JA 2018, 504· 180 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

* "Mit dem Handy auf der Flucht

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die Abgrenzung von Diebstahl und Betrug, Zueignungsabsicht, sowie Straßenverkehrsdelikte im Zusammenhang mit einer Flucht mit Handy und dem Einsatz eines Messers. Weiterhin wird im strafprozessualen Teil das Recht auf den gesetzlichen Richter und Fragen rund um das Beschäftigungsverbot von Richterinnen sowie der Unterschied zwischen Aussetzung und Unterbrechung eines Strafverfahrens behandelt.

Diane Wolf-Doettinchem· JA 2018, 432· 240 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Wiederholung+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „Das getäuschte Opfer als Täter“

Im vorliegenden Fall nutzt Anton die Gutgläubigkeit von Benedikt aus, indem er sich als Bankmitarbeiter ausgibt und vorgibt, Benedikts Konto durch die Herausgabe von Bankkarte und PIN vor einem angeblichen Virus schützen zu müssen. Nachdem Benedikt die Karte und die PIN übergibt, gibt Anton die Karte reumütig zurück. Im zweiten Teil versucht Benedikt, ohne oder nur teilweise zu bezahlen, an ein Virenschutz-Programm in Franziskas Geschäft zu gelangen und wendet dabei verschiedene Täuschungs- und Verbergungsstrategien an. Im Fokus stehen strafrechtliche Fragestellungen zum Betrug (§ 263 StGB), insbesondere zum Vorliegen eines Irrtums und Gefährdungsschadens, sowie die Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug (§§ 242, 263 StGB).

Kai Cornelius, Dominik Birner· ZJS 2018, 604
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JA 2018Anfänger:innen

Ein hundsgemeiner Coup

Ein Finder nimmt einen entlaufenen Hund im Park an sich und behält ihn, obwohl der ursprüngliche Eigentümer den Hund im dichten Gedränge aus den Augen verloren hat. Am nächsten Tag begeht der Finder einen Diebstahlsversuch an einem Hundespielzeug im Laden, entscheidet sich dann aber um und bezahlt den Artikel doch noch. Zu prüfen sind insbesondere Zueignungsabsicht, Versuch und vollendete Unterschlagung.

Annabell Blaue· JA 2018, 113· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Versuch und RücktrittUnterschlagung (§ 246 StGB)+4 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Jede Leidenschaft hat ihren Preis

Im Fall sammelt der Student T hochwertige Mobiltelefone und verschafft sich aus finanzieller Not eines durch Täuschung und Wegnahme von einem Passanten. Die Klausur thematisiert dabei insbesondere die Abgrenzung von Diebstahl und Betrug am konkreten Beispiel sowie das Vorgehen des Täters bei der anschließenden Flucht. Es werden zwei Lösungswege diskutiert: Diebstahlslösung und Betrugslösung.

Gunnar Duttge, Arnd Burghardt· JURA 2018, 515
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Raub (§ 249 StGB)+5 weitere
ZjS 2017Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Der geschäftstüchtige Kunststudent

Der Fall handelt vom US-amerikanischen Kunststudenten Gaffrey (G), der in Berlin eine Fälschung eines verschollenen van Gogh-Gemäldes anfertigt und signiert, um diese auf dem Schwarzmarkt über den Mafioso Alba (A) gewinnbringend zu verkaufen. G bietet das gefälschte Gemälde dem Kunstsammler Rudolph (R) als angebliches Original an, was nach mehrfacher Täuschung zu einem Verkauf für 10 Millionen Euro führt. Zusätzlich versucht G, nach seinem Abtauchen auf die Cayman Islands mithilfe einer gefälschten Sterbeurkunde die Auszahlung einer Lebensversicherung zugunsten seiner Freundin Charlotte (C) zu bewirken. Im Mittelpunkt stehen Vermögens-, Urkunden- und Kunstfälschungsdelikte sowie strafrechtliche Aspekte des Versicherungsbetrugs. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von G, A und R nach dem StGB.

Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Gewerbsmäßige Hehlerei; Bandenhehlerei (§ 260 StGB)+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Heiße Ware

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von mehreren Tatbeteiligten an einem Einbruch in eine Villa, die Entwendung einer wertvollen Uhr, die Brandstiftung zur Spurenbeseitigung sowie anschließende Versuche der Hehlerei durch den Bekanntenkreis. Der Sachverhalt gibt Anlass zur Prüfung der Vermögensdelikte (Diebstahl, Hausfriedensbruch), verschiedener Brandstiftungsdelikte und Anschlussdelikte wie Hehlerei. Die Strafbarkeit von Adam, Dora, Hans und P wird unter Berücksichtigung des Allgemeiner Teils sowie relevanter Tatbestände des Strafgesetzbuchs erörtert.

Benjamin Dzatkowski, Josephin Wolter· JA 2017, 190· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB Hehlerei (§ 259 StGB)+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Übungsfall: „Heiße Quellen“

Der weltberühmte Sänger C übernachtet inkognito in einem Hotel und gibt beim Einchecken bewusst falsche Personalien auf dem Meldeformular an. Nach einer versehentlichen Beschädigung eines Hotelgemäldes verlässt er das Hotel im Glauben, dass durch die Falschangaben eine Haftung vermieden wird. Die Hotelangestellte A eignet sich das vom Gast gezahlte Bargeld an, vernichtet den Meldezettel und täuscht so die ordnungsgemäße Buchführung. Der Fall konzentriert sich auf mögliche Strafbarkeiten wegen Urkundenfälschung, Unterschlagung, Betrug und begleitende Kontrollpflichten weiterer Hotelmitarbeiter.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)UnterlassenBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

* "Pulp Fiction - Die Diner-Szene

In diesem Übungsfall planen und begehen die Ganoven Yolanda und Ringo einen bewaffneten Raubüberfall in einem Diner und entwenden dabei die Tageseinnahmen sowie das Bargeld der Gäste. Zusätzlich werden Fragen zum Vorfall in einer Bank (Erpressung), zu Körperverletzung und zur Zulässigkeit der Verteidigung von H durch einen bestimmten Anwalt im Strafprozessrecht gestellt.

Jannik Rienhoff· JA 2016, 745· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 20162. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Ein „preisgünstiger“ Sommertag

Im Mittelpunkt des Falls steht Alvin (A), der durch verschiedene Handlungen in einem Supermarkt sowie in einer Straßenbahn mehrere Straftatbestände verwirklichen könnte. A entwendet heimlich Wodka im Supermarkt, manipuliert beim Selbstbedienungskassensystem den Preis für eine Zeitschrift und bezahlt so einen geringeren Betrag für ein teureres Produkt. Anschließend fährt er bewusst ohne Fahrschein mit der Straßenbahn, gibt gegenüber der Kontrolleuse falsche Personalien an und äußert eine abwertende Bemerkung über die Verkehrsgesellschaft. Zusätzlich spielt das Verhalten des Strafrichters Samson (S) bei der Urteilsfindung und nachträglichen Änderung der Urteilsformel eine zentrale Rolle. Schwerpunktmäßig sind Fragen des Betrugs, Diebstahls, Leistungserschleichung, falscher Verdächtigung, Beleidigung, Urkundenfälschung und Rechtsbeugung zu prüfen.

Tamina Preuß· ZJS 2016, 639
Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Falsche Verdächtigung, § 164 StGBFalsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Liebesschlösser – Für immer und ewig?

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um das Entwenden von Liebesschlössern von einer Brücke. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Diebstahl sowie die Abgrenzung von Raub und räuberischem Diebstahl. Außerdem wird eine Körperverletzung im Zusammenhang mit der Wegnahme geprüft.

Marc Reinhardt· JA 2016, 189· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+3 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Eine langersehnte Dusche, ein verhängnisvoller Liebesbrief und ein wütender Anruf

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des A, der ohne Erlaubnis eine Dusche im Krankenhaus benutzt, einen fremden Brief aus dem Briefkasten entnimmt und zerstört sowie am Telefon eine Beleidigung ausspricht. Thematisiert werden insbesondere Diebstahl, Hausfriedensbruch, Beleidigung und die Abgrenzung von error in persona und aberratio ictus.

Diebstahl (§ 242 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Beleidigung, § 185 StGB+2 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Schirm, Schein und Melone

Der Fall behandelt die Strafbarkeit des J und M in zwei Tatkomplexen: Erstens durch die Mitnahme eines Regenschirms in einem Selbstbedienungsladen (Fragestellung: Diebstahl und Abgrenzung zum Betrug), und zweitens durch das Aufheben und Behalten von Bargeld aus einer Damengeldbörse (Fragestellung: Fundunterschlagung, Selbstzueignung mit Drittzueignung). Der Schwerpunkt liegt auf klassischen Vermögensdelikten sowie der Täterschaft und Teilnahme.

Marcus Bergmann· ZJS 2016, 73
Täterschaft und TeilnahmeDiebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Sport ist Mord? Ein Wasserballspiel und die Folgen

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen im Kontext eines Wasserballspiels, darunter Gewahrsamsbruch und Übereignung im Zusammenhang mit Sonnenblumen, Körperverletzungen und deren Rechtfertigung im Mannschaftssport sowie psychische Folgeschäden. Zudem wird auf die Zuständigkeit des Jugendrichters eingegangen.

Christine Morgenstern· JURA 2016, 686
Diebstahl (§ 242 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

»One man’s trash is another man’s treasure«

Die Klausur schildert einen Fall, in dem zwei Angestellte eines Wertstoffhofes gezielt Gegenstände aus Sammelcontainern entnehmen und weiterverkaufen, entgegen der in der Benutzungsordnung geregelten Eigentumsübertragung und Entnahmeverbots. Thematisiert werden schwerpunktmäßig die Voraussetzungen und Probleme des Diebstahls sowie der Rücktritt vom Versuch, vor dem Hintergrund einschlägiger Rechtsprechung des BGH.

Robert Esser, Judith Lutz· JURA 2016, 311
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Versuch und Rücktritt+4 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Thorsten auf Abwegen

Die Klausur schildert mehrere Straftaten des arbeitslosen Thorsten: Nach einem Diebstahl bei einem Juwelier täuscht er eine Gefahrensituation gegenüber seinem ehemaligen Chef vor, was indirekt dessen Tod verursacht. Schließlich verletzt er seine Frau schwer durch das Abschneiden eines Fingers. Die Aufgabe besteht in der umfassenden strafrechtlichen Prüfung von Thorstens Verhalten.

Wolfgang Rottwinkel· JA 2015, 593· 180 Min
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Schwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

(K)ein Dieb

Der Klausurfall thematisiert die Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Sachbetrug sowie die Voraussetzungen eines Gewahrsamsbruchs in Selbstbedienungsläden. Zudem wird der Tatbestand der Unterschlagung geprüft, nachdem der Jurastudent B versehentlich ein Getränk im Kaufhaus nicht bezahlt und dieses anschließend konsumiert und entsorgt.

Berthold Hinrich Haustein· JA 2015, 351· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Unterschlagung (§ 246 StGB)+3 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Gefahr für Juri und Justel

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem A versucht, wertvolle Schneeeulen aus dem Zoo zu stehlen und dabei einen Pfleger mit einer (ungefährlichen) Waffe bedroht, um an die Tiere zu gelangen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des A nach Normen des StGB unter Berücksichtigung von Raub, räuberischer Erpressung und verwandten Delikten.

Prof. Dr. Edward Schramm, Sindy Schubert· JA 2015, 263· 120 Min
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+3 weitere
ZjS 2015Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Ein vertanes Talent und die Verlockungen des elektronischen Zahlungsverkehrs

Der Fall handelt von Hacker H, der an der Hotelrezeption Kreditkartendaten von Kunden durch Manipulation eines Kartenlesegeräts erfasst und nach der anfänglichen Vernichtung des Datensatzes weitergehende Methoden entwickelt. H verschafft sich illegal Zugang zu geschützten Servern eines Kreditinstituts, um Kreditkartendaten, Prüfnummern und PINs zu erlangen und manipuliert mit diesen Daten Kreditkartenrohlinge. Im weiteren Verlauf hebt er mit einer gefälschten Karte Geld ab und tätigt Online-Bestellungen unter fremdem Namen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Bereich Vermögensdelikte, Urkundendelikte, Sachbeschädigung sowie Straftaten zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Daten (§§ 202a f. StGB).

Sebastian Laudien· ZJS 2015, 289
Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b StGB)Abfangen von Daten, § 202b StGB+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Plötzlicher Kindstod?

Die allein lebende Mutter M versorgt ihr Kleinkind K zunächst ausreichend, ist aber später überfordert und unterlässt die notwendige Ernährung sowie kinderärztliche Vorsorge. Nachdem sich K's Gesundheitszustand weiter verschlechtert und lebensbedrohlich wird, unternimmt M aus Gleichgültigkeit nichts, obwohl ärztliche Hilfe den Tod hätte verhindern können. K verstirbt; die Ursache des Todes ist medizinisch unklar, es kommen sowohl Unterernährung als auch plötzlicher Kindstod in Betracht. Gegenstand des Falls ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit der M wegen unterlassener Hilfe für K, insbesondere mit Blick auf eine mögliche Strafbarkeit nach § 212 Abs. 1 StGB.

UnterlassenTotschlag, § 212 StGBAllgemeiner Teil+5 weitere
JA 2015Original-Examensklausur1. Staatsexamen

* Original-Examensklausur: "Angemessenheit ist (k)eine Frage des Kredit­rahmens

Die Angeklagte wurde wegen Computerbetrug zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie legte Revision ein und ihr Verteidiger rügt unter anderem die Verletzung von § 244 III StPO (Ablehnung eines Beweisantrags) sowie § 55 II StPO (fehlende Belehrung der Zeugin zum Auskunftsverweigerungsrecht). Die Klausur verlangt eine Prüfung der Erfolgsaussichten der Revision.

Computerbetrug (§ 263a StGB)Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)+4 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Geld macht nicht (immer) glücklich

Die Klausur behandelt einen Diebstahl aus einem Kiosk, der nach Mittäterschaft weitergeführt wird, und eine anschließende versuchte Wiederholung unter Einsatz von Schusswaffen. Während des geplanten zweiten Diebstahls kommt es zu Gewissensbissen, einem Irrtum sowie einer Körperverletzung im Rahmen des sog. Verfolgerfalls. Die Strafbarkeit von S und A ist gutachtlich zu prüfen.

Anna-Lena Nix· JA 2015, 24· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Übungsfall zur Mittäterschaft: »Seasons in the Abyss«

Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung eines gemeinsam geplanten und durchgeführten Diebstahls in einer Kirche anhand mittäterschaftlicher Zurechnung nach § 25 II StGB. Thematisiert werden die Rollen und Strafbarkeit der Beteiligten T, K, J und D, insbesondere hinsichtlich Vorbereitung, Durchführung sowie Begleitdelikten mit Waffen und Verletzung eines Mittäters. Die Klausur eignet sich für das erste Staatsexamen und setzt grundlegende Kenntnisse im Allgemeinen Teil des Strafrechts voraus.

Sascha Sebastian· JURA 2015, 992
Täterschaft und TeilnahmeDiebstahl (§ 242 StGB)+4 weitere
JA 20141. Staatsexamen

* "Innerbetriebliche Differenzen mit Folgen

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem innerbetrieblichen Umfeld, in dem persönliche Konflikte zu Straftaten führen: K begeht einen Diebstahl in der Wohnung einer Kollegin und attackiert später den Chef mit einem Messer. Schwerpunktmäßig werden strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, gefährlicher Körperverletzung, versuchtem Mord sowie prozessuale Themen der Revision, einschließlich der Verfahrensrüge sowie der Verteidigung im Prozess, geprüft.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Jennifer Koch· JA 2014, 830· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die Folgen einer Belästigung

In diesem Übungsfall werden die strafrechtlichen Folgen mehrerer Handlungen untersucht, darunter die Konfrontation zwischen Veronika und Bernd samt Schussabgabe mit Tötungsabsicht, die Zerstörung von Mobiltelefonen, das Zurückhalten eines Handys mit Forderung auf Ersatzleistung, eine nicht fachgerechte ärztliche Behandlung mit Todesfolge sowie Diebstahl und Brandstiftung in einer Praxis. Die Klausur fragt nach der Strafbarkeit sämtlicher Beteiligter nach dem StGB.

Dr. Jens Puschke· JA 2014, 348· 300 Min
RechtfertigungsgründeVersuch und RücktrittTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
ZjS 2014Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur im Strafprozessrecht: Private Investigations

Im Mittelpunkt des Falles steht B, Geschäftsführer einer Baufirma, der durch den Bezug minderwertiger Waren und den Verkauf als Qualitätsprodukte an Kunden erhebliche Gewinne privatisiert. Der Jura-Student J verschafft sich heimlich Zugang zu Bs Villa, entwendet eine Taschenuhr und beschafft sich Zugang zu Bs E-Mails, die später an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Streitpunkte sind die Verwertbarkeit dieser von J privat erlangten Beweismittel im Strafverfahren sowie der Umfang und die Reichweite der Weisungsbefugnis und Verfahrenseinstellungsvorschriften der Staatsanwaltschaft. Zudem wird die Rolle des Verteidigers im Zusammenhang mit Verwertungsverboten geprüft.

Christopher Schöpe· ZJS 2014, 304
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Ausspähen von Daten, § 202a StGBBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Der Berg ruft

Ein Bergsteiger bricht aus lebensrettenden Gründen in eine Schutzhütte ein und nimmt anschließend eine Marienfigur mit. Der Eigentümer verfolgt ihn und schießt mit einem Jagdgewehr, wobei sowohl der Bergsteiger als auch eine Kuh verletzt werden. Die Klausur behandelt den Aggressivnotstand, mutmaßliche Einwilligung, sowie Erforderlichkeit und Gebotenheit der Notwehr beim Schusswaffeneinsatz und die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit.

RechtfertigungsgründeFahrlässigkeitDiebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
JURA 2014Anfänger:innen

Gewahrsamsbestimmung nach »natürlicher Auffassung des täglichen Lebens«

Die Klausur thematisiert die Bestimmung des Gewahrsams nach der ‚natürlichen Auffassung des täglichen Lebens‘ anhand eines strafrechtlichen Falles. Zentral ist die Abgrenzung zwischen Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und anderen Delikten im Hinblick auf das Merkmal des Gewahrsams und dessen Bruch oder Begründung.

Nikolaus Bosch· JURA 2014, 1237
Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+2 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Kekse für die Kinder«

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des Karnevalisten K, der das Firmenwahrzeichen eines Keksherstellers entwendet und anschließend mit einem Bekennerbrief die Versorgung von Kinderkrankenhäusern mit Keksen fordert. Der Fall thematisiert insbesondere die Delikte Diebstahl, Erpressung, Sachbeschädigung und Urkundenfälschung. Dabei steht die Rückgabeabsicht von K im Zentrum der strafrechtlichen Bewertung.

Esma Dogruel, Manuel Roesch· JURA 2014, 976
Diebstahl (§ 242 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Ausreisevorbereitungen«

T begeht verschiedene Straftaten im Zusammenhang mit Ausreisevorbereitungen: Einbruch mit einem Schraubendreher, Diebstahl von Bargeld sowie einer Spielzeugpistole, Bedrohung eines Bankangestellten mit einer Scheinwaffe und Brandstiftung im Keller eines Mehrfamilienhauses. Es entstand Sachschaden und mehrere Personen erlitten Rauchvergiftungen. Die Strafbarkeit des T nach dem Strafgesetzbuch ist zu prüfen.

Guido Philipp Ernst· JURA 2014, 536
Diebstahl (§ 242 StGB)Raub (§ 249 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB +5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Keine Unschuldslämmer«

In dem Fall 'Keine Unschuldslämmer' dringt ein Schäfer mit seiner Herde wiederholt auf fremde Wiesen vor. Nachdem ein Bauer und seine Frau den Verlust ihres Futters beklagen, nehmen sie als Ausgleich ein Lamm des Schäfers, setzen sich gegen seine Wiedererlangungsversuche mit einer Pistole zur Wehr und fliehen mit dem Tier. Es ist die Strafbarkeit aller Beteiligten nach dem StGB zu prüfen.

Thomas Jänicke· JURA 2014, 446
Diebstahl (§ 242 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+2 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Kommissar Langfinger kauft ein

Der Polizeibeamte P ersetzt im Supermarkt eine Sektflasche mit einem Wein von deutlich höherem Wert, um an der Kasse lediglich den niedrigeren Preis zu zahlen. Gleichzeitig steckt er eine DVD sowie ein Snickers ein, letzteres aus Mangel an Bargeld. Die Klausur prüft die strafrechtliche Bewertung nach dem StGB, insbesondere Abgrenzungen zwischen Diebstahl und Betrug sowie das Verhalten hinsichtlich weiterer entnommener Waren.

Andreas Dürr· JURA 2014, 352
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Der skrupellose Heimwerker: Eine Bohrmaschine zum Nulltarif

Der Fall behandelt verschiedene vermögensrelevante Straftatbestände im Zusammenhang mit dem Erwerb von Bohraufsätzen und einer Mini-Bohrmaschine durch den Täter A. Schwerpunkte liegen auf der Abgrenzung von Betrug (§ 263 StGB) und Diebstahl, räuberischem Diebstahl unter Waffeneinsatz sowie weiteren Problemstellungen aus dem Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte.

Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+4 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Vom Wutbürger W

Die Klausur behandelt das strafrechtliche Verhalten eines Wutbürgers, der aus Protest das Anwesen eines Investors aufsucht, ein Fenster einschlägt, einen hochwertigen Whisky entwendet und eine politische Parole auf eine Glastür sprüht. Zusätzlich verletzt er einen Kampfhund mit einer Eisenstange und nimmt diesen mit. Die strafrechtliche Prüfung umfasst Diebstahl, Qualifikationen sowie Sachbeschädigung und Notwehr.

Werkmeister· JA 2013, 902· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Rechtfertigungsgründe+4 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Die eigenmächtige Vollstreckung

In dieser Fortgeschrittenenklausur geht es um einen Gläubiger, der nach erfolgloser Vollstreckung aus eigenem Antrieb Gegenstände des Schuldners an sich nimmt und später verwertet. Strafrechtlich werden insbesondere Diebstahl und Unterschlagung, sowie die Irrtümer und subjektiven Vorstellungen des Handelnden geprüft. Die Aufgabenstellung fokussiert auf die Strafbarkeit des A nach den relevanten Vorschriften des StGB.

Prof. Dr. Martin Heger· JA 2013, 829· 240 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Unterschlagung (§ 246 StGB)+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Ein Sommerabend

Die Klausur behandelt, wie sich Anton strafrechtlich durch verschiedene Handlungen – darunter Diebstahl, versuchte gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung, Nötigung, unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs und Unterschlagung – strafbar gemacht hat. Der Sachverhalt umfasst sowohl Vermögens- als auch Gewaltdelikte, wobei der Schwerpunkt auf den strafrechtlichen Tatbeständen und deren Abgrenzung liegt. Die Tötungsdelikte § 212, 211 StGB sollen nicht geprüft werden.

Diebstahl (§ 242 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGB+4 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Nachts im Museum

Drei Täter planen und verüben einen Kunstdiebstahl in einer Münchener Kunsthalle. Dabei werden Sicherheitseinrichtungen überwunden, Gemälde entwendet und ein Sicherheitsmann durch einen Schlag mit einem Bild verletzt. Es stellt sich die Frage nach der Strafbarkeit der Beteiligten insbesondere in Bezug auf Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie strafrechtliche Beteiligungsformen.

Christoph Kramer, Eerke Pannenborg· JA 2013, 349· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Täterschaft und TeilnahmeVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: Flaschenpfand ohne Pfandflasche

Im Mittelpunkt des Falls steht T, der mit einer leeren Einwegflasche und einer manipulierten Pfandbanderole versucht, an einem Rücknahmeautomaten beim Getränkehändler X unberechtigt Pfandgeld zu erlangen. Der Automat erkennt die manipulierte Flasche als pfandberechtigt an und stellt einen Gutschein aus, den T jedoch letztlich nicht einlöst. Zu prüfen sind insbesondere Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte sowie Fragen der Versuchsstrafbarkeit. Der Fall thematisiert außerdem die strafrechtliche Relevanz des Verhaltens beim Betreten des Geschäftsraums sowie den Umgang mit Pfandsystemen nach der Verpackungsverordnung.

Hauke Hinrichs· ZJS 2013, 407
Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)+5 weitere
ZjS 2013Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur Strafrecht: „Handy und Bier“

Im Fall "Handy und Bier" fordert Anton (A) von Siegfried (S) eine Entschuldigung und behält dessen Handy ein, das er sich zuvor durch einen Trick verschafft hat. Nachdem S die Rückgabe verweigert wird, folgt er A, woraufhin A das Handy in ein Gebüsch wirft. Am nächsten Tag bedroht A im Supermarkt den Inhaber Ottfried (O) mit einer ungeladenen Pistole, um nach einem Ladendiebstahl mit mehreren Bierdosen zu fliehen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind Eigentumsdelikte einschließlich Diebstahl und Raub, die Definition der Waffe im Sinne des § 250 StGB sowie die Strafbarkeit von sowohl A als auch S.

RechtfertigungsgründeDiebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Ein folgenreicher Skitag

Im Sachverhalt unternehmen A und B gemeinsam einen Skiurlaub, bei dem sie trotz Lawinenwarnung einen Tiefschneehang abseits der Pisten befahren. Nach einer Lawinenauslösung unterlässt A eine Rettungshandlung zugunsten des verschütteten B und verlässt den Unglücksort, um Hilfe zu holen, die zu spät eintrifft. Im Anschluss entwendet A fremde Skier und verursacht bei der Abfahrt einen Unfall mit einem Snowboarder, der verletzt wird. Die Strafbarkeit des A ist umfassend zu prüfen.

UnterlassenDiebstahl (§ 242 StGB)Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Der Kellner, der Dieb und die Schweinehundtheorie

Die Klausur behandelt einen Fall aus einer Gaststätte, in dem ein Gast Trinkgeld liegenlässt, das jedoch von einem Dritten entwendet wird. Die prüfenden Fragen betragen die Anspruchslage des Kellners gegen den Dieb im Zivilrecht und diskutieren anschließend strafrechtliche Vermögensschutzgesichtspunkte, wobei insbesondere auf den Diebstahl- und Betrugstatbestand sowie die Definition des geschützten Vermögens abgestellt wird. Das Problem der ›bloßen Erwerbschance‹ steht im Mittelpunkt.

Christian Fahl· JURA 2013, 1226
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Verrat unter Freunden«

Im Fall 'Verrat unter Freunden' planen zwei Personen den Diebstahl aus einem Tresor, wobei durch gegenseitige Abhängigkeit Mittäterschaft angelegt ist. Nach Rücktritt eines Beteiligten verübt der andere allein den Diebstahl; zudem legt ein Verräter Beweismittel, um den anderen zu belasten. Der Fall behandelt zentrale Probleme des Versuchsbeginns, Rücktritts, Diebstahls und falsche Verdächtigung.

Jan Zopfs· JURA 2013, 1072
Versuch und RücktrittDiebstahl (§ 242 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Der arme Informatikstudent«

Der Übungsfall behandelt den Missbrauch von EC-Karten durch Wegnahme, Skimming und Phishing. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Würdigung des Verhaltens eines Informatikstudenten, der verschiedene Methoden zur Erlangung fremder Kartendaten und zum Versuch des Einsatzes von gefälschten Karten ausprobiert. Die Klausur wirft Fragen zu den einschlägigen Straftatbeständen und strafrechtlichen Wertungen auf.

Computerbetrug (§ 263a StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Datenveränderung (§ 303a StGB)+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Schussfahrt auf der schiefen Bahn

Die Klausur behandelt eine Einbruchsserie von vier Arbeitskollegen, die sich zu bandenmäßigen Einbruchsdiebstählen zusammenschließen. Im Mittelpunkt stehen versuchter schwerer Bandendiebstahl, Mittäterschaft und sukzessive Beteiligung sowie die Prüfung eines etwaigen Rücktritts. Zusätzlich wird das versehentliche Entfernen vom Unfallort ohne Kenntnis des Schadens behandelt.

Hans Kromrey· JURA 2013, 533
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Ausflug ins Grüne

Der Sachverhalt behandelt das strafrechtliche Verhalten von A, B und F im Zusammenhang mit dem Diebstahl eines Fahrzeugs, dessen Weiterveräußerung, der Hehlerei und einer riskanten Autofahrt, bei der ein Radfahrer verletzt wird. Die Klausur umfasst Verkehrsdelikte, Anschlussdelikte sowie Fragen der Eigenverantwortlichkeit und Unfallbeteiligung. Es wird geprüft, wie sich die Beteiligten nach dem StGB strafbar gemacht haben.

Diebstahl (§ 242 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

* "Preisausschreiben

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Relevanz von Betrugshandlungen im Zusammenhang mit einem Preisausschreiben und Lotteriegewinnversprechen. Die Protagonisten erscheinen im Sachverhalt als potenzielle Täter sowie Opfer verschiedener Straftaten, wobei auch mögliche Rechtfertigungsgründe zu prüfen sind. Zudem wird eine prozessuale Frage zur Zulässigkeit der Mithilfe eines Schöffen im Hauptverfahren aufgeworfen.

Prof. Dr. Christian Fahl· JA 2012, 906· 300 Min
Betrug (§ 263 StGB)RechtfertigungsgründeHauptverfahren 1: Vorbereitung & Ablauf+5 weitere
JA 20122. Staatsexamen / Referendariat

Die flüchtige Ladendiebin

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen rund um einen Ladendiebstahl, eine anschließende Nötigung und das Ausparkverhalten der Beschuldigten. Im Zentrum stehen die Prüfung von § 242 StGB, die möglichen Tatbestände des räuberischen Diebstahls und der Nötigung sowie relevante Beweisfragen im Zusammenhang mit der Zeugenwahrnehmung. Die Aufgabenstellung richtet sich an Referendare als Aktenvortrag im Rahmen der mündlichen Assessorprüfung.

Dr. Daniel Oliver Effer-Uhe· JA 2012, 613· 90 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Nötigung, § 240 StGB+4 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Der mutige Mitarbeiter

Im Mittelpunkt des Falls steht ein geplanter Einbruchsdiebstahl durch zwei Mitbewohner, A und B, bei dem hochwertige Elektrogeräte aus einem Universitätsinstitut entwendet werden sollten. Aus gesundheitlichen Gründen führt A die Tat nicht selbst aus, sondern unterstützt B durch Informationen und gemeinsame Beuteabrede. B versucht daraufhin, mit einem Schraubenschlüssel einzubrechen, wird aber bei Tatausführung vom diensthabenden Mitarbeiter M überrascht und flieht ohne Beute. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere die Strafbarkeit wegen (versuchten) Diebstahls unter Qualifikationen des § 244 StGB sowie Aspekte der Täterschaft und Teilnahme.

Georg Steinberg, Mark Müller· ZJS 2012, 807
Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Der praktische Fall – Strafrecht: „Von Höllen-Engeln und Banditen“

Im Zentrum des Falls steht die Auseinandersetzung zweier rivalisierender Rockergruppen. Nachdem Vitali K. (Mitglied der 'Banditen') eine 'Kutte' von Rocky (Mitglied der 'Höllen-Engel') entwendet, erfährt Rocky durch einen Polizeibeamten die Identität des Täters und stellt Vitali daraufhin, wobei es zu einer schweren Körperverletzung kommt. Der Fall beleuchtet strafrechtliche Fragen wie Diebstahl, Körperverletzung, Garantenstellung von Polizeibeamten sowie Aspekte der Notwehr und Rechtfertigung. Zusätzlich wird die Rolle von Irrtümern und die Besonderheiten bei Hausfriedensbruch, gefährlichen Werkzeugen und fahrlässigem Verhalten thematisiert.

Georg Freund, Verena Telöken· ZJS 2012, 796
RechtfertigungsgründeFahrlässige Tötung, § 222 StGBKörperverletzung im Amt, § 340 StGB+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Der ausgenutzte Unfall

In dieser Übungsklausur wird ein Diebstahlsfall im Zusammenhang mit einem Unfall in einer Kneipe dargestellt. Die Studierenden sollen insbesondere die diebstahlsrechtliche Dogmatik, einschließlich Qualifikationen und den Meinungsstreit zur Verwirklichung qualifizierter Tatbestände zwischen Vollendung und Beendigung, anhand eines aktuellen Sachverhalts analysieren.

Erik Kraatz· JURA 2012, 994
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)+1 weitere
JURA 2012Anfänger:innen

Übungsklausur Anfänger StR Opfer der Faulheit

Die Klausur dient der Vorbereitung auf die Zwischenprüfung im Strafrecht und behandelt die Themen versuchter Diebstahl, versuchte Unterschlagung sowie den Versuch in mittelbarer Täterschaft. Studierende sollen die relevanten strafrechtlichen Probleme lösen.

Marcus Bergmann, Ottmar Rensch· JURA 2012, 553
Diebstahl (§ 242 StGB)Versuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+1 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Giro d

In dieser Examensklausur planen mehrere Täter, darunter Don Alfredo und Beppo Buittoni, einen Wohnungseinbruchsdiebstahl, um Bargeld aus dem Tresor einer Villa zu erbeuten. Die Klausur thematisiert unter anderem den Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch, die Rolle neutraler Beihilfe, die Abgrenzung sukzessiver Beihilfe zur Begünstigung und den Anwendungsbereich von § 28 II StGB.

Martin Lotz, Dennis Reschke· JURA 2012, 481
Diebstahl (§ 242 StGB)Objektive ZurechnungTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Von ungedeckten Konten, unbestellten Waren und unbesetzten Kassen

Die Examensklausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen zu ungedeckten Konten, unbestellten Waren und unbesetzten Kassen. Die Bearbeiter müssen insbesondere deliktische Probleme im Bereich Vermögensdelikte sowie allgemeiner Grundsätze des Strafrechts beurteilen.

Jens Bülte, Raymond Becker· JURA 2012, 319
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Inspiration durch Gewaltvideos?

Der Fall behandelt Körperverletzungs- und Tötungsdelikte im Zusammenhang mit Gewalttaten aus dem rechtsradikalen Milieu, sukzessive Mittäterschaft, eigenmächtiges Handeln innerhalb einer Gruppe und die strafrechtliche Bewertung von Motivationsmomenten wie Gewaltvideos. Im zweiten Teil wird der Versuch eines Einbruchdiebstahls nach Anstiftung thematisiert. Behandelt werden individuelle Beteiligungsformen, strafbare Handlungen und Konkurrenzfragen.

Prof. Dr. Uwe Murmann· JA 2011, 593· 300 Min
Totschlag, § 212 StGBTäterschaft und TeilnahmeDiebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Der Nürnberger Zahngold-Fall

Im sogenannten Nürnberger Zahngold-Fall nehmen drei Arbeiter eines städtischen Krematoriums über einen längeren Zeitraum Zahngold aus den Überresten verbrannter Leichen an sich und verkaufen es. Die Klausur thematisiert insbesondere die strafrechtliche Einordnung des Diebstahls an Körperimplantaten, die Abgrenzung zwischen Wahndelikt und untauglichem Versuch, die Störung der Totenruhe sowie den Verwahrungsbruch.

Dr. Tobias Rudolph· JA 2011, 346· 180 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Objektive Zurechnung+3 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Disko-Besuch mit Verzehrkarte

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Diskothekenbesuchers, der sich mittels einer fremden Verzehrkarte und einem Systemtrick seine eigenen Verzehrkosten sparen will. Dabei werden Fragen zu Diebstahl, Betrug und Urkundsdelikten rund um die Nutzung und Täuschung bei Verzehrkarten behandelt.

Eva Kohler· JURA 2011, 468
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+3 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Zwischenprüfungshausarbeit StR Alles, was das Herz begehrt: Falschgeld, Drogen, alte Möbel

Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung mehrerer Taten: A findet Falschgeld und verwendet es zum Kauf von Betäubungsmitteln, die weiterveräußert werden sollen. Daneben geben sich A, B und C gegenüber älteren Menschen als Versicherungsvertreter aus, um Antiquitäten zu erlangen, die sie weiterverkaufen. Der Antiquitätenhändler D wird in das Vorhaben eingeweiht. Zentral sind Betrugs-, Falschgeld- und Hehlereitatbestände.

Kirstin Drenkhahn· JURA 2011, 63
Betrug (§ 263 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)Betäubungsmittelgesetz (BtMG)+2 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Ein Jurastudent auf Verbrecherjagd

Ein Jurastudent beobachtet eine Kundin in einem Geschäft beim Einstecken von Rasierklingen und greift gewaltsam ein, um sie an der Flucht zu hindern. Im weiteren Verlauf wendet er erhebliche körperliche Gewalt an und hindert sie an Hilferufen, bis der Sicherheitsdienst eingreift. Es ist die Strafbarkeit sowohl der Kundin als auch des Studenten sowie eventuelle Rechtfertigungs- und Irrtumsfragen (z.B. Notwehr, Festnahmerecht, Erlaubnistatumstandsirrtum) zu prüfen. Der Fall bezieht auch eine Abwandlung ein, bei der sich der vermeintliche Diebstahl als Irrtum herausstellt.

Prof. Dr. Frank Neubacher, Mario Bachmann· JA 2010, 711· 150 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBFreiheitsberaubung, § 239 StGB+5 weitere
JA 20101. Staatsexamen

* "Sprühaktion mit Folgen

Die Klausur behandelt eine nächtliche Graffiti-Sprühaktion auf einem Bahngelände, einen Angriff auf einen Bahnmitarbeiter, Freiheitsberaubung, Diebstahl und anschließende riskante Fahrmanöver mit einem gestohlenen Fahrzeug. Zu prüfen sind strafrechtliche Fragen zu Sachbeschädigung, Körperverletzung, Raub, Nötigung im Straßenverkehr und Straßenverkehrsdelikten. Eine Zusatzfrage betrifft das Verhalten des Gerichts bezüglich eines Beweisantrags und der Verwertbarkeit eines Geständnisses.

Dr. Lutz Eidam· JA 2010, 601· 300 Min
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+4 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Juristenstammtisch

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Juristenstammtisch, bei dem ein Anwalt das Urteil gegen seinen Mandanten, einen 22-jährigen Studenten, wegen Ladendiebstahls von Zigarettenpackungen diskutiert. Der Student wurde zu drei Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, wobei das Gericht auch generalpräventive Erwägungen und die Zahlungsunfähigkeit des Täters für eine Geldstrafe anführt. Im Gespräch werden verschiedene Sanktionsmöglichkeiten und deren rechtliche Voraussetzungen angesprochen, etwa die Verfahrenseinstellung nach §§ 153, 153a StPO, Geldstrafe, Freiheitsstrafe sowie weitergehende Reaktionen auf Bagatellkriminalität. Zusätzlich werden Fragen des Strafprozessrechts, insbesondere Sprungrevision und notwendige Verteidigung, thematisiert.

Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Wehrhafte Laubenpieper

A dringt nachts mit einem Schraubendreher in eine Schrebergartenanlage ein und entwendet aus einem Verschlag des S einen mit Werkzeug gefüllten Werkzeugkasten. Während er den Tatort verlässt, wird er von M und N entdeckt; M hält A fest, während N die Polizei alarmiert. A versucht durch körperliche Gewalt und den Einsatz der Beute zu entkommen und verletzt dabei N leicht. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen zum Diebstahl, zur Verwendung gefährlicher Werkzeuge und zum räuberischen Diebstahl gemäß StGB.

Ole Mundt· ZJS 2010, 646
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBDiebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Der (E)i-Pod und die Messer

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob und inwieweit sich die Beteiligten T, P und F wegen verschiedener Eigentums- und Vermögensdelikte strafbar gemacht haben. T verkauft der alten Dame O telefonisch zunächst einen i-Pod unter Missverständnissen und Unwahrheiten und später ein Messerset unter Falschangaben, wobei O beide Waren kauft. P, die Putzfrau, entwendet den i-Pod und nach O's Tod auch das Messerset aus deren Wohnung. F kauft das Messerset von P, obwohl sie weiß, dass sie den Kaufpreis nicht zahlen kann. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen bei Betrug, Diebstahl und Unterschlagung.

Dr. Oliver Sahan· ZJS 2010, 238
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Unterlassen+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein Jurist auf Abwegen

Im Mittelpunkt des Falls steht T, ein Jurist mit mäßigen Prüfungsergebnissen, der sein Zeugnis fälscht, um sich in einer Großkanzlei bessere Karrierechancen zu verschaffen. Er verändert dazu seine Examensnote auf dem Zeugnis und fertigt hiervon eine täuschend echte Kopie an, nutzt diese letztlich aber nicht. Später täuscht T im Rahmen von Haustürgeschäften einen Gefängnisaufenthalt vor, um Waren und eine Geldspende von E zu erlangen. In einem Elektronikmarkt stiehlt T eine CD und setzt bei seiner Flucht gegenüber dem Ladendetektiv Gewalt ein. Schwerpunkte liegen im Bereich der Urkundsdelikte, des Betrugs und des Diebstahls mit möglichen Qualifikationen.

Dr. Janique Brüning· ZJS 2010, 98
Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)UnterlassenBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Die gestohlene (?) Tageszeitung – eine etwas andere Klausurlösung

Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung der Wegnahme einer abonnierten Tageszeitung aus einem Briefkasten, die nach mehrstündiger Nutzung zurückgegeben wird. Zu prüfen sind insbesondere die Tatbestandsmerkmale des Diebstahls, darunter die Wegnahme und Zueignungsabsicht. Im zweiten Teil wird der strafrechtliche Vermögensbegriff thematisiert und seine Bedeutung im Kontext der §§ 253 und 263 StGB erläutert.

Joachim Kretschmer· JURA 2010, 468
Diebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Goldkette und Amulett

Die Übungsklausur behandelt einen Fall um das Abziehen einer Goldkette und eines Amuletts von einer gehbehinderten Person an einer U-Bahn-Station. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von T bezüglich Raub, Diebstahl und Hehlerei sowie die Strafbarkeit von R, der durch einen Irrtum zum Eingreifen veranlasst wurde. Der Fall fokussiert auf Gewaltbegriff, Irrtumsproblematik und mittelbare Täterschaft.

Claudius Geisler, Evelyn Meyer· JURA 2010, 388
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)+4 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Zwischenprüfungsklausur StR Treibjagd mit Folgen

Im Rahmen einer Zwischenprüfungsklausur wird die Strafbarkeit des B nach einer feucht-fröhlichen Treibjagd geprüft. B nimmt heimlich das Jagdgewehr des A aus einem verschlossenen Waffenschrank und verkauft es später unter Vortäuschung falscher Tatsachen. Der Fall behandelt insbesondere Diebstahl, schwereren Diebstahl (§ 243 StGB), sowie Betrug.

Katrin Gierhake· JURA 2010, 312
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Ärger um den Laptop

In diesem strafrechtlichen Übungsfall wird die Strafbarkeit des A überprüft, der nach einem Streit um einen irreparablen Laptop im Computerladen des B eine Reihe von Delikten begeht: Er äußert eine wahrheitswidrige, ehrenrührige Behauptung über B, droht mit Gewalt unter Bezugnahme auf ein Familienmitglied von B, nimmt spontan ein Notebook an sich und verletzt B bei einem Gerangel um das Gerät. Der Fall thematisiert Beleidigung, Drohung, Nötigung, Diebstahl sowie Körperverletzung und beleuchtet die jeweiligen strafrechtlichen Tatbestände und die Kausalzusammenhänge.

Beleidigung, § 185 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Parken und Tanken

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer Frau, die mehrfach einen verfälschten Parkschein verwendet, um Parkgebühren zu sparen, und anschließend eine Tankfüllung entwendet. Thematisiert werden Standardprobleme aus den Bereichen Urkundendelikte, Betrug sowie Diebstahl und Unterschlagung.

Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+4 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Beim Geld hört die Freundschaft auf

Die Klausur behandelt einen geplanten und teilweise ausgeführten Tötungsversuch an einer Zeugin, beauftragt von einem Verurteilten über einen Dritten, wobei auch eine unbeteiligte Person zu Tode kommt. Thematisch werden dabei unter anderem Urkundendelikte im Zusammenhang mit Kfz-Kennzeichen, ein Schuss mit aberratio ictus und § 16 II StGB (Irrtum über die tatsächlichen Umstände) vertieft.

Laura Linke, Wolfgang Hacker· JA 2009, 347· 120 Min
Mord, § 211 StGBTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Grenzen der Geschäftstüchtigkeit bei zivilistischem Denken im Strafrecht

A kauft einen Futtersack während einer Sonderaktion in einer Baumarktkette und manipuliert später das Preisschild, um durch das Rückgaberecht einen höheren Betrag zurückzuerhalten. A entfernt im Markt das Preisschild eines anderen Sacks, tauscht es zu Hause aus und erhält beim Rücktausch 100 € statt des ursprünglich gezahlten Preises von 80 €. Der Fall behandelt die Strafbarkeit des A, insbesondere im Hinblick auf Vermögensdelikte, Urkundenunterdrückung und Täuschungshandlungen. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Zueignungsabsicht, der urkundlichen Eigenschaften von Preisschildern und des strafrechtlichen Vermögensschadens.

Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Fallbearbeitung im Strafrecht

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um Diebstahl, Gewahrsamsverhältnisse, rechtswidrige Besitzlagen, Hehlerei und Konkurrenzen. Im Mittelpunkt stehen Fälle am Bahnhof, in denen ein vergessenes Buch und ein nicht gesichertes Fahrrad entwendet und weitergegeben werden. Neben Grundlagenthemen werden auch vertiefte Probleme aufgegriffen, wodurch sich die Fallbearbeitung sowohl für Fortgeschrittene als auch für Examenskandidaten eignet.

Sven Henseler· JURA 2009, 554
Diebstahl (§ 242 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)Kausalität+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Doppelt hält besser

Die Klausur befasst sich mit der Strafbarkeit eines Jurastudenten, der im Ausland ein Handtuch entwendet und sich anschließend zweifach in den juristischen Vorbereitungsdienst zweier Bundesländer aufnehmen lässt, um sowohl Vorteile bei den Ausbildungsversuchen als auch finanzielle Zuwendungen zu erhalten. Thematisiert werden insbesondere die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf Auslandstaten, das tatbestandsausschließende Einverständnis, sowie Betrug durch Unterlassen im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.

René Sengbusch· JURA 2009, 307
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Streit ums Kaminholz

In diesem Examensfall geht es um Streitigkeiten zwischen Nachbarn nach dem Fällen und Verwerten eines Baumes sowie um die Strafbarkeit der Beteiligten, insbesondere im Hinblick auf Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstahl. Zusätzlich ist zu prüfen, ob ein Dritter zur Stellung eines Strafantrags berechtigt war, wobei insbesondere zivilrechtliche und strafprozessuale Vorfragen zu berücksichtigen sind.

Holm Putzke· JURA 2009, 147
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Herbe Täuschung

B täuscht die gestresste Kassiererin V über die Anzahl und Art der Bierflaschen, um beim Einkauf zu sparen und zahlt für weniger bzw. günstigere Waren als tatsächlich im Einkaufswagen sind. Außerdem steckt B ein Fläschchen Magenbitter in ihre Jacke und vergisst, es an der Kasse zu bezahlen, konsumiert es jedoch anschließend. Zudem nimmt B beim Wechselgeld statt einer 1-Euro-Münze eine 2-Euro-Münze entgegen.

Marcus Bergmann· JA 2008, 504· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+4 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Urlaubsvorbereitung

Im Rahmen einer Fortgeschrittenenklausur treffen sich A und B zur Urlaubsvorbereitung. Ein Streit um einen geliehenen Bildband führt dazu, dass A während Bs Abwesenheit sein Buch zurücknimmt und daneben einen ebenfalls wertvollen Ratgeber einsteckt. Nach der Entdeckung kommt es zu einer Konfrontation; A gibt beide Bücher zurück. Die Strafbarkeit von A und B ist zu prüfen, insbesondere bezüglich Raub-, Erpressungs- und Diebstahlsdelikten sowie der Konkurrenz von Rechtfertigungsgründen.

Dr. Katrin Gierhake· JA 2008, 429· 180 Min
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Rechtfertigungsgründe+4 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Alkoholgenuss mit Folgen

Im Mittelpunkt des Falls steht Dauerstudent A, der nach erheblichem Alkoholkonsum bei einer Party die Karosserie des Autos seines Freundes F beschädigt und dessen Motorrad für eine „Spritztour“ entwendet. Die Polizei kontrolliert A, nachdem F den Diebstahl gemeldet hat, und es wird eine Blutprobe durch eine Krankenschwester ohne ärztliche Beteiligung entnommen. Thematisiert werden strafrechtliche und strafprozessuale Fragestellungen, insbesondere der Umgang mit alkoholbedingter Schuldunfähigkeit, die Zulässigkeit der Verwertung von Beweismitteln (Blutprobe, Gesprächsaufzeichnung, Beschuldigtenvernehmung) sowie das Vorgehen der Staatsanwaltschaft bei relativen Antragsdelikten und dem Einwand des Strafklageverbrauchs nach einer Verfahrenseinstellung. Die Aufgaben greifen auch Fragen zum Ermittlungsverfahren auf, wenn der geschädigte Freund zunächst keinen Strafantrag stellt und nachträglich neue Beweismittel auftauchen.

Frank Saliger· ZJS 2008, 395
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBUnbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Ein ausgetrickster Pförtner und ein Freundschaftsdienst

Der Fall behandelt die Strafbarkeit des Arbeitnehmers A, der eine Laser-Wasserwaage seines Arbeitgebers entwendet und deren Identifizierungsmerkmale entfernt. Zudem geht es um den Freund B, der im Strafprozess zugunsten von A bewusst falsch aussagt. Themenschwerpunkte sind die Abgrenzung von Diebstahl und Betrug sowie Probleme aus dem Aussagedelikte- und Urkundsdeliktsbereich.

Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+4 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Der bestohlene Erpresser

Im vorliegenden Fall konfrontiert A seinen Rivalen B mit belastenden Dokumenten und fordert von ihm 10.000 € unter Androhung der Weitergabe an die Staatsanwaltschaft. B reagiert darauf, indem er in As Hotelzimmer einbricht, die Dokumente an sich nimmt und durch eine gezielte Manipulation den Verdacht auf die Reinigungskraft R lenkt. Währenddessen informiert Strafverteidiger S B über eine bevorstehende Hausdurchsuchung, sodass belastendes Material beiseite geschafft werden kann. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig die Strafbarkeit von A, B und S im Hinblick auf Diebstahl, Erpressung, falsche Verdächtigung sowie Strafvereitelung und stellt außerdem die Problematik der Notwehrgrenzen bei Schweigegelderpressungen in den Fokus.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)RechtfertigungsgründeTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

* "Der Hochstapler

Die Klausur behandelt einen Sachverhalt, in dem ein Täter sich als Polizeibeamter ausgibt, um einen gestohlenen Walkman an sich zu bringen, und im weiteren Verlauf Beamte durch Täuschung von weiteren Maßnahmen abhält. Zu prüfen sind unter anderem Erpressung, Diebstahl, Betrug, Hehlerei, Nötigung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Strafvereitelung. Die Aufgabe richtet sich an Studierende mittlerer Semester und beleuchtet dabei unterschiedliche Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung.

Prof. Dr. Christian Jäger· JA 2007, 604· 180 Min
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Hafenlichter

Ein ehemaliger Dockarbeiter überfällt einen Taxifahrer mit einem Revolver, nimmt später dessen Handy an sich und setzt den verletzten Fahrer der Gefahr aus, von einem Containerfahrzeug überfahren zu werden. Der Sachverhalt behandelt verschiedene Vermögensdelikte sowie das Verhalten der weiteren Beteiligten, unter Berücksichtigung strafrechtlicher Zurechnungs- und Beteiligungsfragen.

Namavicius· JA 2007, 190
Raub (§ 249 StGB)Täterschaft und TeilnahmeObjektive Zurechnung+5 weitere
Verwandte Themen in BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Diebstahl (§ 242 StGB) in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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