Klausuren
Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Kriminalwissenschaften
Die Klausur befasst sich mit strafrechtlichen Fragestellungen aus dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften. Besonderer Wert wird auf vertiefte Analyse und wissenschaftliche Herangehensweise gelegt. Es handelt sich um eine typische Schwerpunktbereichsklausur im Strafrecht.
Bruderhahn
Die Klausur behandelt klassische und aktuelle Probleme aus dem Bereich der Eigentumsdelikte, insbesondere die Zueignungsabsicht bei Diebstahl, sowie weitere Fragestellungen wie Rechtfertigungsgründe (Notwehr), Beteiligung durch Unterlassen, und steht zudem im Kontext von Tierschutzaktionen. Der Fall ist anspruchsvoll und umfasst mehrere Handlungsalternativen und Beteiligtenkonstellationen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Tamara Schneider prüfen besonders häufig Diebstahl (§ 242 StGB) (1×), Jugendgerichtsgesetz (JGG) (1×), Rechtfertigungsgründe (1×) und Täterschaft und Teilnahme (1×).