BetaDiese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de

Annabell Blaue

3 Klausuren im Portal · Profil-Link vorschlagen

Annabell Blaue ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht unter der Leitung von Prof. Dr. Christian Schröder an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Ihre Tätigkeit umfasst insbesondere die Bereiche des Strafrechts und des Strafprozessrechts. Durch ihre Mitarbeit am Lehrstuhl bringt sie sich sowohl in die Forschung als auch in die Lehre zu den genannten Fachgebieten ein.

Klausuren

3 Klausuren
JA 2018Anfänger:innen

Ein hundsgemeiner Coup

Ein Finder nimmt einen entlaufenen Hund im Park an sich und behält ihn, obwohl der ursprüngliche Eigentümer den Hund im dichten Gedränge aus den Augen verloren hat. Am nächsten Tag begeht der Finder einen Diebstahlsversuch an einem Hundespielzeug im Laden, entscheidet sich dann aber um und bezahlt den Artikel doch noch. Zu prüfen sind insbesondere Zueignungsabsicht, Versuch und vollendete Unterschlagung.

Annabell Blaue· JA 2018, 113· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Versuch und RücktrittUnterschlagung (§ 246 StGB)+4 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Untreue mit bitterem Ende

Im Mittelpunkt des Falles steht eine Körperverletzung im Park, bei der T ihrem Kollegen O mit einem Ast eine schwere Verletzung zufügt. Kurz darauf sticht E, die Exfreundin des O, ihn aus persönlichen Motiven tödlich nieder. Die zentrale Frage ist die Strafbarkeit von T und E, insbesondere im Hinblick auf die Kausalität, objektive Zurechnung sowie das eigenverantwortliche Dazwischentreten eines Dritten. Thematisiert werden zudem strafrechtliche Aspekte wie Heimtücke und niedrige Beweggründe.

Annabell Blaue· ZJS 2016, 750
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Mord, § 211 StGB+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: „Vertauscht, verkehrt, verfahren“

Der Fall behandelt die rechtlichen Folgen mehrerer alkoholbedingter Verkehrs- und Unfallereignisse zwischen A und B, die nach Feierabend ihre Fahrzeuge tauschen. Dabei kommt es zu Unfällen mit weiteren Beteiligten (K und P), Sachschäden und schweren Verletzungen. Schwerpunkt liegt auf der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von A und B, insbesondere hinsichtlich fahrlässiger Körperverletzung, Alkoholeinfluss im Straßenverkehr und Handlungen gegenüber Minderjährigen. Ein weiterer Aspekt betrifft die Zulässigkeit polizeilicher Maßnahmen zur Sicherung von Beweismitteln bei Alkoholverdacht.

Fahrlässige Tötung, § 222 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBSchwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Annabell Blaue prüfen besonders häufig Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (1×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×), Fahrlässige Tötung, § 222 StGB (1×), Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB (1×), Mord, § 211 StGB (1×), Schwere Körperverletzung, § 226 StGB (1×), Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB (1×) und Unterschlagung (§ 246 StGB) (1×).