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JurafuchsKlausuren

Marcus Bergmann

10 Klausuren im Portal
Audencia Business School

Marcus Bergmann ist ein deutscher Jurist und Hochschullehrer. Seit Mai 2022 vertritt er den Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Zu seinen fachlichen Schwerpunkten gehören das Strafrecht und das Strafprozessrecht. Er ist zudem mit der Audencia Business School verbunden.

Klausuren

10 Klausuren
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsfall: „Wer hat an der Uhr gedreht…?“

Agathe Auer möchte eine Uhrenkette aus dem Laden der Uhrmacherin Birgit Bijoux an sich bringen, ohne dafür zu bezahlen, und bittet Marek Mesmer, die Kette für sie zu holen. M nimmt die Kette, die ihm als vergessener Gegenstand der A präsentiert wird, und übergibt sie A. Zusätzlich hebt A einen verlorenen Pfandbon von M auf und löst ihn ein. Später versucht M unter falscher Identität, eine von B reparierte Taschenuhr abzuholen. Im Mittelpunkt stehen Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug) sowie Fragen zu Täterschaft und Teilnahme nach dem StGB.

Oskar Axmann, Marcus Bergmann· ZJS 2022, 422
Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
ZjS 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Ein guter Tropfen

Student S entnimmt nach einem Vergessen der Kundin K am Pfandautomaten einen Pfandbon und nutzt diesen im Supermarkt, um sich das Pfand auszahlen zu lassen. Zudem manipuliert S ein Rabattetikett und verschafft sich so einen Preisnachlass auf eine hochwertige Flasche Scotch. Am Abend konsumiert S zusammen mit Freundin F die Flasche und berichtet ihr von den Umständen des Erwerbs. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen rund um Computerbetrug, Urkundenfälschung und mögliche Beteiligungstatbestände. Strafprozessuale Zusatzfragen betreffen die Zulässigkeit einer Publikumseinschränkung und die Verlegung der Hauptverhandlung in das Audimax.

Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)UnterlassenBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Schirm, Schein und Melone

Der Fall behandelt die Strafbarkeit des J und M in zwei Tatkomplexen: Erstens durch die Mitnahme eines Regenschirms in einem Selbstbedienungsladen (Fragestellung: Diebstahl und Abgrenzung zum Betrug), und zweitens durch das Aufheben und Behalten von Bargeld aus einer Damengeldbörse (Fragestellung: Fundunterschlagung, Selbstzueignung mit Drittzueignung). Der Schwerpunkt liegt auf klassischen Vermögensdelikten sowie der Täterschaft und Teilnahme.

Marcus Bergmann· ZJS 2016, 73
Täterschaft und TeilnahmeDiebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Rempelei am Glühweinstand

Im Mittelpunkt dieses Falls steht ein Streit am Glühweinstand zwischen Ruprecht (R) und Nikolaus (N). Nachdem R versehentlich durch einen Zusammenstoß den Glühwein des N verschüttet, eskaliert die Situation: N schlägt R mit der Faust, wobei R unglücklich stolpert und durch im Handschuh versteckte Glasscherben eine Schnittwunde erleidet. Im Anschluss beruhigen sich beide und versöhnen sich. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich der Körperverletzungsdelikte, eventuell auch Sachbeschädigung, mit besonderem Fokus auf subjektive und objektive Zurechnung sowie die Differenzierung verschiedener Vorsatzformen.

Marcus Bergmann· ZJS 2015, 114
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: „Vertauscht, verkehrt, verfahren“

Der Fall behandelt die rechtlichen Folgen mehrerer alkoholbedingter Verkehrs- und Unfallereignisse zwischen A und B, die nach Feierabend ihre Fahrzeuge tauschen. Dabei kommt es zu Unfällen mit weiteren Beteiligten (K und P), Sachschäden und schweren Verletzungen. Schwerpunkt liegt auf der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von A und B, insbesondere hinsichtlich fahrlässiger Körperverletzung, Alkoholeinfluss im Straßenverkehr und Handlungen gegenüber Minderjährigen. Ein weiterer Aspekt betrifft die Zulässigkeit polizeilicher Maßnahmen zur Sicherung von Beweismitteln bei Alkoholverdacht.

Fahrlässige Tötung, § 222 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBSchwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
JURA 2012Anfänger:innen

Übungsklausur Anfänger StR Opfer der Faulheit

Die Klausur dient der Vorbereitung auf die Zwischenprüfung im Strafrecht und behandelt die Themen versuchter Diebstahl, versuchte Unterschlagung sowie den Versuch in mittelbarer Täterschaft. Studierende sollen die relevanten strafrechtlichen Probleme lösen.

Marcus Bergmann, Ottmar Rensch· JURA 2012, 553
Diebstahl (§ 242 StGB)Versuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+1 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein Hundeleben

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Nachbarschaftsstreit, bei dem A seinen Kampfhund auf den Hund seines Nachbarn N hetzt. K, ein weiterer Nachbar, versucht zunächst erfolglos, den Angriff abzuwehren, indem er einen Stein auf den Kampfhund wirft. In einem weiteren Angriff des Kampfhundes tötet K das Tier letztlich mittels eines Wurfgeschosses, um seine eigene Hündin zu schützen. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit des K nach dem StGB, wobei Schwerpunkte auf Versuch, Notwehr und Notstand sowie der Sachbeschädigung liegen.

Marcus Bergmann· ZJS 2011, 260
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Tod in den Wolken

In dieser Examensklausur plant N, seinen Onkel O durch Vergiftung im Rahmen eines geplanten Fluges zu töten, um sein Erbe zu sichern. Über eine Stewardess wird das Gift an O übergeben, wobei verschiedene rechtliche Probleme, insbesondere Habgier, Kausalität, objektive Zurechnung, mögliche Rechtfertigungs- und Notstandsgründe sowie Beteiligungsformen, thematisiert sind.

Marcus Bergmann, Susann Kroke· JURA 2010, 946
Mord, § 211 StGBKausalitätObjektive Zurechnung+3 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Wer im Glashäuschen sitzt ...

T wird von A dazu verleitet, an O Rache für den Tod seiner Frau F nehmen zu wollen. A gibt T gezielt falsche Informationen, damit dieser O an einer Bushaltestelle tötet. Durch ein Eingreifen von D, einem Freund von O, gerät jedoch A selbst in T's Schussbahn und wird von T getötet, der A irrtümlich für O hält. Der Fall behandelt insbesondere die Voraussetzungen von vorsätzlicher Tötung, den Tatbestandsirrtum (error in obiecto vel persona), und thematisiert relevante Mordmerkmale sowie den Aufbau einer Strafbarkeitsprüfung nach dem StGB.

Marcus Bergmann· ZJS 2009, 412
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Herbe Täuschung

In dieser Übungsklausur wird das Verhalten der B im Supermarkt geschildert, die durch Täuschung bei der Bezahlung von Bier unterschiedliche Preise und Wechselgeld zu ihrem Vorteil genutzt sowie ein Fläschchen Magenbitter entwendet und konsumiert hat. Der Sachverhalt thematisiert Vermögensdelikte, insbesondere unter dem Blickwinkel des Betrugs und Diebstahls. Es ist zu prüfen, ob und wie B sich strafbar gemacht hat.

Marcus Bergmann· JA 2008, 504· 120 Min
Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBMord, § 211 StGB+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Marcus Bergmann prüfen besonders häufig Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB) (3×), Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB (3×), Betrug (§ 263 StGB) (2×), Diebstahl (§ 242 StGB) (2×), Fahrlässige Tötung, § 222 StGB (2×), Mord, § 211 StGB (2×), Rechtfertigungsgründe (2×) und Täterschaft und Teilnahme (2×).